@Martin
du schreibst
Das hierist allerdings ein Irrtum; Unterhalt bemisst sich nach dem Gefälle Eurer Einkommen und hat nichts mit eventuell vorhandenem Vermögen zu tun. Eine Argumentation wie "warum soll ich Unterhalt bezahlen; die hat doch Aktien, ein Sparkonto und ein halbes Haus" läuft ins Leere.
Da muss ich doch noch einmal nachhaken. Nehmen wir an Ex bekommt nach der Teilung des Vermögens (besser gesagt nach erhalt ihres Zugewinnanteiles) ein Mehrfamilienhaus welches durch Mieter Mieteinnahmen hat. Dann werden doch diese Einnahmen einem Unterhalt gegengerechnet?
Was ist wenn die Ex ein Aktiondepot bekommt welches nachweislich die letzten 5 Jahre im Durchschnitt X Euro Rendite gebracht hat. Dann wird dies doch gegengerechnet.
Oder sehe ich das falsch.
Blaubein
Das siehst du richtig.
Kapitalertrag wird gegengerechnet. Zumindest bei Männern.
Vermögen selbst nicht
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Blaubein,
Da muss ich doch noch einmal nachhaken. Nehmen wir an Ex bekommt nach der Teilung des Vermögens (besser gesagt nach erhalt ihres Zugewinnanteiles) ein Mehrfamilienhaus welches durch Mieter Mieteinnahmen hat. Dann werden doch diese Einnahmen einem Unterhalt gegengerechnet?
ja, nach Abzug der Kosten. Bei Barvermögen zählt der Zinsertrag (nicht das Vermögen selbst). Und bei einem Aktiendepot die Dividende. Wenn aber soviel zu verteilen ist, dass sie ein Mehrfamilienhaus bekommt, ist davon auszugehen, dass Dir ähnliche Vermögenswerte verbleiben, die ebenfalls Rendite abwerfen und zu Deinem eigenen Erwerbseinkommen addiert werden. Da kann dann immer noch ein ordentliches Delta zwischen Euren Einkommen verbleiben, das durch nachehelichen, Aufstockungs-, Kranken- oder Altersvorsorgeunterhalt kompensiert werden soll.
Oder sehe ich das falsch.
Die Frage nach "falsch" oder "richtig" kann man ohne Kenntnis der Details nicht beantworten. Aber vermutlich siehst Du es laienhaft zu einfach: Gerade, wenn mehr zu verteilen ist als ein kleiner Sparstrumpf, seid Ihr beide (!) fette Beute für die Zunft der Anwälte. Deine persönlichen Einschätzungen werden Dich nicht davor bewahren, dass Deine DEF möglicherweise alles und jedes gerichtlich geklärt haben möchte - und wenn das eine der Streitparteien beantragt, wird es auch verhandelt. Gib einfach mal den ungefähren Wert der zu verteilenden Vermögensgegenstände in einen >>>Prozesskostenrechner<<< ein: Wenn das MF-Haus und das Aktiendepot nur 500 TEUR wert sind, fallen bereits knapp 27.000 EUR an Verfahrenskosten an, bei einer Mio. sind es etwa 40.000 EUR. Unterhaltsforderungen erhöhen den Streitwert noch weiter. Das ist der Punkt, an dem man dann wirklich über eine Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken sollte. Und wie gesagt: Das eigene Gerechtigkeitsempfinden ist dabei ein schlechter Ratgeber. Vor allem, wenn Deine DEF befürchtet, von Dir über den Tisch gezogen zu werden oder "nicht zu bekommen, was ihr zusteht".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich glaub mit ist schlecht. 🙁
Wenn Hass da ist (bei Ex), und glaubt mir der ist da, dann gibt es keine Vernunft. Dann spielt es keine Rolle was Anwälte kosten, so lange man mir eins reinwürgen kann.
Blaubein
Moin Blaubein,
Wenn Hass da ist (bei Ex), und glaubt mir der ist da, dann gibt es keine Vernunft. Dann spielt es keine Rolle was Anwälte kosten, so lange man mir eins reinwürgen kann.
naja, selbst zerstrittene Kriegsparteien im Nahen Osten setzen sich irgendwann an einen Verhandlungstisch - die Klugen früher; die anderen später. Auch Streit zwischen Ehepartnern hat in den seltensten Fällen seine Ursache nur bei einem. Wenn Ihr Euch immer noch zoffen wollt, hättet Ihr Euch nicht zu trennen brauchen.
Möglicherweise wäre es angeraten, vor der Auseinandersetzung Eurer Vermögensgegenstände erst einmal mit Hilfe eines Mediators wieder zu lernen, respektvoll miteinander umzugehen - auch finanziell. Das müsst Ihr schon im Interesse Eures gemeinsamen Sohnes hinbekommen - und solltet es viele Monate nach der Trennung auch schaffen.
Wenn Eure "Verhandlungsbasis" auf der einen Seite ist "ich will so viel wie möglich kriegen" und auf der anderen "ich will so wenig wie möglich geben", freuen sich vor allem die Anwälte. Und Euer Kind wird dazwischen zerrieben. By the way: Für Kinder ist es unerheblich, wer von den Eltern "angefangen" oder "mehr Schuld" hat; die wollen ihre Eltern trotzdem beide lieben dürfen.
Vielleicht bist Du ja der Klügere, der seiner DEF die Hand hinhält und fragt "wollen wir Gewesenes vergessen, einen dicken Strich drunter machen und die anstehenden Fragen fair und vernünftig regeln?"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.