Hallo,
um meine Frage an Euch stellen zu können, hier erstmal ne Kurzfassung meines Problems:
Während der Ehe bauten wir eine Scheune (die mein Mann von seinen Eltern vor der Ehe abkaufte) gemeinsam als Wohnhaus um. Leider war ich damals sehr dumm und habe mich nie ins Grundbuch eintragen lassen.
Wir erlaubten in unserer eigenen Bauphase meiner Mutter, das sie einen Teil des Hauses und einen Anbau selbst ausbauen darf, um sich seperat eigenen Wohnraum zu schaffen. Sie hat dafür ihre eigenen Finanzen benutzt und im Gegenzug erhielt sie von uns ein lebenslanges (unentgeltliches) Wohnrecht. Dieses wurde in einem Mietvertag zwischen uns vereinbart (steht aber auch nicht im Grundbuch).
Aufgrund der Trennung von meinem Mann lebe ich selbst nicht mehr im Haus.
Bei unserer laufenden Scheidung gibt es nicht nur Streit beim Zugewinn, sondern noch mehr Probleme. (Strategie meines Mannes - mich fertig zu machen)
Jetzt klammert meine Anwältin den Zugewinn aus dem Scheidungsverfahren aus, weil wir uns außergerichtlich nicht einigen können.
Erst hatte mein Ex-Mann versucht meine Mutter rauszuklagen, um durch einen neuen Mieter Miete verlangen zu können. Dies ist nach seiner Beratung durch einen Anwalt nicht geglückt.
Jetzt erhielt ich ein Schreiben, worin mein Ex-Mann zum Ausdruck bringt, dass dies eine erhebliche Belastung des Grundstückes ist.
Sie ziehen mir nun vom Zugewinn den verminderten Wert des Hauses ab mit folgender Berechnung:
Kaltmiete x 12 Monate x statistische Lebenserwartung :echtfuchsig:
Das Zahlenspiel lass ich hiermal weg, Fakt ist, dass ich dadurch kaum noch etwas im Zugewinnausgleich erhalte.
1. Ist Dieses überhaupt rechtens ? :exclam:
2. Meine Mutter wollte mir ihr erschaffenes Wohnreich mal vererben, würde nicht dadurch die obige Rechnung hinfällig?
3. Es war doch alles mietfrei vereinbart, dann kann man doch das so nicht aufstellen ?
4. Mein Mann genießt nun das fast abgezahlte Haus im Gegensatz zu mir ein Leben lang mietfrei, ich durch den gezwungenene Auszug ja nicht. Kann ich nicht dafür auch von ihm ein Ausgleich verlangen?
Für Antworten wäre ich dankbar, weil meine Anwältin sich mit meiner Frage1 nicht so auskennt :question: und sich selbst erst belesen muß.
Gruß Trine
Hallo Trine,
in Frankreich sagt man: Du willst die Butter, das Geld für die Butter (und einen Freif... mit dem Buttermacher)
Was Soll Dir Deine Mutter vererben? IHR lebenslanges Wohnrecht? Also, wenn sie vererben kann, gehe ich davon aus, dass sie tot wäre. Dann allerdins wäre ihr LEBENSlanges Wohnrecht durch Ableben erloschen.
Und ich halte die Rechnung deines Mannes für nicht unsinnvoll.
Ihr habt was zusammen geschaffen, euch helfen lassen. Auf der Plusseite habt ihr ein Haus, auf der Minusseite das Wohnrecht der Mutter. Das muss ihr dein Ex gewähren. Warum soll er dann auch noch für diesen Teil was mitbezahlen.
Wenn von einem Kuchen die Hälfte fehlt, kannst du bei einer gerechten Teilung nicht einen halben Kuchen erwarten. :knockout:
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
Meine Mutter wollte ihren selbstgeschaffenen Wohnraum (nicht das Wohnrecht) mir vererben. Sie hat viel Geld für die 68 qm Wohnraum ausgegeben. Wenn meine Mutter verstirbt hat mein Mann dann den Hausanteil mit für sich allein. Toll dann hat meine Mutter also für meinen EX-Mann das Haus vergrößert. 😡
Trine,
noch mal zu den Fakten:
Das Haus ist im Besitz deines Ex, da er im Grundbuch steht. Parallel dazu hat Deine Mutter ein lebenslanges Wohnrecht. Richtig?
De facto kann dir Deine Mutter das Wohnrecht für den selbstgeschaffenen Wohnraum nicht vererben, da dann ihr Wohnrecht erloschen ist. Dafür durte sie aber mietfrei wohnen.
Du kannst jetzt nur noch den Zugewinn, also +Haus -'Kosten aus Wohnrecht' einsacken und gut.
Gruss,
Michael
P.S.: Erklär mir doch mal den grossen Vorteil deines Ex? Stell Dir vor, Du hast Deine Schwiegermutter (aus vergangener Ehe) bei Dir wohnen. Schlimmer geht`s nimmer.
Hey Weisnich,
ich finde es jedenfalls eigenartig, wenn meine Mutter ein mietfreies Wohnrecht hat, weil sie sich den Wohnraum selbst geschaffen hat, wieso kann mein Ex dann die angeblich verloren gegangene Miete vom Zugewinn abziehen ?
:erstaunt039:
Weil ihm das Haus nicht komplett zur Verfügung steht, sondern nur der von ihm bewohnte Teil. Und das mindert den Verkehswert.
Hi Weisnich, hi Trine,
Fakt ist zunächst: Ein Wohnrecht "mindert" den Wert eines Hauses insofern, als auch ein Käufer dieses Wohnrecht zu respektieren hätte.
Andererseits hat Trines mit ihrem Einwand recht, denn ihr Ex profitiert bei dieser Lösung tatsächlich: Schliesslich bekommt er beim Tod der Mutter ein durch deren Investitionen aufgewertetes Haus. Und andersrum entgeht ihm für diesen Hausteil bis dahin keine Miete: Ohne die Investitionen von Trines Mutter wäre dieser Teil des Hauses ja gar nicht vermietbar. Auch bei einem Verkauf wäre der Wert des Anwesens ohne diese Investitionen deshalb niedriger anzusetzen.
Deshalb sollte Trines Anwalt den Abzug der Miete vom Zugewinn unbedingt abbügeln - man kann tatsächlich nicht zweimal kassieren.
Jetzt verständlich?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey Martin,
ich sehe das auch so wie du, dass dann zweimal abkassiert würde, da ja meine Mutter ihren Wohnanteil selbst finanziert hat.
Also müßte man doch die Rechnung so aufstellen, dass die Finanzierung und das Wohnrecht gegengerechnet wird und somit beim Zugewinn außen vor bleibt.
Aber eben das weiß ich nicht, ob das so gehändelt wird. :question:
Meine Suche :google: hierzu blieb erfolglos.
Hallo Trine,
das Hauptproblem wird sein, dass das alles grundbuchtechnisch nirgends festgehalten ist; ein kapitaler Fehler, der leider immer wieder gemacht wird ("...das brauchen wir doch nicht, wir verstehen uns doch alle so gut..."). Damit gibt es das Problem der Beweisbarkeit, und das macht Arbeit. Gerichte wollen sich aber nicht unbedingt Arbeit machen; für die ist es einfacher, nach Aktenlage zu entscheiden - und nach der ist Deine Mutter - bei entsprechender Darstellung durch Deinen Ex - nicht Inhaberin eines lebenslangen Wohnrechts, sondern rechtlich einfach Mieterin (egal, ob sie Miete bezahlt oder nicht). Mit einem pfiffigen Gegenanwalt heisst das Ganze dann plötzlich: "Wenn wir ihr ein lebenslangen Wohnrecht hätten zugestehen wollen, hätten wir das doch wohl ins Grundbuch eintragen lassen, oder?"
Du kannst versuchen, Zeugen für dieses Konstrukt zu benennen. Aber mach Dir nicht zu viele Hoffnungen - Zeugen werden im Familienrecht nicht allzu oft gehört.
Anständigerweise könnte Dein Ex Deine Mutter zwar darum bitten, dass sie auszieht und ihr anbieten, ihr ihre Investitionen in irgend einer Form zurückzuvergüten. Aber Anstand oder Moral sind Dinge, die bei Trennungen leicht auf der Strecke bleiben.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Trine und Martin,
"Wenn wir ihr ein lebenslangen Wohnrecht hätten zugestehen wollen, hätten wir das doch wohl ins Grundbuch eintragen lassen, oder?"
Das haben sie auch, Martin!
Vor der Ehe hatte dein Mann eine Scheune, die ihr umgebaut habt. Daher fällt nur der Umbau in den Zugewinn. Das Grundstück oder die 'Scheune' nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass das Haus schuldenfrei ist.
Von dem aktuellen Hauswert sind folgende Positionen abzuziehen:
- Alles was vor Ehe da war (Wert sollten Eltern oder Ex darlegen können; irgendwer hat das Ding ja mal gekauft)
- Jetzt hat deine Mutter ihre 'Miete' in Form einer Investition zu Beginn bezahlt. Daraus erhält sie nun die Leistungen, die dein Mann in Form des Wohnrechts erbringt. Es könnte so gesehen werden, als würde Deine Mutter deinem Ex einen Kredit gegeben haben, aus dem jetzt ihre Miete bezahlt wird. Den Restwert des 'Kredites' will der Mann nun geltend machen. Warum auch nicht? Statt deine Mutter umsonst dort wohnen zu lassen, könnte er auch mit Mietern Geld verdienen, oder?
Mir ist nicht klar, warum Dein Mann doppelt kassiert?
Ihr könntet den Teil des Hauses, dass deine Mutter bewohnt rauslassen und hinzufügen, welchen Wert deine Mutter während der Ehe in Form von 'kreditgestützter' Miete eingebracht hat oder das Haus nehmen und abziehen, welcher Teil des 'Kredites' von deiner Mutter verbraucht ist.
Trine. Du wunderst dich, dass nicht viel übrig bleibt. Das ist aber nun einmal so, wenn deinem Mann Grund und Altbau schon vor der Ehe gehören und ihr auch noch eine Schuld in Form eines Wohnrechts eingeht.
Die Investitionen waren vielleicht hoch, aber ihr habt auch während der Ehe Wert durch Mietersparnis verbraucht.
Ich glaube, dass man bei der Argumentation deines Mannes nur an einer Stelle sinnvoll rütteln kann: Bei der 'Miethöhe'
Deine Mutter hat zu Beginn investiert. Sagen wir 50.000 Euro. Und sie würde etwa 25 Jahre darin leben, damit also 2000 Euro pro Jahr. Wenn man so rechnete, könnte man ja auf eine Miete kommen, die deutlich UNTER der üblichen Miete liegt. Dein Mann kann nämlich nicht, ein ertragsgeringes Geschäft eingehen und dich dafür zur Verantwortung ziehen, indem Du in deinem Zugewinn den Differenzbetrag mit deinem Zugewinnantzeil auffüllst.
Ich hoffe, ich war dabei irgendwie verständlich.
Gruss,
Michael
Moin Weisnich,
Das haben sie auch, Martin!
nein, das haben sie nicht! Zitat Trine:
Wir erlaubten in unserer eigenen Bauphase meiner Mutter, das sie einen Teil des Hauses und einen Anbau selbst ausbauen darf, um sich seperat eigenen Wohnraum zu schaffen. Sie hat dafür ihre eigenen Finanzen benutzt und im Gegenzug erhielt sie von uns ein lebenslanges (unentgeltliches) Wohnrecht. Dieses wurde in einem Mietvertag zwischen uns vereinbart (steht aber auch nicht im Grundbuch).
Nehmen wir einfach mal Deine Zahlen: Investition von 50.000 EUR als Einmal-Zahlung für den Scheunen-Ausbau, also quasi als Vorauszahlung für eine lebenslange Miete - dann wird schnell klar: Die Mutter lebt noch, also ist diese Miete noch nicht "abgewohnt". Jetzt kann man die Mutter weiter dort wohnen lassen (dann besteht Trines "Zugewinn" beispielsweise aus dem Geld, das die Mutter für den Rest ihres Lebens dadurch sparen kann, dass sie keine Miete mehr bezahlen muss; diesen Betrag kann sie Trine irgendwann vererben) oder mit der Mutter vereinbaren, dass sie auszieht und den noch nicht "abgewohnten Teil" ihrer Miete von Trines Ex zurückerstattet bekommt.
Ob die Miethöhe "üblich" ist oder nicht, spielt keine Rolle; es gibt kein Gesetz, nachdem Verwandte eine ortsübliche Miete bezahlen müssten. Bei Weiterbestehen der Ehe hätte sich hierüber ja auch niemand Gedanken gemacht.
Trines Ex hat so gesehen auch keinen Verlust: Hätte er die (anfangs unbewohnbare) Scheune anderweitig vermieten wollen, hätte er selbst erst einmal kräftig eigenes Geld investieren müssen, um daraus bewohnbaren Wohnraum zu machen.
Jetzt klarer?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der selbst schon einmal 220.000 DM in eine solche Scheune investiert hat)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Trine,
wenn Ihr durch Mietvertrag festgelegt habt, daß die Investitionen durch das lebenslange Wohnrecht ausgeglichen werden, sehe ich keine Möglichkeit, daran zu rütteln und "nachzukarten".
Mögliches Trostpflaster: Dein Ex nutzt den anderen Teil der Scheune, was wg. Wohnvorteil als Einkommen zu berücksichtigen ist. Stirbt Deine Mutter, so sollte das das Einkommen erhöhen (wg. Eigennutzung oder Vermietung).
Hast Du Unterhaltsansprüche?
Gruß
Donald
:)Danke erstmal für eure Antworten,
ich werde mal genauer:
Meine Mutter nahm selbst einen Kredit von 15.000 € bei 'ner Bank auf. Gleichzeitig zahlte sie zusätzlich einen Kredit von 15.000 € meines Ex-Mannes ab.
Sie hat also 30.000 € investiert. (andere Baurechnungen von meiner Mutter lassen wir mal außen vor)
Das Wohnrecht wurde von der Anwältin meines Mannes nach obiger Formel auf ca. 28.800 € berechnet.
Also hat sie doch noch gar nicht ihr Wohnrecht (Scheidung/ Stichtag Zugewinn) abgewohnt. Im Gegenteil es ist noch was übrig, kann doch dann nicht vom Zugewinn abgezogen werden ?
Irgendwie leuchtet mir das noch nicht ein :knockout:
Hi Trine,
was immer wir jetzt sagen oder schreiben: Du wirst es kaum ausdrucken und Deinen Ex damit überzeugen können. Aber Deine Anwältin sollte damit ein wenig Futter haben, also lass sie die weiteren Schritte übernehmen.
Fakt ist: Deine Mutter hat sich vor Jahren ein lebenslanges Wohnrecht "gekauft". Fakt ist auch: Das kann man akzeptieren (es gilt dann bis zu ihrem Lebensende) oder man kann es ihr "abkaufen" (das kann dann aber teuer werden, denn dann muss in jedem Fall eine ortsübliche bzw. die dann fällige Miete für eine andere Wohnung angesetzt werden.)
Ich verstehe nicht, was daran so schwer sein soll, dass eine Anwält es nicht versteht...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Trine,
das ist genau das, was ich meinte.
Deine Mutter wurde zu einer recht geringen Miete mit ins Boot genommen, weil sie ja auch mitinvestierte.
Jetzt rechnet dein Mann eine hohe Miete und den Zugewinn damit kaputt.
Ich würde den Vorschlag also aufnehmen, die Fakten (30k€) auf den Tisch bringen und dann die Zeit, die Deine Mutter schon in dem Haus lebt mit ihrer Restlebenserwartung addieren und das ganze durch die Investition teilen. Das sollte die Jahresmiete ergeben, die dein Ex dann auch annehmen und verrechnen soll.
Aber Vorsicht! Da wird immer noch nicht viel bei rumkommen. Der Streitwert dürfte aber selbst in dem Fall 30k€ sein. Nicht dass es am ende zur zwei lachende Dritte gibt: die beiden Anwälte :rofl2: :rofl2:
Gruss,
Michael
Hallo Trine,
eine Gesichtspunkt ist noch, welche Lasten in Verbindung mit dem Wohnricht anfallen und wer diese trägt (z.B. Reparaturen.). Wenn's Deine Mutter ist, muß man die von Deinem Ex angesetzte (ortsübliche) Miete entsprechend kürzen. Damit verringert sich der von Deinem Ex angesetzte finanzielle Nachteil.
Gruß
Donald
:schilddanke:
Leider wird das noch eine sehr langwierige Angelegenheit vor Gericht werden.
Gruß Trine :kaffeezeitung:
Gut, daß wir nicht verheiratet waren!
Hey,
aber damit wir uns wg. der Lasten nicht falsch verstehen:
Es gab' eine Vereinbarung "lnvertitionen gegen ebenslanges Wohnrecht".
Das ist ein Lottospiel (wie alt wird die Mutter?), wobei ich keinen Ansatz für "Abwohnen" oder "Anrechnung der mit den Investitionen verbundenen Darlehenskosten" sehe.
'Was anderes sind künftige Reparaturen. Die trägt üblicherweise der Eigentümer ohne die Möglicheit, sie weitergeben zu können. Nur wenn sich Deine Mutter vertraglich verpflichtet hat, auch diese Kosten zu übernehmen, muß das bei der von Deinem Ex angesetzen fiktiven Miete berücksichtigt werden.
Donald
Hey donald,
zu deiner Bemerkung:
" Gut, daß wir nicht verheiratet waren! "
Also zu meiner Verteidigung, warum ich dieses aufgestellte Zahlenspiel mit dem Wohnrecht vors Gericht bringe:
Mein Ex und ich, sind uns nach einem Jahr außergerichtlich einig geworden über die Summe unseres Zugewinns. Dabei habe ich seine von ihm aufgestellte Grobschätzung des Hauses akzeptiert und seine Lüge beim Anfangsvermögen (hier hatte er einfach einen Kredit weggelassen).
Also ich jage nicht hinter jedem Sandkorn hinterher.
Nun wartete ich ein viertel Jahr auf einen Notar-Termin und jetzt die gefundene Bombe von meinem Ex. Ich habe beim Auszug alles dagelassen und wollte immer ne friedliche Lösung, er (heute weiß ich es besser) nur Rosenkrieg.
Und mal ehrlich irgendwann platzt mir auch der Kragen, noch dazu verweigert er jegliche Kommunikation mit mir .
Naja, vielleicht verstehst du jetzt meine Aufregung besser und warum ich unbedingt jetzt von Euch einen gutgemeinten Rat brauchte....
Nicht für einen Angriff, sondern zur Verteidigung der Attacken meines EX-Mannes. :devil2:
Gruß Trine