Vergleich vor Geric...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vergleich vor Gericht

 
(@angsthase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

heute habe ich im Forum gelesen, daß es bei einem Vergleich vor Gericht zum Thema Trennungs- und nachehelicher Unterhalt schwer bis unmöglich ist eine Abänderungsklage durchzusetzen.

Ist das so ?

Der Vergleich lautet 5 Jahre lang zahlen. (Meine Anwältin fand das ein gutes Ergebnis)

Wenn ich jetzt also weniger ehebedingte Kosten habe ( die ja auch Berechnungsgrundlage waren), dann wird meine ExFrau nicht oder nur schwer eine Aufstockung der über 1000€ nachehelichen Unterhalts veranlassen können ?

Und wenn ich heute weniger als 10%, im Vergleich zur Berechnung, verdiene dann gibt es keine oder nur schwer eine Abänderungsklage einzureichen?

Für jetzt wünsche ich allen Lesern eine geruhsame Nacht und freue mich auf Antworten.

Der Angsthase

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2013 23:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, wenn man das Wesen eines Vergleichs - auch ganz unabhängig vom FamR - betrachet, dann handelt es sich dabei um einen Vertrag, den beide Parteien aus freien Stücken miteinander schließen, um - in aller Regel durch Eingehen eines Kompromisses - ein Thema abzuschließen, um es nicht der Unberechenbarkeit einer richterlichen Entscheidung zu geben (sowohl inhaltlich als auch zeitlich). Da wäre es letztlich absurd, wenn eine Seite das Thema wieder aufmachen könnte, nur weil plötzlich irgendwas nicht mehr passt.

Ich denke, dass man an den Vergleich nur noch mal dran kommt, wenn man belegen kann, dass man im Vorfeld des Vergleichs getäuscht wurde.

Für den von Dir als Beispiel genannten Fall einer Absenkung Deiner Unterhaltszahlungen empfiehlt es sich, in einen solchen Vergleich Öffnungsklauseln für genauso einen Fall einzubauen - eine letztlich nicht unbillige Forderung, wenn selbst die gesetzlichen Regelungen bzw. Auslegungen entsprechende Möglichkeiten - zumindestens theoretisch - vorsehen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 01:04
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Angsthase!

Ich glaube, ganz so pauschal kann man einen Vergleich und dessen Rechtsfolgen nicht beantworten. Ich hatte selbst einen Fall begleitet, der in einem Vergleich endete. Hier gab es dann aber keine Regelung, die bis zum Tod unangefochten bestehen müsste. Es gab hier die Hinweis, dass man bei Veränderungen der persönlichen Situationen (ausgenommen Bagatell-Fälle) auch eine Änderung der bis dahin festgelegten Entscheidung als zulässig erklärt. Praktisch gesehen endet das ganze zwar wieder in einem Verfahren, wenn man sich nicht direkt einig wird, aber man hat wenigstens die Chance zur Änderung.
Dieser Fall war nicht im Rahmen des Familienrechts, der Hinweis sei aber trotzdem gestattet.

Also schau bitte genau in die Unterlagen und die Entscheidungen bzw. die Begründung!

Es ist aber dennoch richtig: EIn Vergleich ist im Regelfall bindend, da er von beiden Parteien akzeptiert wurde (wenn auch oftmals nicht ganz freiwillig)

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 11:04
(@Inselreif)

Hi,

Wenn ich jetzt also weniger ehebedingte Kosten habe ( die ja auch Berechnungsgrundlage waren)

die Chancen auf Abänderung stehen besser, wenn solche Berechnungsgrundlagen dem Vergleich vorangesetzt werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 12:03