Hallo Ihr Lieben,
ich habe gerade mit meiner Rentenkasse telefoniert, weil ich gestern ein Schreiben von denen im Briefkasten hatte und die jetzt nochmals die Rentenansprüche bis 11/2009 geklärt haben/wissen wollen.
Bei meinem Gespräch fragte ich die Dame, wieso, weshalb, warum und Sie teilte mir dann mit, dass die jetzt eine Aufforderung des Gerichtes vorliegen haben.
Auf meine Frage, warum denn bis 11/2009 (bin geschieden seit 09/2007) sagte Sie mir: Nach dem neuen Gesetzt ist der Berechnungszeitraum für den Ausgleich solange, bis das Gericht die Unterlagen angefordert hat. Sprich, mein Berechnungszeitraum endet nicht mal mit der Scheidung (Versorgungsausgleich wurde damals ausgeklammert) sondert geht weit über die Ehe hinaus...
Frage an Euch: hat die Dame recht?
Und gleich noch eine Frage: ich hatte damals für die Scheidung PKH bekommen...jetzt hat mein alter Anwalt mich ebenfalls wieder angeschrieben und teilte mir informativ mit, dass dieser Versorgungsausgleichquatsch wieder losgeht.
A.) Lebt die PKH auch wieder auf?
B.) Wenn nein, brauche ich für diese Geschichte einen RA?
C.) Wenn ja, bin ich verpflichtet den alten RA zu nehmen?
Liebe Grüße
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin papi74,
die Dame scheint zu spinnen. Ich sehe das so:
Ein Scheidungsantrag wird nur dann vor Gericht ausgeurteilt, wenn die Unterlagen zum Versorgungsausgleich komplett vorliegen. Dazu muss das Gericht beeits damals Unterlagen angefordert haben. Voraussetzung für Bemessung Berechnungszeitraum ist also erfüllt. Endzeit für die berechnung des versorgungsausgleiches ist der Eingang des Scheidungsantrags. Ende
Der Versorgungsausgleich kann dann vom übrigen Verfahren abgetrennt oder ausgesetzt werden.
Zudem ist mir von keinem Gesetz bekannt, das mich dazu verpflichtet, auch noch nach der Scheidung weitere Rentenpunkte für die Ex ranzuschuften. Die SB soll Dir doch mal das betreffende Gesetz mit dem entsprechenden Passus nennen.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Till,
danke für Deine schnelle Antwort. Ich hatte auch dahingehend meine Bedenken geäußert, jedoch sagte Sie mir, der damalige Ausgleich wurde ausgeklammert, da es damals nicht möglich war, Rentenpunkte im Ost / West Mischungsverhältnis zu berechnen.
Jetzt sei das Möglich und das bedeutet, dass nach nach dem Neuen Gesetz der zeitraum solange mitberücksichtigt wird, bis das Gericht halt die Unterlagen anfordert.
Naja schauen wir mal...
Hast du/Ihr noch einen Rat bezüglich der anderen Fragen?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin papi74,
leider kann ich hierzu auch nicht vielbeitragen ausser, dass ich auch eurer Meinung bin aber selbst wenn sie jetzt in der Lage sein sollten, die Ost/Westpunkte aufzuteilen, so wäre das doch Quatsch alle Altfälle bis heute zu verlängern.
Es gibt doch genug Mischehen, die schon vor Jahren geschieden wurden und die doch jetzt auch nicht alle ein paar Jahre zusätzlich aufteilen.
Die Rententante tut ja nur, was das jüngste Gericht ihr aufträgt aber frag doch mal deinen RA danach.
Wie sieht es eigentlich an deinen KU-Front aus?
Hast du da noch einen RA gefunden oder bist du eingeknickt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
da es damals nicht möglich war, Rentenpunkte im Ost / West Mischungsverhältnis zu berechnen.
Ja, das stimmt. Ich konnte ehemals diesem Debakel nur dadurch entkommen, indem ich die Gleichsetzung der Ost-Einkünfte der Ex mit West-Niveau zustimmte. Mein "Verlust" war mit 12,80 € angesichts der kommenden Einheitsrente verschmerzbar.
Ferner ist richtig, dass die gesetzliche Anpassung zwischenzeitlich erfolgte. Ich bin mir nur unsicher, ob diese Anpassung auch das BGB berührte, wonach Stichtag der Scheidungsantrag ist. Das sollte dir dein RA eigentlich sagen können.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
Meine Mutmassung richtet sich auf §5 Abs.2 Satz 2 des neuen VAStrRefG.
(2) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind zu berücksichtigen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Aber:
§ 3
Ehezeit,
Ausschluss bei kurzer Ehezeit
(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit
dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen
worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats
vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Ist also BGB-konform.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
also ich merke schon, ich darf und muss wahrscheinlich wieder mal den RA bemühen.
Der ganze Spass wird wohl absichtlich so verworren gestalltet, dass ein RA immer Pflicht sein wird.
:againstwall:
Hallo Beppo,
Hast du da noch einen RA gefunden oder bist du eingeknickt?
Ich habe von einem Bekannten eine nette RAin gefunden die mich mal beraten hatte.
Letztendlich hat Sie mir geraten, dass es für mich am billigsten werden wird, wenn ich ein Versäumnisurteil kassiere.
In einem Prozess hätte ich mit einer Gewinnchance < 20% 500€ gespart aber ggf. 500€ an Mehrkosten im Falle einer Niederlage rechnen dürfen.
Tja...also bin ich eingeknickt...Folgedessen habe ich den Umgang von 3 mal monatlich jetzt auf 2mal monatlich reduziert und warte jetzt täglich auf meine "Verurteilung".
Da fällt mir gleich noch eine Frage ein: Das Urteil ist ja dann wie ein KU Titel zu sehen...Kann ich jetzt zum JA rennen und dann erneut einen noch höheren Titel ohne Dynamik erstellen lassen...auch im Hinblick auf 2010 wo ja m.W. nach die KU Beiträge steigen sollen?
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Kann ich jetzt zum JA rennen und dann erneut einen noch höheren Titel ohne Dynamik erstellen lassen
Kannst du!
Dann hast du 2 Titel im Nacken und Exe kann sich aussuchen, welchen Joker sie zieht.
Der alte Titel wird nicht durch einen neuen unwirksam, sondern dadurch, dass sie ihn raus rückt.
Ist also keine gute Idee.
Jedenfalls nicht ohne Herausgabe.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
stimmt hast recht...naja noch 8 Jahre ...dann sind die Kleinen groß 🙂
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin papi,
nochmal ganz der Reihe nach. Die Renten-Trutsche faselt entweder dummes Zeug, oder bei Deiner Scheidung ist etwas ganz außergewöhnlich gelaufen.
Also:
Als Du damals geschieden wurdest, wurden da vom Gericht schon mal Unterlagen für den Versorgungsausgleich angefordert?
Oder passiert das jetzt etwa das aller erste Mal?
Ich frage das jetzt nur zu Absicherung. Laut dem von oldie ausgebuddelten Passus aus VAStrRefG gilt ja folgendes und demnach ist es egal wann der Richter aufwacht und bei der Rentenversicherung anfragt:
§5 (2) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind zu berücksichtigen.
Z u r ü c k w i r k e n und E h e z e i t a n t e i l ; nicht für die Zeit nach der Ehe. Und wenn Du ein Scheidungsurtel hast und da steht "die Ehe wird geschieden" drin, dann gibt es spätestens nach Zeitpunkt der Scheidung auch keine Ehezeit mehr.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Till,
ich habe ein Urteil wo drinnen steht, dass ich geschieden bin. Des Weiteren, wurde schon mit Einreichung der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt bzw. versucht.
Lange Zeit hatte Madame Ihr Zeug nicht zusammen und später wurde dann gesagt, dass der Spass ausgeklammert worden ist/wird.
Ich habe auch gerade eine Mail von meinen damaligen RA bekommen und lt. seinen Aussagen kostet mich der jetzige Spass erstmal nichts, da dieses im Zuge des Scheidungsverfahrens bereits abgegolten ist/war.
Zu mehr lies er sich auch erstmal nicht hinrissen...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Also ich würde mich da nicht verrückt machen lassen.
Wenn bei dir nicht irgendwas ganz seltsames passiert ist, sehe ich keinen Grund den Bemessungszeitraum solange zu verlängern, bis die Ämter sich auf eine Formel geeinigt haben.
Gestehe der Trulla einfach ihr Recht auf Unfähigkeit zu.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Gestehe der Trulla einfach ihr Recht auf Unfähigkeit zu.
Schöner Spruch...den werde ich mir mal merken...
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.