Hallo zusammen,
ich bin 47 Jahre alt und seit 2008 voll berentet. Seit 2008 lebe ich von meiner Frau getrennt und bin aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. In 2009 habe ich ihr (trotz wahrscheinlicher Geschäftsunfähugkeit) das Haus überlassen und auf den Zugewinn verzichtet. Warum? Keine Ahnung :exclam:
Nun steht die Scheidung an und sie besteht beharrlich auf den Versorgungsausgleich. Nach mehreren Gesprächen mit ihr weigert sie sich darauf zu verzichten und zieht es gnadenlos durch. Ich weiß, rechtlich würde ihr das zustehen, aber menschlich? Na ja. Hatte ich anders erwartet. Sie hat alles von mir erhalten, ich habe nichts mehr.
Meine Frage: Kann ein Richter/in aufgrund der Tatsache dass, sie eben alles bekommen hat, sie 2 Riester Renten hat, elterliches Erbe...auch mal für einen Vater sprechen? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es eher schlecht für mich aussieht. Ich habe leider nicht genügend Wissen über sowas. Mein Anwalt meint ihr Druck entgegenzusetzen. Mit der Geschäftsunfähigkeit von damals will er erreichen, dass der Notarvertrag angefochten wird und die Rückabwicklung zum Eigentum vollzogen wird.
Wie könnte sowas enden?
Lieben Dank
Was soll man da prophezeien?
Wäre es umgekehrt wäre der Ausgang recht klar: Der Notarvertrag wäre für ungültig erklärt worden da er die Frau zu sehr benachteiligt.
Aber so herum neigen die Gerichte dazu auszuurteilen der Mann hätte ja gewußt auf was er sich da freiwillig einläßt, also ist alles so rechtmäßig.
Ob ein Gericht einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich zugestimmt hätte ist ohnehin fraglich - denn damit würde es ja das Risiko eingehen auszuurteilen das Exchen später dem Staat auf der Tasche liegt .
Moin hollo,
auch wenn du generell geschäftsunfähig warst - was offenbar noch gar nicht fest steht - wird die Gegenseite sicher behaupten, dass du vor dem Notar gerade einen lichten Moment hattest. Damit liegst du in der Beweispflicht, was ziemlich schwierig werden dürfte, denn außer deiner DEF und dir war nur der Notar anwesen und der wird dabei aus Selbstschutz sicher keine große Hilfe sein.
Übrigens fallen Riesterrenten auch in den Versorgungsausgleich. Umso besser für dich, wenn sie gleich 2 davon hat.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
lieben Dank für die Antworten.
Für die Geschäftsunfähigkeit liegt ein Ärztliches Gutachten vor. Ob es relevant sein kann, muss man abwarten. Denn eigentlich will ich das alles gar nicht. Sondern nur, das sie auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Ist doch nicht zu viel verlangt, nachdem sie doch schon alles von mir hat. Ich finde das einfach nur unfair von ihr...Geldgierig ohne Ende...
Na ja, ich kann nur abwarten und hoffen, das die Richterin ein wenig Verständnis für meine Situation aufbringt.
Und benachteiligt fühle ich mich zurecht. Wenn man mal den Geldwert gegenrechnet... Die sind alle gleich bei einer Scheidung...Ausbluten lassen bis zum Sozialfall...In was für eine Welt lebe ich eigentlich?
Egal...
Bei allem Verständnis für Deine Situation:
von einem Gedanken solltest Du Dich sofort verabschieden: Das Scheidung und alles, was danach kommt irgendetwas von Fairness hat. Deine Ex wird wollen, was ihr ihrer Meinung nach zusteht. Und das eine Richerin Verständnis hat für Deine Situation..... Das ist ein lieber Wunsch, aber ich denke, Du solltest Dich für den Kampf der auf Dich zukommt, ein bisschen mehr rüsten.
Wünsche und das Hoffen auf Verständnis ist ein bisschen wenig.
Gruß, PP
Moin hollo,
habe ich ihr (trotz wahrscheinlicher Geschäftsunfähugkeit) das Haus überlassen und auf den Zugewinn verzichtet. Warum? Keine Ahnung
[...]
sie besteht beharrlich auf den Versorgungsausgleich.
[...]
Ich weiß, rechtlich würde ihr das zustehen, aber menschlich? Na ja. Hatte ich anders erwartet. Sie hat alles von mir erhalten, ich habe nichts mehr.
Du jagst tatsächlich die falschen Säue durchs Dorf. Familienrechtlich lässt sich Dein Problem kaum lösen; es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, für Fairness zu sorgen, sondern eine Ehe abzuwickeln. Dazu gehört - fast zwingend - die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Wenn Du zusätzlich (!) Deiner DEF auch noch ein Haus überlassen/geschenkt hast, ist das nett von Dir (oder blöd, je nach Betrachtungsweise); es hat aber keinen Einfluss auf die sonst noch zu treffenden Entscheidungen. Insofern ist Hoffnung ein schlechter Ratgeber, denn Zwischenmenschliches wird beim VA nicht beurteilt.
Meine Frage: Kann ein Richter/in aufgrund der Tatsache dass, sie eben alles bekommen hat, sie 2 Riester Renten hat, elterliches Erbe...auch mal für einen Vater sprechen? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es eher schlecht für mich aussieht.
Die Riester-Renten deiner DEF fliessen selbstverständlich auch in den VA ein; ebenso andere private Vorsorgemassnahmen Deiner- oder ihrerseits. Das Gericht hat gar keine Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschliessen mit der Begründung, Madame habe ja schon etwas anderes bekommen, sei undankbar gewesen oder werde mal fett erben.
Mit der Geschäftsunfähigkeit von damals will er erreichen, dass der Notarvertrag angefochten wird und die Rückabwicklung zum Eigentum vollzogen wird.
Wie könnte sowas enden?
Ob es klug ist, sich selbst für geschäftsunfähig erklären zu lassen, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen. Ich persönlich würde Folgen befürchten, die weit über die Rückabwicklung einer Schenkung hinausgehen und nicht einfach wieder abgestellt werden können.
Grüssles
Martin
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