Hallo,
nachdem ich schon viele hilfreiche Tipps durch das Lesen erhalten habe, möchte ich mich nun auch mit einer Frage an euch wenden, da ich dazu bisher noch keine Antworten gefunden habe.
Auch ich werde bald geschieden werden. Nun habe ich gestern mit meiner Anwältin telefoniert und habe folgendes Problem:
Mein Mann ist vor Jahren aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgetreten. Somit hat er einen sehr geringen Rentenanspruch. Er sorgt in Form von ganz normalen Kapital-Lebensversicherungen für sein Rentenalter vor.
Ich hingegen habe drei Kinder, habe nach der Schule studiert und bin inzwischen verbeamtet.
Also wird es wohl so aussehen, dass ich ihm einen Versorgungsausgleich zahlen müsste, seine Lebensversicherungen aber in den Zugewinn fallen.
Wir könnten jetzt auf den Versorungsausgleich beide verzichten, was wir auch wollen. ABER: Ob wir das auch dürfen, entscheidet letztendlich das Gericht.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht diesbezüglich? Macht es Sinn, irgendetwas schon im Vorwege zu klären?
Für eure Hilfe wäre ich dankbar!
Lisa
Hallo,
Bei meiner Scheidung vor zwei Jahren war so: Wie beide wollten auf den Versorgungsausgleich verzichten und das dürten wir nicht! Nach einer längeren Disskusion mit der Richterin kam die Antwort, dass unsere Ehe zu lange dauerte ( 15 Jahren) deshalb ist ein Verzicht nicht zullässig.
Auch ein "Zahlvater" wie viele...
Hallo medicman,
dann sind meine 11 Jahre wohl auch schon zu lang.
Habt ihr denn gemeinsame Kinder, um die sie sich gekümmert hat?
Bei uns ist es ja anders als bei vielen: Ich habe mich um die Kinder gekümmert und müsste an ihn zahlen.
Hallo Lisa,
Versorungsausgleich ist prinzipiell eine Sache, die von Gerichts wegen entschieden wird. Es gibt dabei auch von Amts wegen Gründe, die den Versorgungsausgleich beschränken oder ausschließen können. Früher waren dies nur die Gründe, bei denen ein Ehepartner seine Unterhaltspflichten (nicht nur finanziell) gröblich verletzt hat. Dazu kommen inzwischen jedoch auch Gründe bei denen z.B. der eine Ehepartner dem anderen die Ausbildung finanziert hat und es dann nicht gerecht wäre, wenn dazu auch noch der Versorgungsausgleich für diese Zeit stattfinden sollte. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der Abfindung vorausgesetzt die Versorgung des Verzichtenden im Alter ist dadurch nicht gefährdet.
Das Ganze geht sowieso nur mit Anwälten, die müssten (!) entsprechend informiert sein.
Viele Grüße
Nils_Holgerson
Hallo Nils_Holgerson,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Meine Scheidung war in der letzten Woche.
Es war zuvor ausgerechnet worden, dass meinem Ehemann ein Ausgleich von 250 € /Monat nach heutigem Stand zustünde.
Wir haben vor dem Termin über unsere Anwälte eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt, in der wir gegenseitig auf Versorgungsausgleich und Zugewinn verzichten wollten.
Der Richter tat sich schwer, uns diesen Verzicht zu genehmigen.
Erst als ich argumentierte, dass die meisten Anwartschaften von mir als Beamtin entstanden sind, als wir schon offiziell gertrennt lebten, ließ er sich darauf ein.
Viele Grüße
Lisa