Verzicht auf Versor...
 
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Verzicht auf Versorgungsausgleich

 
(@afjmw)
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Hallo zusammen-meine "Geschichte" der Trennung hier zu beschreiben würde zuuu weit gehen.Über "Rosenkrieg" kann ich jedenfalls nur müde lächeln.Ich hab ne wichtige Frage die ich dringend beantwortet haben müsste.Meine Ex-Frau möchte dass ich auf die Anrechte aus ihrer zukünftigen Pension verzichte.Errechnet sind zur Zeit ca. 530.-€ monatlich die sie an mich abtreten müsste.Sie hat mir einen Vorschlag gemacht,der mir allerdings lächerlich erscheint.Wo finde ich genauere Auskünfte wie Rentenansprüche in einmalige Kapitalabfindungen umgewandelt werden können???.

[Editiert am 7/3/2006 von afjmw]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2006 10:39
(@frodo60)
Zeigt sich öfters Registriert

Soweit ich weiss kann man auf Versorgungsausgleich nicht verzichten! Geht automatisch bei einer Scheidung. Also lass dich von deiner Ex nicht aufs Kreuz legen!

It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 10:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden. Hierzu bedarf es auch keiner besonderen Vereinbarung - es wird anl. der Scheidung einfach kein Antrag gestellt und gut ist.

Die Auszahlung eines (noch fiktiven) Ausgleichsanspruches ist mir unbekannt. Wenn ihr euch einigen könnt und in Folge dessen keiner einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches stellt, dann geht das natürlich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 11:02
(@afjmw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought...
Da hast du Recht- der Scheidungsantrag ist schon gestellt und der Verzicht auf den Versorgungsausgleich bedarf dann der Zustimmung des Familiengerichtes...so sagt es das Gesetz.Und ich habe eben gehört das es eine "Faustformel" zur Berechnung einer Abfindung gibt.....finde aber nichts im Netz.Die muss so aussehen wie:

1 Euro Rentenanspruch/Monat ergibt XXX Euro einmalige Abfindung.

Vielleicht weiß das ja einer???!!!
Danke dir trotzdem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2006 11:09
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo AFJ,

lass dich da auf keinen Eiertanz ein. Wenn ihr tatsächlich Rosen-Kriegt, dann macht das mit dem Versorgungsausgleich keine Schnitte. Solltest du aber ein sattes Angebot bekommen, dann mach das. Ein bisken Pokern kann da nicht schaden.

Gruß Solstart

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 11:20
(@medicman)
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Hallo,

Ich und meine Ex wollten keinen Versorgungsausgleich. Im Prozess haben wir sehr lange mit der richterin disskutiert und wollten auf so was verzichten. Leider war die Argumentation der Richterin so dass unsere Ehe 15Jahre dauerte deshalb kann Sie unserem Wunsch nicht nachkommen :exclam:

Ich weiß nicht wass ich damals noch machen sollte. Von meiner Rente soll 120€ monatlich an meine Ex fließen obwohl Sie dass eigentlich nicht wollte.

Wenn meine Ex auf die Zahlungen verzichten will, mußte doch eine Möglichkeit geben z.B. beim Rentenversicherungsträger das ganze zu ändern? Gibts überhaupt eine Chance jetzt nachträglich auf die Rentenanwartschaften zu verzichten?

Vielleich weiß jemand die antwort auf meine Frage, Danke - medicman

Auch ein "Zahlvater" wie viele...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2006 23:31
(@Harpyie)

Auf den Versorgungsausgleich kann verzichtet werden, und zwar wie folgt :

Es muss ein notarieller Vertrag vorliegen, der 1 Jahr VOR Scheidungsantrag abgeschlossen wurde! Dann bedarf es nicht mehr der Zustimmung des Gerichts.

Andere Möglichkeit: Wenn der Versorgungsausgleich vor Gericht erst ausgeschlossen werden soll, müssen BEIDE einen Anwalt haben.
Voraussetzungen sind eine kurze Ehedauer und möglichst keine Kinder.
Ist das der Fall, stellen die sich auch im Gericht nicht quer. Erst recht nicht, wenn beide Vollzeitbeschäftigt sind.

Mit Kindern und länger als 3 Jahre verheiratet, sieht es schlecht aus.

Der BGH hat entschieden, dass Eheverträge - dazu gehört auch ein notariell beglaubigter Ausschluss des Versorgungsausgleichs - die einen Ehepartner schlechter stellen, sittenwidrig sind. Also null und nichtig.

Das sind die Möglichkeiten, die es gibt.

Nachträglich hast Du die Möglichkeit, die abgegebenen Rentenpunkte wieder einzuzahlen.
Ein sehr teures Unterfangen und sind wir mal ehrlich - wissen wir, was wir in einigen Jahren tatsächlich noch als Rente bekommen werden ? :gunman:

Ich habe dankend auf die 35,00 Eur verzichtet, die mir - unberechtigterweise (ich sehe das so, ich war vollzeit Berufstätig - zugestanden hätten.
Ich habe mich auch vom Staat nicht zum Parasiten machen lassen :mad2:

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2006 09:09
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo afjmw,

von einer Abfindung weiß ich auch nichts, aber das muss ja nichts heißen 😉 .

Ein gegenseitiger Verzicht ist schon möglich, aber es kommt auf die Umstände an und bei dieser Summe wird sich ein Richter das ganz genau überlegen.

Ich hätte damals ca. 40 € abtreten müssen, aber mit der Argumentation, dass ich mit drei Kindern so schnell nicht mehr werde Vollzeit arbeiten können, mein Ex hingegen seinen Rentenanspruch selbst weiter aufbaut, hat der Richter dann zu meinen Gunsten entschieden.

Bei 530 € würde ich mir schon ganz genau überlegen, was Sinn macht. Irgendwo muss diese Differenz ja her kommen. D. h. entweder verdient deine Frau überdurchschnittlich viel, oder du unterdurchschnittlich wenig. Oder hast bisher überhaupt so gut wie nichts einbezahlt. Wie wird deine Altersversorgung ohne diese 530 € aussehen. Was willst du mit einer Einmalzahlung (vorausgesetzt es gibt sie) anfangen, etc......

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2006 10:15
(@medicman)
Schon was gesagt Registriert

@Harpyie

Danke für die Antwort, na klar, wir wissen noch nicht wie die Rente in ein paar Jahren aussieht.

Auch ein "Zahlvater" wie viele...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2006 00:15