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Vielleicht sehr wichtig..?

 
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
meine Ex fordert ja trotz eigenem Einkommen und neuer "Eheähnlicher" Gemeinschaft mit dem Next horenden Unterhalt auch für sich.

Jetzt befass ich mich gerade mit meinen (und ihren) Vermögenswerten. Weil ihr Anwalt eine Aufstellung meiner Einkünfte und Vermögenswerte fordert.

Jetzt fällt mir ein, dass, meine Frau ja gar nicht so arm ist, wie sie sich immer darstellt.

Aber mal der Reihe nach.

Am Tag unserer Hochzeit sagt mein Schwiegervater zu mir: "Hör mal Junge, ich muss deiner Frau eigentlich heute am Tag eurer Hochzeit 25.000€ auszahlen. Das ist in einem Notarvertrag geregelt." Das war 2007.
Bis zu meinem Auszug hat Schwiegervater das Geld nicht ausgezahlt. Doch dazu später mehr.

2009 ist der Großvater meiner Ex gestorben. Er hat verfügt, dass jedes Enkelkind 10.000 und die beiden Urenkel je 5.000€ bekommen.

Anfang 2010 hat meine Ex schon einmal 5.000 bekommen, da Sparbriefverträge schon ausgelaufen waren.
Ich habe von diesen 5.000 mit 4.500€ das Auto abgelöst und zahle jeden Monat 100,- auf ein gemeinsames Sparbuch ein um die Summe quasi an meine Frau zurückzuführen. Von diesem Geld hat sie seit meinem Auszug bereits jedoch schon 1.200,- wieder ausgegeben. Meiner Meinung nach verschwendet.. aber seis drum.. ist ja ihr Geld...

Da mein Schwiegervater mittlerweile aus dem Haus (wir haben 2 Jahre gemeinsam in einem Haus gewohnt) ausgezogen ist zahlt meine Ex eine fiktive Miete fürs Haus, die mit den 25.000€ verrechnet wird.

Mein Verständnis:
Meine Frau hat 25.000,- plus den 5.000 aus dem Erbe, was schon ausgezahlt wurde und die 5.000, die nach auslaufen des Sparbriefes 2013 noch ausgezahlt werden. Gesamt 35.000,-
Das ist ihr Vermögen. Wenn man es dann genau nimmt, dann stehen mir doch zumindest von den 25.000 die hälfte zu, oder nicht? Und Erbschaften werden bzw. können doch auf den Zugewinn angerechnet werden..

Wenn ich meine bescheidenen Vermögenswerte dagegen halte...Die alle leider nach und nach während der Ehe (und jetzt) aufgebraucht wurden bzw. werden...

Ich hoffe ich habe es verständlich r´ber gebracht:-)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2011 15:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Frau hat 25.000,- plus den 5.000 aus dem Erbe, was schon ausgezahlt wurde und die 5.000, die nach auslaufen des Sparbriefes 2013 noch ausgezahlt werden. Gesamt 35.000,-
Das ist ihr Vermögen. Wenn man es dann genau nimmt, dann stehen mir doch zumindest von den 25.000 die hälfte zu, oder nicht? Und Erbschaften werden bzw. können doch auf den Zugewinn angerechnet werden..

vergiss es; das sind private Geschenke, die das Anfangsvermögen Deiner Frau erhöhen und ihren Zugewinn vermindern. Du hast hierbei keinen Anspruch auf irgendwas; es sei denn, in irgendeinem Dokument wärest auch Du namentlich als Beschenkter benannt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 15:33
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mit den 25.000 leuchtet mir ja in einer Art ein, als Anfangsvermögen...Wobei sie dass Geld ja jetzt quasi erst bekommt... Und es ja während der Ehe "ausgezahlt" wird.

Sie zahlt ja jetzt damit die Miete fürs Haus. 500,-mtl. was heisst, dass sie 50 Monate "mietfrei" in dem Haus wohnen kann. Was ja jetzt erst ein Vorteil für meine Ex darstellt..

Wie sieht es denn mit den 4500,- Euro aus, die jetzt quasi wieder anspare, bzw. ihr zrückzahle. Ist das nicht quasi ein neuer Vermögensaufbau?

Warum muss die K....cke so kompliziert sein:-(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2011 16:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marko,

so kompliziert ist das nicht: Was die Ehepartner während der Ehe an Zuwendungen von Verwandten bekommen, ist ihr eigenes (und nicht etwa gemeinsames) Vermögen. Gleiches gilt für die Kohle vom Auto. Deshalb zählt es auch nicht zum ehelichen Zugewinn; der umfasst nur, was die Partner während der Ehe GEMEINSAM erwirtschaftet haben (was beispielsweise auch für einen Lottogewinn gelten würde).

Aber mal ganz ehrlich: Stell Dir vor, Deine Eltern hätten DIR letztes Jahr 25 Mille in die Hand gedrückt - würdest Du diese Kohle jetzt mit Madame teilen wollen, auch wenn die heute gar keinen Bock mehr auf Dich hat?

Ob Deine Ex jetzt und in Zukunft "mietfrei" wohnt, könnte - vielleicht - bei einer Unterhaltsberechnung eine Rolle spielen; bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ist es unerheblich. Du solltest besser nach eigenem Anfangsvermögen Ausschau halten, das Du heute noch belegen kannst. Denn das mindert DEINEN Zugewinn und damit den Ausgleichsanspruch Deiner Ex.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 20:41