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Verzicht auf Versorgungsausgleich und Anrechnung der Kindererziehungszeit

 
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,

es geht um den Antrag auf Scheidung von KM am 24.04.2007 mit Anregung auf gegenseitigen Verzicht eines Versorgungsausgleichs aber mit Anrechnung der Rentenanwartschaften aufgrund der Kindererziehungszeit zu Gunsten von KM.

Ich weis mal wieder nicht so genau wie ich entscheiden soll und zum Thema Versorgungsausgleich steht hier nicht sehr viel geschrieben, hat mir aber weiter geholfen die Daten die für den Versorgungsausgleich wichtig sind mal zusammen zu stellen.

Geburt von Tochter Februar 2004
Heirat im März 2004
Trennung im Februar 2006
Antrag auf Scheidung April 2007

Das sind also 35 Monate die für den Versorgungsausgleich relevant sind.
KM hat nicht gearbeitet.
Währen dieser Zeit habe ich glücklicherweise nur 7 Monate gearbeitet und sehr wenig verdient und wurde im Juni 2005 sogar Alg. II Empfänger.
Aus dem Versicherungsverlauf der BfA entnehme ich für Arbeit und Zahlung der Bundesagentur für Arbeit eine Summe von 22.500€.
Für die Zeit als Alg. II Empfänger, so glaube ich, kommen noch ca. 2.000€ für ca. 8 Monate während der Ehe und nochmals ca. 3.000€ für ca. 14 Monate von Trennung bis Antrag auf Scheidung hinzu.(hab da ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft)
Das sind somit 27.500€.
Wenn nun für die Kindererziehungszeit der mittlere Bruttolohn eines Arbeiters gerechnet wird, so glaube ich, Rentenpunkte aufgrund der Kindererziehungszeit erhalten zu können.

Den Lohn eines Arbeiters lege ich mal bei 2.000€ fest mal 35 Monate sind
70.000€ gegen 27.500€

Lieg ich da richtig?
Soll ich auf Versorgungsausgleich verzichten oder nicht?

Im Voraus vielen Dank für Euere Tipps

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2007 22:18
(@jemmy)
Registriert

Hallo Kuno !

Ich sehe keinen Grund den Versorgungsausgleich nicht nach gültigem Recht durchzuführen. Nach der Scheidung kommt vermutlich noch genug auf dich zu, was du berappen darfst. Also warum, zum Geier, solltest du auf etwas verzichten, was du sicher hast und statdessen womöglich sogar noch was abgeben?
Bei mir hat die Richterin im Scheidungstermin den Versorgungsausgleich abgetrennt, weil die Kindererziehungszeiten in der Berechnung fehlten.

Also meine Meinung zu:

Soll ich auf Versorgungsausgleich verzichten oder nicht?

NEIN,  :vergisses:

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 09:54
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey Jemmy,

der untere Absatz entspricht der Aussage der Erläuterungsbogens V810 (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten).

Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt oder eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.

Somit gehen alle 3 RP`s der Kindererziehung an KM. Da ich durch Arbeit und Arbeitslosigkeit  ca.1 RP bekomme wird man KM die Kindererziehungspunkte nicht nehmen.
Es wird eigendlich so sein, da ich arbeitete kann KM beweisen das Kind überwiegend erzogen zu haben.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 13:09
(@jemmy)
Registriert

Hallo Kuno,

Es geht doch garnicht darum, wem die Erziehungszeiten zugebilligt werden, sondern welche Zahlungen von jedem unter dem Strich in die Rentenkasse getätigt worden sind. Hat EX mehr einbezahlt, wird dir davon etwas gutgeschrieben. Die Frage wer die Kinder betreut hat, stellt sich in deinem Fall doch garnicht. Zur Erleuterung: Bis zu meinem Scheidungstermin musste ich meiner EX was von meiner Rente abgeben, nach der Abtrennung und der späteren Neuberechnung, welche die Erziehungszeiten bei meiner EX berücksichtigte, durfte SIE mir was abgeben. :rofl2:

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 13:36
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey Jemmmy,

in deinem Fall wurde vergessen die Erziehungszeit mit einzuberechnen und somit musstest du mehr abgeben und hast bei der Neuberchnung etwas von deinen eigenen Punkten (1,5P) zurückerhalten da EX alle Punkte (vermutlich 3) der Kindererziehung erhalten hat.

Es soll Fakt sein, das Kindererziehungspunkte nicht geteilt werden d.h. mir kann 1P bleiben aber KM erhält alle 3P
der Kindererziehung.

Gerecht wäre es wenn jeder 2P erhält.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2007 13:51
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also ich komme auf 37 Monate beitragsrelevante Zeit, wenn Antrag auf Scheidung April 2007 zugegangen ist (Bestätigung!).

Die Wertermittlung der Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Durchführung des Versorgungsausgleichs erfolgt mit den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten einer Vollrente wegen Alters zum Ende der Ehezeit. Die Berechnung der auf die Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaft wird in zwei Schritten vorgenommen.

Im ersten Schritt wird eine fiktive Vollrente wegen Alters berechnet. Die Vollrente ist die aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Ende der Ehezeit berechnete Altersrente. Es kommt nicht darauf an, ob der Ehegatte die Voraussetzungen für eine Altersrente wie Lebensalter und Wartezeit erfüllt.
Es wird die monatliche Vollrente wegen Alters ermittelt, die sich aus allen bis zum Ende der Ehezeit zurückgelegten Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und bei Rentenbeziehern auch der Zurechnungszeit ergibt.

Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge wirksam gezahlt sind oder als gezahlt gelten, wie z.B. bei Kindererziehungszeiten.

Anrechnungs- und Ersatzzeiten sind beitragsfreie Zeiten, die immer - ohne irgendwelche Voraussetzungen – angerechnet werden. Als Anrechnungszeiten gelten z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, des Mutterschutzes oder bei Krankheit. Ersatzzeiten sind z.B. die Zeiten der Wehrpflicht oder des Zivildienstes.

Eine Zurechnungszeit wird bei einer Altersrente im Allgemeinen nicht angerechnet. Bezieht der Versicherte jedoch eine Rente, die eine Zurechnungszeit enthält, so wird die Zurechnungszeit längstens bis zum Ende der Ehezeit als Anrechnungszeit in die Berechnung der Altersrente übernommen. Zurechnungszeiten erhalten z.B. Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten.

Die rentenrechtlichen Zeiten werden als erstes bewertet, das heißt, sie werden in Entgeltpunkten ausgedrückt. Die Entgeltpunkte stellen das Verhältnis dar, in dem das persönliche Entgelt zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat.
Dazu dividiert man das persönliche Entgelt durch das Durchschnittsentgelt des betreffenden Jahres. Die Durchschnittsentgelte werden jährlich festgestellt und veröffentlicht. Für 2003 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt z.B. 29.230 Euro.
Die Entgeltpunkte werden dann addiert und ihre Gesamtzahl mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

Der aktuelle Rentenwert entspricht der monatlichen Altersrente, die sich aus den Beiträgen eines jährlichen Durchschnittsentgelts ergibt. Auch er wird jedes Jahr festgestellt und veröffentlicht. Er gilt jeweils vom 01. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres und betrug für die Zeit vom 01.07.2002 bis 30.06.2003 25,86 Euro.
Im zweiten Schritt werden die auf die Ehezeit entfallenden Rentenanwartschaften festgestellt.
Dazu werden von den oben ermittelten Entgeltpunkten nur diejenigen addiert, die während der Ehe erworben wurden.

Hiernach werden die auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, der zum Ende der Ehezeit gilt, vervielfältigt.

Damit stehen die in der Ehe erworbenen Anwartschaften fest.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 14:11
(@jemmy)
Registriert

Hallo Kuno,

das kann schon so hinkommen, aber deine Frage ziehlte ja ursprünglich darauf ab ganz zu verzichten. 1P ist besser als kein P!
Erst willst du garnichts und jetzt findest du die Aufteilung ungerecht ( was sie ja auch ist ).

@nichtaufgeber

Schöner Aufsatz. Die Frage der Errechnung stellte sich aber garnicht. Er wollte einfach wissen, ob er verzichten soll. :rofl2:

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Geschrieben : 25.07.2007 14:19
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
@Jemmy - mal ne Frage hab: Wenn Du was kaufst, kuckst Du dann wieviel es kostet?

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2007 14:25
(@jemmy)
Registriert

OFF TOPIC

@nichtaufgeber

ja.

Aber wenn ich etwas bekomme, was schon bezahlt ist interessiert es mich nicht mehr, was es gekostet hat.

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Geschrieben : 25.07.2007 14:35
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, kuno,

ich würde an deiner stelle nicht auf den versorgungsausgleich verzichten.

bei den von dir eingestellten zahlen sehe ich eher die möglichkeit, dass der ein oder andere zehntelpunkt von bald-ex an dich übertragen werden könnte - eben aufgrund der erziehungszeiten.
so wie du es darstellst, kriegt sie ja für die ehezeit mehr punkte dadurch als du durch arbeit(slosigkeit) und das führt eben zum ausgleich deines nachteiles = zu deinen gunsten.

kannst ja auch mal die BVA (nee, heisst jetzt anders??) anrufen, da gips ne 0800er-nummer.

gruss
ulli

p.s.: ist ex anwaltlich beraten? und hat sich das ganze schon mal durchrechnen lassen? und genau deswegen dieses 'angebot' gemacht  :wink:??

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 00:28




(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo guten Morgen!
Mal ne blöde Frage - Du schreibst Du verzichtest auf Ausgleich ... Wenn man verzichtet, was bekommste denn dafür? Oder hab ich das überlesen?
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2007 10:19
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hab gerade einen Brief von meiner RA geöffnet und die meinte ich könne Punkte der Erziehungszeit erhalten.
Ich verstehe dann nur nicht den Erläuterungsbogens V810 und auch sonst wird im Internet nichts anderes geschrieben.

es geht um den Antrag auf Scheidung von KM am 24.04.2007 mit Anregung auf gegenseitigen Verzicht eines Versorgungsausgleichs aber mit Anrechnung der Rentenanwartschaften aufgrund der Kindererziehungszeit zu Gunsten von KM.

RA von KM will auf den Versorgungsausgleich verzichten. Meine RA meinte zu mir darauf zu verzichten,
es wäre nur viel Papierkram und würde mir ganz wenig bringen. Sie hat nun meine kleinen Punkte während der Ehe gesehen und ist nun anderer Meinung.
Ich bin nun zuversichtlich einen Punkt zu erhalten, ist auch richtig so, denn ich hab die Kleine sehrwohl erzogen (auch als ich arbeitete) und als KM mir den Umgang verweigerte konnte ich nicht erziehen und musste meine Energie an JA, Gericht RA usw. verwenden um überhaupt wieder Kontakt zur Tochter zu erhalten. So etwa werd ich es der Richterin erzählen und auffordern die Punkte zu teilen.
Also Danke Jemmy, ich hatte meiner RA gleich gemailt nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.

deine Frage ziehlte ja ursprünglich darauf ab ganz zu verzichten. 1P ist besser als kein P!

Also, wenn die Kindererziehungpunkte teilbar sind ist es für mich besser nicht auf den Ausgleich zu verzichten denn ich kann einen Punkt erhalten und ist ganz klar dass ich diesen will.
Die Punkteaufteilung wäre nicht gerecht wenn nicht geteilt wird.
@nichtaufgeber,

Du schreibst Du verzichtest auf Ausgleich

Nein, es ist nur so, dass ich nicht wusste was besser ist, verzichten oder nicht. Danke für deine ausführliche Beschreibung zu Versorgungsausgleich, ist nur ein bischen kompliziert.
@ ulliberne, KM hat RA und die haben gewusst, dass es besser ist auf den Ausgleich zu verzichten.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2007 00:44
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Foris,

zum Abschluss muss ich mitteilen, dass schon ca. im Februar 2008 das Urteil zum Versorgungsausgleich mit der Scheidung gesprochen wurde.
Mir wurde zur Hälfte die Erziehung angerrechnet.
Während dieser Zeit war ich arbeitslos (ca. 6 Monate nicht) und hatte Zeit mich um das Kind zu kümmern
RA von KM und KM konnten dies nicht widerlegen.

Mir gings ums Prinzip der Gerechtigkeit.
Danke für die Hilfe von allen beteiligten.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2009 23:14