Du hast Recht, Trine,
aber schau, dass Du am Ende was rauskriegst.
Du ärgerst Dich jetzt mehrere Monate mit deinem Ex. Danach sind, vielleicht nach einem Vergleich, beide Anwälte zu bezahlen.
Im Endeffekt habt ihr stress, Du bekommst effektiv eine kleine Summe und dein Männe darf richtig dazubuttern.
Vielleicht macht es wirklich Sinn, deinem Göttergatten die Situation zu erklären und eine kostengünstige Lösung zu finden, mit der beide Leben können. Es geht ja nicht um Millionen bei euch.
Und: Müsste meine Ex meine Mutter bis an ihr Lebensende im selben Haus ertragen, wäre mir das allein schon 30 Riesen wert. Bezogen auf Aktualität des Wissenstandes und Kindergeschichten ist das doch optimal.
Gruss,
Michael
Hallo Trine,
das ist für mich kein "aufgestelltes Zahlenspiel" oder eine "Bombe"; die Scheune ist mit dem Wohnrecht Deiner Mutter effektiv weniger wert. Über die Höhe kannn man sich streiten, aber "Vergleichsmiete x Lebenserwartung" geht grundsätzlich in die richtige Richtung.
Beim Wert einer Eigentumswohnung ist's auch ein Unterschied, ob sie vermietet ist oder nicht.
Würdest Du Deinem Ex-Männe Geld geben, wenn Deine Mutter so lange lebt, daß die Investitionen "abgewohnt" sind und er 'draufzahlen muß?
Ich kann nur empfehlen, sich das Leben nicht weiter zu vergällen und das Wohnrecht auszahlen zu lassen.
Dafür hat Dein Ex ja schon eine Berechnung angestellt.
Donald
Danke Micha für deine Worte,
aber ein Vergleich ist doch nun geplatzt, wir waren uns einig auf 20.000 und nun will er durch seine Wohnrecht-Rechnung mir nur noch 5.000 € geben.
Seines ganzes Barvermögen hat er mit Anschaffungen und Auslandsreisen verprasst und kommt mir mit :"Ich kann nicht zahlen!"
Mein Angebot das ich das Haus übernehme (Restschuld+Auszahlung Zugewinn), was günstiger wäre, weil ja meine Mutter drin wohnt, lehnt er rigoros ab.
Er braucht nie wieder in seinem Leben Miete bezahlen, ich schon, weil ich ja raus mußte, da mir das Haus nicht gehört.
Und nun will er mich so abspeisen, hier meinte meine Anwältin, dass ich mich auf das letzte Angebot meines EX nicht einlassen sollte.
Übrigens die Rechnung für die mißlungene außergerichtliche Einigung habe ich an meine Anwältin schon bezahlt. Sie hat also schon an mir verdient. Also ist es für mich jetzt besser PKH zu beantragen und auf eine bessere Lösung beim Gericht zu hoffen.
:phantom:
Mir ist, falls noch jemand Lust hat sich zu äußern, was eingefallen. :yltype:
Meine Mutter hat eine völlig abgetrennte Wohnung (seperater Eingang und Garten).
Also man muß/kann sich nicht begegnen.
Eine Expertise ohne Wohnraum meiner Mutter ergab mal ne Schätzung des Hauses, was ich mit meinem Ex zusammen bewohnte von 105.000 €.
Von daher erhoffe ich mir mehr als die zuletzt angebotenen 5.000 € meines Ex.
Trine
Und noch 'ne Mail / Vorsicht Falle:
Die Wertminderung wg. Wohnrecht beziffert Dein Ex auf 28 Tsd und ermittelt auf der Grundlage den Zugewinnausgleichsanspruch.
Wenn Du das abbügeln kannst (was ich nicht sehe), stünde Dir davon die Hälfe zu, also 14 Tsd.
Ist es da nicht besser, das wie von Deinem Ex-Männe gewünscht laufen zu lassen (ggf. mit kleiner Korrektur bei der zugrundeliegenden Vergleichmiete) und danach zu sehen, was ihm das Aufheben des Wohnrechts wert ist?
Sollte mehr als 14 Tsd sein.
Zahlungsprobleme? Da kann er das Darlehen Deiner Mutter übernehmen.
Oder andersrum: Wird die Wohnrechtbelastung vorher aus der Welt geschafft, kommt die Häfte Deinem Ex zugute.
Macht Ihr das nachher, geht er leer aus bzw. zahlt alles.
Und - mit entsprechender satanischer Leidenschaft kannst Du den Wert des Wohnrechts in die Höhe treiben ...
Kannst ja auch deine Mutter besuchen; bis 6 Wochen kein Problem.
Und dann kann so viel passieren, wofür Männe als Eigentümer geradestehen muß...
Donald
P.S.: Bin aber eigentlich kein Verfechter von Rachefeldzügen.
Wenn man den Kampf gewinnt, ist man leicht auf der Seite der Verlierer.
Hey Donald,
danke nochmal für deinen letzten Hinweis.
Rache-Attacken sind auch nicht mein Ding, aber übers Ohr hauen lassen, will ich mich auch nicht.
Tschaui 🙂
Hallo Trine,
vielleicht solltest Du noch mit Deinem Anwalt klären, ob hinsichtlich "bereinigtem Zugewinn" 'was zu holen ist.
Dahinter steht:
* Du schenkst im Glauben an eine lange Beziehung Deinem Partner 100 Tsd.
* Bei Trennung hat Dein Partner 100 Tsd Zugewinn.
* Du hättest Anspruch auf die Hälfte.
Beim bereinigten Zugewinn forderst Du zuerst die 100 Tsd zurück.
Auf sein Haus übertragen: Ich denke mal, Du hast da ordentlich mit angepackt und zur Wertsteigerung beigetragen.
Gruß
Donald