Was ist Pflicht und...
 
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Was ist Pflicht und worauf kann verzichtet werden

 
(@traumlos)
Schon was gesagt Registriert

Ab dem 01.07.07 werden wir getrennt leben. (KM hat eigene Wohnung) Wir haben uns auf folgende Abwicklung geeinigt.
Haus unter Schuld wird von mir übernommen, sie verzichtet auf Anrecht, wird dafür aus Schuld entlassen. Tochter bleibt bei mir.
Die Haushaltsaufteilung ist zum Auszug 01.07.07 gütlich durchgeführt, jeder will dann nichts mehr vom andern.
Sie bezahlt keinen Kindesunterhalt, ich nichts an sie. Kindergeld bleibt alleinig bei mir.
Ihr Auto und Motorrad nimmt sie ebenfalls mit.
Nahezu alles was wir besitzen, wurde während der Ehezeit (14 Jahre) angeschafft.
Ebenso sind sämtliche Ausgleichzahlungen beiderseits nicht gewünscht, Sprich wir sind uns einig.

Wenn wir dann asap zur Scheidung kommen, was kann davon tatsächlich rechtlich so umgesetzt werden, wo könnte uns Vater Staat in die Suppe spucken und was ggf. haben wir vergessen. Oder müssten wir evtl. bereits jetzt, zur Trennung etwas veranlassen, vereinbaren ?

Gerd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 23:39
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi traumlos,

wenn ihr mit den Ausgleichszahlungen auch den Versorgungsausgleich abgedeckt habt, fällt mir diesbezüglich gerade mal nichts mehr ein.

Ob der Verzicht auf KU rechtsgültig sein kann, weiß ich nicht. Ich hab da noch so was im Ohr, dass auf KU nicht verzichtet werden kann, weil das das Recht des Kindes ist.

Korrigiert mich.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auf den Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Da geht es immer nur soweit, wie man dem anderen Vertraut.

Was man nicht fordert, erhält man auch nicht. Solltest Du aber in zwei/drei Jahren ALGII empfangen bzw. anderweitig Geld für Deine Tochter benötigen, dann kann der KU jederzeit wieder gefordert werden ... allerdings nicht rückwirkend.
Meist fängt dann auch der Kampf um das Kind an.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:20
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo traumlos,

bei einer Scheidung wird "automatisch" (=von Amts wegen) neben dem Ausspruch des Scheidungsurteils nur der Versorgungsausgleich geregelt.

Solange weder du noch deine "Ex" dem Staat zur Last fallen (=Sozialleistungen in irgendeiner Form in Anspruch nehmen), juckt den Staat der Rest überhaupt nicht.

Ob der Verzicht auf KU rechtsgültig sein kann, weiß ich nicht. Ich hab da noch so was im Ohr, dass auf KU nicht verzichtet werden kann, weil das das Recht des Kindes ist.

KU ist das Recht des Kindes gegen den nicht überwiegend betreuuenden Elternteil.

Solange es aber eine Vereinbarung gibt, die den Unterhalt des Kindes sicherstellt (und die scheint es in diesem Fall ja zu geben), muss dieses Recht ja nicht zwangsläufig gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Eltern haben die Versorgung des Kindes (auch materiell) sichergestellt. Warum sollte der Staat denn hier auch von sich aus aktiv werden?

Und wie schon gesagt: Der Staat macht hier "automatisch" erst mal nichts. Erst wenn es unserem Staat an den eigenen Geldbeutel geht, wird er aktiv.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:25
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich denke das auf KU nicht verzichtet werden kann.Ich bin mir nicht 100% sicher aber glaube zu wissen,dass
nicht gezahlter KU  vom Kind auch Jahre später gerichtlich eingeklagt werden kann.Es muss dann alles nachgezahlt
werden.

Flagorett

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 01:32
(@Aniram)

dass nicht gezahlter KU  vom Kind auch Jahre später gerichtlich eingeklagt werden kann

Das ist so ein Punkt, den ich nicht verstehen kann.

Was und mit welchem Recht will ein Kind zwei Jahrzehnte später
einklagen, wenn es ihm bis zu diesem Zeitpunkt an nichts gefehlt
hat ?

Wenn ich egal als welcher Elternteil, aus eigener Kraft für mein
Kind gesorgt habe und es alles hatte, dann war das meine Ent-
scheidung und die hat das Kind zu akzeptieren und auch zu
respektieren.

Ihm kann es doch egal sein, von welchem Geld die Nahrung, die
Bekleidung, die Zahnspange, die Schullandwochen, der Sport-
verein und was auch immer sonst noch, bezahlt worden ist.

Etwas anderes wäre es und ich versetze mich jetzt in die Lage
des Kindes, wenn ich miterleben hätte müssen, wie meine
Mutter oder mein Vater gar nicht gewußt hat, wie sie/er den
Monat herumbringt. Wenn ich gesehen hätte, wie der Eltern-
teil bei dem ich groß geworden bin, womöglich meinetwegen
auf vieles verzichtet hat.

Dann kann ich mir ohne Weiteres vorstellen, daß ich wenn
man so will, Rache nehmen wollte. Zumindest dann wenn
ich wüsste, daß sie/er, nur nicht zahlen wollte und sich mit
allen erlaubten und verbotenen Mitteln, erfolgreich dagegen
gewehrt hat.  Und noch nicht einmal in diesem Fall bin ich
überzeugt, ob ich das wirklich tun würde. Es wäre mir die
emotionale Aufregung die das Ganze mit sich bringt, wahr-
scheinlich nicht wert.

Nicht besser verdienen würden es aber so Frauen wie die
von Uli, Muckebruder, LSW, Babbedeckel, Deep, Uliberne,
Rick67 und bestimmt noch einige andere mehr. Bei den
Frauen fallen mir auf Anhieb nur die Männer von Taccina
und Aja ein.

Diese zahlen zwar, aber nicht das was sie müßten und
könnten. Und wieder springt einem die Ungerechtigkeit
förmlich ins Gesicht. Mir sind ohne viel nachdenken zu
müssen 7 Männer eingefallen, aber nur 2 Frauen. Und
warum ? Nur weil Frauen in Deutschland für das gleiche
Unrecht mehr geschont werden als Männer.

Aber sonst ?

Nein, ich sehe keinen Grund der das Kind berechtigen
würde, den nicht bezahlten Unterhalt als Erwachsener
einzuklagen.

Na toll, jetzt hab ich mich wieder so richtig in Rage ge-
bracht und mit der soll ich jetzt schlafen können.

Gute Nacht

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 04:56
(@jemmy)
Registriert

Hallo !

Wie Kasper schon sagte, muss KU nicht rückwirkend gezahlt werden. Damit überhaupt was gezahlt werden muss, muss es ersteinmal gefordert werden. Mit dem Zeitpunkt der Forderung, wird der, zur Zahlung verpflichtete, in Verzug gesetzt. Also muss nur " rückwirkend " bis zu dem Zeitpunkt des, in Verzug setzens, gezahlt werden. Alles was vorher ablief ist aussen vor.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 09:36
(@traumlos)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

habe zwischenzeitlich recherchiert und folgendes festgestellt. Der Versorgungsausgleich sollte bei uns jetzt per Notar geregelt werden. (Verzicht ihrerseits) damt nach Abauf eines Jahres dieser dann nicht zwingend vom Gericht verhandelt wird.
Der Kindesunterhalt scheint wohl Pflicht zu sein, aber dessen Regelung ist nur dann Aufgabe des Gerichtes, wenn einer der beiden Parteien entsprechend klagt.
Sollten wir uns also weiterhin einig sein, dann kann dies alles aussergerichtilch vereinbart werden (notariell). zudem ist es eh so, dass das Sorgerecht bei beiden bleibt und die Kleine nahezu gleichwertig von uns beiden gemeinsam versorgt wird.

Gerd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 11:15
(@riviera)

Hallo traumlos,

es ist zwar richtig, dass man den Versorgungsausgleich per Ehevertrag beim Notar regeln kann, somit auch ausschließen, aber je nach Sachlage muss das Gericht dem nicht zustimmen.

Sollte deine Frau dadurch, ich nenns mal wirtschaftlichen Schaden erleiden, dann kann der Richter durchaus den Notarvertrag für nichtig befinden bzw diesen Teil.

Das hängt eigentlich davon ab, wieviel deine Frau gearbeitet hat und wieviel "Punkte" sie selbst für die Rente erwirtschaften konnte.

Umgekehrt kann ein Richter den notwendigen Versorgungsausgleich ausschließen, nämlich wenn eine Partei nicht die notwendigen Unterlagen für BfA oder LVA vorlegt. Dafür kriegt man schon ne Menge Zeit eingeräumt, zumeist wird in so nem Fall auch dieser Teil vom Hauptverfahren (also Scheidung) abgetrennt.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 11:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus traumlos!

Zum Versorgungsausgleich:
ich habe bedingt durch Selbstständigkeit seit 1994 nichts in die BfA einbezahlt, die EX schon (auch während der Ehezeit). Ich hab auf Versorgungsausgleich verzichtet, da dieser unbillig gewesen wäre, falls er stattgefunden hätte. Antrag bei Gericht mit Begründung einreichen und der Verzicht wird bei der Urteilsverkündung festgehalten.

Verzicht auf KU:
Meine LG hat eine Trennungsvereinbarung mit EX (notariell beurkundet). In dieser verzichtet sie auf die FORDERUNG des KU bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. Auf BU/TU/EU hat sie sowieso verzichtet.
Damit hat sie jegliche finanzielle Verpflichtungen des KV in den Wind geschlagen und hat eine saubere, endgültige und allesumfassende Trennung vom EX in die Wege geleitet.
Einziger Berührungspunkt sind ihre gemeinsamen Kinder ... und das ist gut so!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 11:40




(@traumlos)
Schon was gesagt Registriert

Servus traumlos!

Zum Versorgungsausgleich:
ich habe bedingt durch Selbstständigkeit seit 1994 nichts in die BfA einbezahlt, die EX schon (auch während der Ehezeit). Ich hab auf Versorgungsausgleich verzichtet, da dieser unbillig gewesen wäre, falls er stattgefunden hätte. Antrag bei Gericht mit Begründung einreichen und der Verzicht wird bei der Urteilsverkündung festgehalten.

Verzicht auf KU:
Meine LG hat eine Trennungsvereinbarung mit EX (notariell beurkundet). In dieser verzichtet sie auf die FORDERUNG des KU bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. Auf BU/TU/EU hat sie sowieso verzichtet.
Damit hat sie jegliche finanzielle Verpflichtungen des KV in den Wind geschlagen und hat eine saubere, endgültige und allesumfassende Trennung vom EX in die Wege geleitet.
Einziger Berührungspunkt sind ihre gemeinsamen Kinder ... und das ist gut so!

Hoch interessant. Wer hat den Inhalt dieser Trennungsvereinbarung verfasst ? Ein RA, oder gibts hierzu irgendwelche Muster ?

Gerd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 12:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Gerd!

Die Vereinbarung hat der damalige Anwalt (Familienrechtler) meiner LG zusammen mit ihr aufgesetzt.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 12:51