Versorgungsausgleic...
 
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Versorgungsausgleich Bogen für Arbeitgeber

 
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

eben ruft mich der Personalsachbearbeiter meiner Firma an, und fragt, ob die
Verdienstbescheinigung nur für dieses Jahr, oder auch des vorigen Jahres ,
angegeben werden soll.
Ich meine gelesen zu haben, daß nur dieses Jahr und in den folgenden 3 Monaten...oder so  :redhead:
Kann mir einer was dazu sagen ?

Danke.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 13:38
(@papi74)
Registriert

Hallo,

soweit ich weis, sind die letzten 12 Monate anzugeben.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 13:48
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Bierfilz (kann "babbedeckel" so schlecht schreiben :wink:),

was die BFA braucht, um den Versorgungsausgleich zu machen, sind die Daten bis zur Einreichung der Scheidung, oder, um ganz genau zu sein, die Daten bis zur Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite.

So denn die BFA die Auskünfte noch nicht hat fürs letzte Jahr, kann der Versorgungsausgleich auch nicht gemacht werden.

Da du das alles wahrscheinlich nicht so genau weißt, würde ich einfach alles angeben, von diesem Jahr und auch vom letzten Jahr. Wenn die BFA diese Informationen schon hat, dann hat sie diese jetzt doppelt, was nichts schadet. Fehlen die Informationen, musst du sie später nachreichen, was die Scheidung in die Länge zieht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 15:12
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Maddin  😉

Hallo Bierfilz (kann "babbedeckel" so schlecht schreiben :wink:),

Bierfilz ... noch nie gehört  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

was die BFA braucht, um den Versorgungsausgleich zu machen, sind die Daten bis zur Einreichung der Scheidung, oder, um ganz genau zu sein, die Daten bis zur Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite.
So denn die BFA die Auskünfte noch nicht hat fürs letzte Jahr, kann der Versorgungsausgleich auch nicht gemacht werden.
Da du das alles wahrscheinlich nicht so genau weißt, würde ich einfach alles angeben, von diesem Jahr und auch vom letzten Jahr. Wenn die BFA diese Informationen schon hat, dann hat sie diese jetzt doppelt, was nichts schadet. Fehlen die Informationen, musst du sie später nachreichen, was die Scheidung in die Länge zieht.

aha ... Ich habe es unserem Personalfuzzy jetzt so weitergegeben ... sicher ist sicher, auf jeden Fall keine Verzögerung.
Da ich schon "alt" bin, hatte ich in den letzten 2 Jahren die Rentenbescheide, für das was man in aller Voraussicht bekommt,
von der BfA bekommen. Die Daten liegen ja dann eh vor.
Ob das meine EX auf die Reihe bekommt ...  :puzz:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 15:22