Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Versorgungsausgleich.
1. Gesetzliche Rente ist klar, Punkte werden geteilt.
2. Ich habe eine Betriebsrente. Da verstehe ich zT nicht, was der Gesetzgeber da neu geregelt hat. Im Prinzip muss mein AG eine Betriebsrentenkonto für meine Ex eröffnen und ihre Hälfte dahin buchen. Oder er zahlt sofort den Barwert? Cash an meine Ex? Oder auf ihr Rentenkonto? Der Richter muss zustimmen? Und die Höhe ist auch noch begrenzt?
3. Ich habe außerdem eine Direktversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung. Ist das auch irgendwie Versorgung und wo wird das dann geteilt? Denn wenn ich den Zeitpunkt nicht erlebe bekommt das Geld ja wen auch immer ich da als Begünstigten einsetze? Oder womöglich Zugewinn? Und wenn ja mit welchem Betrag?
Danke im Voraus
Moin ps,
zu den Rentenfragen gibt es sicher kompetentere Leute als mich; als Selbständiger habe ich mit der GRV (glücklicherweise) nichts zu tun.
Eine Kapital-Lebensversicherung wird - aus genau den von Dir genannten Gründen - üblicherweise nicht unter dem Versorgungsausgleich abgehandelt, sondern beim Zugewinnausgleich, da sie einen Vermögenswert darstellt wie ein Sparvertrag oder ein Aktiendepot. Dieser Wert besteht üblicherweise im Rückkaufswert zum Stichtag (Zugang des Scheidungsantrags) und muss passend ausgeglichen werden: Bei Abschluss innerhalb der Ehe halbe-halbe (da Anfangswert = 0); falls der Vertrag zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits bestand, muss die Differenz zwischen damaligem und heutigem Wert geteilt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin psoidonuem,
zur Betriebsrente kann ich leider nix beitragen.
Was die Kapitallebensversicherungen betrifft, so fällt diese lediglich bei bereits ausgeübtem Rentenwahlrecht in den Versorgungsausgleich.
--
Brainstormer
2. Ich habe eine Betriebsrente. Da verstehe ich zT nicht, was der Gesetzgeber da neu geregelt hat. Im Prinzip muss mein AG eine Betriebsrentenkonto für meine Ex eröffnen und ihre Hälfte dahin buchen. Oder er zahlt sofort den Barwert? Cash an meine Ex? Oder auf ihr Rentenkonto? Der Richter muss zustimmen? Und die Höhe ist auch noch begrenzt?
Bei uns ist das jedenfalls so, dass es auf ihr Rentenkonto geht.
Gruss,
gardo
Betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr kompliziertes Thema.
Es gibt die interne und die externe Teilung. Welche Variante zum tragen kommt hängt von mehreren Faktoren ab, wie Höhe des Ausgleichsbetrages oder die Bestimmungen der Altersvorsorgeträgers. Mein AG hat vor kurzem die Berechnung inkl diverser Dokumente mit Berechnungsformel und Bestimmungen geschickt, mal eben 100! Seiten.
Interne Teilung bedeutet, wie du gesagt hast, dass der ausgleichsbetrag auf einem eigenständige Konto beim Träger angelegt wird. Der ausgleichsberechtigte wird quasi wie ein Mitarbeiter behandelt.
Bei der externen Teilung kann der Betrag ausgezahlt werden (meist bei geringen Beträgen) oder aber in eine vorhandene RV eingezahlt werden
Ich gehe mal stark davon aus dass mein AG nicht interessiert ist, meine Ex "aufzunehmen".
Was bedeutet auszahlen bei "geringen" Beträgen? Und was passiert wenn sie als Selbständige keinen anderen RV-Träger hat? Kann das in die gesetzliche RV eingezahlt werden (was sicher die schlechteste aller Varianten ist)? Am besten schließt sie "irgendwo" eine Rente ab und dann geht das dahin?
Warum zerbrichst du dir ihren Kopf?
--
Brainstormer
Hallo,
wenn die geteilte Rentenanwartschaft deiner Ex ausgezahlt wird würde ich an deiner Stelle darauf achten, dass entweder festgelegt wird, dass sie dieses Geld für einen Rentenfond verwenden muss oder welchen Betrag diese Antwartschaft hat.
Hintergrund: nicht das sie das Geld ausgibt und später von dir Unterhalt fordert weil ihre Rente nicht reicht.
Sophie
Hintergrund: nicht das sie das Geld ausgibt und später von dir Unterhalt fordert weil ihre Rente nicht reicht.
naja, bis dahin sollte jede Unterhaltskette gerissen und die Begründung für ein Aufleben einer Unterhaltspflicht unmöglich sein.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Damit es später schneller geht mit der Scheidung, Brainstormer.
Aber eigentlich zerbreche ich mir mehr den Kopf unserer Personalabteilung, die hat nämlich keine Ahnung ^^
Sollte das Ergebnis nämlich sein, das sie auszahlen, will ich Ex sagen können, mach Dir Gedanken wo das Geld hin soll. Das sollte beim Scheidungstermin bekannt sein. Auch wenn ich den erst Ende des Jahres erwarte.
Moin ps,
theoretisch (und praktisch) kann man jede Kapital-LV vorzeitig auflösen; das passiert wohl auch in mehr als 50% der Fälle, weil kaum jemand seinen Finanzen für 20 und mehr Jahre planen kann. Allerdings macht man damit immer eine Menge Geld kaputt; vor allem, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, dessen Auszahlung bei Zuteilung steuerfrei ist.
Bevor Du jetzt einen Riesen-Bohei in Sachen "Rentenübertragung" anzettelst, wäre es sicher am einfachsten, Deiner Ex den Barwert anzubieten, der sich nach Zugewinn-Kriterien aus dem aktuellen Rückkaufswert ergibt. Ob sie die Kohle anschliessend als Einmal-Zahlung auf ihr Rentenkonto packt oder in einen Sparvertrag: Nicht Dein Problem. Und wenn sie will, soll sie eine Kreuzfahrt davon machen oder sich ein Auto kaufen.
Wichtig ist, dass bei der anstehenden Scheidung höchstens eine zeitlich begrenzte EU-Pflicht ausgesprochen wird - oder dass Du diese per Scheidungsfolgenvereinbarung/Einmalzahlung gleich ganz von der Backe bekommst. Dann kann es Dir auch egal sein, was Madame die nächsten 15 oder 20 Jahre tut: Für ihren Unterhalt bist Du dann einfach nicht mehr zuständig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sind ja zwei verschiedene Verträge Martin.
Die KLV kann ich leider nicht auflösen und natürlich habe ich auch im ersten Schritt keine Kohle um die ggf. auszuzahlen.
So, ich muss den nochmal hochholen. Mittlerweile liegt mir nämlich der gerichtliche Fragebogen vor.
Meine unter 3. genannte Direktversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung (für die ich kein Rentenwahlrecht ausgeübt habe) ist weder betriebliche Altersversorgung gem. Nr4 des Fragebogens noch ist sie private Altersversorgung gem. Nr.5 des Fragebogens (da ich kein Rentenwahlrecht ausgeübt habe).
Dennoch gehört sie nach Meinung des Internets (u.a. hier http://mainz-kwasniok.de/versorgungsausgleich-scheidung-und-rente/ ) und meiner Anwältin in den Versorgungsausgleich.
Wo schreibe ich die bitte hin?
Moin Psoidonuem,
Dennoch gehört sie nach Meinung des Internets [...] und meiner Anwältin in den Versorgungsausgleich.
Isso (Driektversicherungen fallen da runter):
VersAusglG § 2 - Auszugleichende Anrechte
(2) Ein Anrecht ist auszugleichen, sofern es [...]
3. auf eine Rente gerichtet ist; ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ist unabhängig von der Leistungsform auszugleichen.
Pack´s unter 4 (ohne jetzt den Fragebogen zu sehen).
Gruß
United
Damit es später schneller geht mit der Scheidung, Brainstormer.
Bleib so gut es geht dran, Sachen proaktiv zu steuern, denn....
Sollte das Ergebnis nämlich sein, das sie auszahlen, will ich Ex sagen können, mach Dir Gedanken wo das Geld hin soll. Das sollte beim Scheidungstermin bekannt sein. Auch wenn ich den erst Ende des Jahres erwarte.
Genau die Themaitk verzögert meine Scheidung jetzt wieder um 3 Wochen, denn Richterin hat der Gegenseite diese Zeit eingeräumt um ein Konto anzugeben, wohin die Kröten aus der bAV gehen sollen :knockout:
Für mich völlig daneben, dass eine Benennung eines Kontos eine Scheidung verzögern kann :gunman:
Das geht noch viel subtiler. Meine hEXe hat in ihrem Fragebogen nicht nur ihren Rentenkapitallebensversicherungsvertrag "vergessen" sondern einfach mal eine falsche SV-Nummer angegeben. Nämlich meine. Und die auch noch mit einer Stelle/ Ziffer zuwenig.
Moin Cheers,
Für mich völlig daneben, dass eine Benennung eines Kontos eine Scheidung verzögern kann :gunman:
naja, solange nicht alle potenziell entscheidungsrelevanten Fakten vorliegen, kann kein Urteil gesprochen werden. Das gilt nicht nur für Ehescheidungen, sondern für vile Rechtsgebiete; ansonsten wäre genau das ggf. ein Berufungsgrund. Und wer die Verzögerung nun konkret verursacht, lässt sich oft gar nicht so genau feststellen.
Auch das "Warum?" hat oft unterschiedliche Gründe: Manchmal ist es schlichte Schlamperei oder Vergesslichkeit; in anderen Fällen wird damit ein konkretes Ziel verfolgt: Bei Scheidungen kann man beispielsweise als TU-Bezieher damit die Dauer der TU-Zahlungen im eigenen Sinne beeinflussen; in anderen Rechtsgebieten - vor allem im Zivilrecht - kann man zumindest den Verfahrensgegner ärgern oder ihn finanziell an die Wand drücken, wenn durch die eigene Verschleppungstaktik keine Entscheidung ergehen kann.
Menschen, die vor Gericht miteinander streiten, tun durchaus solche Dinge.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mir geht es dabei um den Fakt der Angabe eines Kontos.
Das könnte man in dem Sinne verbessern, bzw. beschleunigen indem auf dem Formular für den Versorgungsausgleich diese Angabe direkt getätigt werden muss. Nach dem Motto "auf welches Konto soll überwiesen werden, falls es im Versorgungsausgleich zu einer externen Teilung kommt"
Das "Warum" stelle ich nicht in Frage, dass ist klar, geht um TU.
In meinem Fall geht es übrigens darum, dass alle privaten Rentenversicherungsausgleiche einzeln betrachtet unter der Bagatellgrenze liegen, in Summe jedoch knapp darüber. Richter hat sich nun eine rausgepickt, die nun ausgeglichen werden muss.
Gesetzlich geht es um 1,5 Punkte die ausgeglichen werden.
Moin Cheers,
Mir geht es dabei um den Fakt der Angabe eines Kontos.
Das könnte man in dem Sinne verbessern, bzw. beschleunigen indem auf dem Formular für den Versorgungsausgleich diese Angabe direkt getätigt werden muss. Nach dem Motto "auf welches Konto soll überwiesen werden, falls es im Versorgungsausgleich zu einer externen Teilung kommt"
Klar könnte man das so machen; es ist Dir ja auch unbenommen, das an passender Stelle so anzuregen. Vorhersehbar wird sich dadurch aber nichts ändern.
Wen es nach mir ginge, würden Scheidungsaspiranten mit einem grossen Blatt Papier solange wie Papst wählende Kardinäle in einen Raum gesperrt, bis sie für alle anstehenden Fragen eine Lösung gefunden und diese auf das Papier ge- und unterschrieben haben. Aber auch diese Anregung wird im Nirvana verpuffen.
Grüssles
Martin
(der auch bei juristischen Fragen unterscheidet zwischen Dingen, bei denen sich Aufregung lohnt und solchen, die man eben schulterzuckend zur Kenntnis nimmt.)
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Wen es nach mir ginge, würden Scheidungsaspiranten mit einem grossen Blatt Papier solange wie Papst wählende Kardinäle in einen Raum gesperrt, bis sie für alle anstehenden Fragen eine Lösung gefunden und diese auf das Papier ge- und unterschrieben haben. Aber auch diese Anregung wird im Nirvana verpuffen.
so sollte es sein, bin ich auch für :thumbup: :thumbup: :thumbup: 😉