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Versorgungsausgleich und Gerigfügigkeit einer privaten Rentenversicherung

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe mehrere Fragen zum Versorgungsausgleich.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben meine Ex-Frau und ich jeweils 2 private Rentenversicherungen mit folgenden Ausgleichswerten:

Ich:
RV 1: 4.100 Euro Ausgleichswert
RV 2: 3.900 Euro Ausgleichswert

Ex-Frau:
RV 3: 3.800 Euro Ausgleichwert
RV 4: 2.000 Euro Ausgleichswert (Riesterrentenversicherung)

Kann es sein, dass die Risterrentenversicherung RV 4 meiner Ex wegen Gerigfügigkeit (VersAusglG §18 Abs.3) nicht ausgeglichen werden muss, die anderen 3 RV aber sehr wohl?

Dann würde meine EX ja effektiv 4.400 Euro mehr als ich aus den privaten Rentenversicherungen erhalten.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Geringfügigkeitsgrenze bei 120% x Bezugsgröße nach § 18 I SGBIV liegt? Gilt dann die Bezugsgröße in dem Jahr in dem der Versorgungszeitraumes (z.B. Zustellung Scheidungsantrag bzw. Festlegung im Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrages) oder in dem Jahr des Scheidungsurteils (hoffentlich 2013)?

Grüße,
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2013 23:55