Hallo zusammen,
wir haben uns zusammen ein Haus gekauft, obwohl von vorneherein klar war, dass nur ich die Raten zahlen werden und kann.
Die Darlehensverträge bestehen gemeinsam, insofern haftet wir gesamtschuldnerisch.
Dazu bitte aber keine Bewertung, danke 😉
Ich bin seit letztem Herbst beruflich im Ausland und vermutlich bald wieder in Deutschland.
Ich habe deswegen die ganzen Klärungen schleifen lassen, möchte das nun aber verstärkt vorantreiben.
Scheidung wird gerade eingereicht, Trennungsjahr ist vorbei.
Ich habe damals (gutmütiger Weise) ohne großes Zetern die Wohnung in unserem Haus ihr mit den Kindern überlassen.
Ich habe lediglich noch Sachen in meinem Zimmer, bin ich da juristisch überhaupt ausgezogen.
Nun stellt sie sich natürlich hin und sagt ich hätte mit dem Auszug ihr die Wohnung freiwillig überlassen. Stimmt das?
Ich denke nicht.
Auch zahlt sie (ausser ihren Strom) dazu absolut nichts!
Letzter Stand ist sie will ausziehen und dazu auch noch 200 km weit weg.
Ich vermute aber, dies ist eine Finte, da sie es sonst niemanden weiter offenbart hat.
Nun meine Fragen an euch:
Was wenn sie mit der Finte auf Zeit spielt, sie sitzt ja wie die Made im Speck.
Habe ich irgendeine Chance sie da rauszubekommen, wenn sie nicht freiwillig will?
Zwangsversteigerung möchte ich vermeiden, da dies nur noch mehr Probleme gibt.
Zudem möchte ich das Haus wenn es geht halten.
Kann ich sie in dieser Konstealltion erfolgreich auf Nutzungsentschädigung verklagen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß
HE
Moin HelpMe,
Nun stellt sie sich natürlich hin und sagt ich hätte mit dem Auszug ihr die Wohnung freiwillig überlassen. Stimmt das?
Antwort:
Ich habe damals (gutmütiger Weise) ohne großes Zetern die Wohnung in unserem Haus ihr mit den Kindern überlassen.
Kann ich sie in dieser Konstealltion erfolgreich auf Nutzungsentschädigung verklagen?
Vielleicht.
Das ist zunächst ein Unterhaltsthema:
Wenn sie im Haus wohnt, hat sie einen Vorteil mietrfreien Wohnens (-> Einkommen).
Auf Deiner Seite werden die Darlehensraten in Abzug gebracht.
Ohne jetzt Näheres zu kennen: Aus dem Haus wirst Du sie - gegen ihren Willen - nur schwer bis unmöglich rausbekommen.
Gruß
United
Hallo United,
ja da hab ich mich ja selber aufs Kreuz gelegt mit diesen Aussagen 😉
Nein, ich bin aber auch unter dem Aspekt gegangen wegen Arbeit und in der Denke, dass sie doch bald Miete zahlen würde bzw sich an Ihren hälftigen Ratenzahlungen.
Nein, das kann sie aber angeblich nicht, bla bla.
Solange ihr noch nicht geschieden seid und Du TU bezahlst, wird ihr Wohnvorteil in Höhe der ortsüblichen Miete angerechnet. Das zahlst Du weniger Unterhalt. Zu Miete o.ä. kommt es erst viel später.
Man kann auch Darlehensraten und Wohnvorteil beim Unterhalt weglassen und dafür Nutzungsentschädigung verlangen. Dabei zählt, was zuerst vereinbart oder ausgeurteilt wird.
Das ist besonders dann interessant, wenn kein TU geschuldet ist (oder man darauf hinaus will).
Vor Zustellung des Scheidungsantrags sind noch ein paar Besonderheiten zu beachten, aber das steht ja kurz bevor.
Gruss von der Insel
Moin!
Ich habe lediglich noch Sachen in meinem Zimmer, bin ich da juristisch überhaupt ausgezogen.
Ich sehe das so: Solange Du noch Sachen in der Wohnung hast, hast du auch Deinen Hausstand noch nicht aufgegeben. Insofern liegt sie mit ihrer Aussage, Du hättest ihr die Wohnung überlassen, falsch. Natürlich stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit.
Gruss
BP
Moin,
konkret sagt das Gesetz (<BGB §1361b>):
(3) Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen, so hat der andere alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln. Er kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.
(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Alle Details stehen nicht in diesem Thread, dennoch würde ich davon ausgehen, dass es schwierig wird zu argumentieren, der teilweise zurückgelassene Hausrat sei ein Indiz für das "nicht zur alleinigen Nutzung überlassen".
Gruß
United
Hallo zusammen,
ich antworte mal gesammelt.
United, ich kann eigentlich in alle Richtungen argumentieren, denn ich bin sehr kurzfristig ins Ausland, hatte also gar nicht richtig Zeit auszuräumen.
Was wäre denn jetzt besser.
Mein Anwalt sagte ja schon ich solle auf Nutzungsentschädigung verklagen, denn für TU reichts wohl nicht.
Ich habe das aber bisher aus Gutmütigkeit gescheut....(und Dummheit)
Insel, was gilt es denn vor Zustellung zu beachten?
Fakt ist, ich reise hier am 30.9. ab und habe am 1.10 Termin beim Anwalt, am 2.10. ist ein Notartermin angesetzt in welcher die Scheidungsfolgevereinbarung gemacht werden soll.
Meine derezitige 60 h Woche macht es mir aber nicht wirklich möglich selbst nach Infos zu suchen, daher bitte ich zu entschuldigen wenn ich vielleicht FAQs stelle, welche ich mit einfacher Suche leicht gefunden hätte.
ich will mich nicht rausreden, aber mir saust langsam die Muffe denn ohne die Mehrarbeitszuschläge und Auslandszuschlag habe ich ab Oktober kein Geld für eine eigene Wohnung!
Es würde dann grad zum Essen reichen.
Wenn ihr zur Hilfestellung noch Details braucht bitte fragt, ich antworte gern.
Gruß
was gilt es denn vor Zustellung zu beachten?
Im Trennungsjahr
- muss keine Zustimmung zur Veräußerung der Immobilie erteilt werden
- kann sich Madame darauf zurückziehen, dass sie alleine ja gar keine so grosse Wohnung bewohnen möchte (und muss auch dementsprechend weniger zahlen)
- wird die geleistete Tilgung später im Zugewinnausgleich über den Wert des Hauses verrechnet und kann nicht gesondert ersetzt verlangt werden.
Es gibt ausserdem höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema, die Nutzungsentschädigung oder Gesamtschulderinnenausgleich für die Hypothekendarlehen während des Trennungsjahrs fast unmöglich macht, wenn die Raten vorher auch alleine bezahlt wurden. Details müsste ich rauskramen.
Das alles gilt dann nicht, wenn fest steht, dass die Ehe schon bei Auszug als endgültig gescheitert anzusehen war (aber wer, ausser meiner Ex, ist schon so blöd, das vor Gericht zu Protokoll zu geben...).
Gruss von der Insel
Moin nochmal,
Mein Anwalt sagte ja schon ich solle auf Nutzungsentschädigung verklagen, denn für TU reichts wohl nicht.
[...] am 2.10. ist ein Notartermin angesetzt in welcher die Scheidungsfolgevereinbarung gemacht werden soll.
Eine Klage auf Nutzungsentschädigung und eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung stehen ein wenig in Widerspruch ...
Was will Deine Ex ? Wegziehen oder Wohnenbleiben ?
Ohne dieses zu wissen, kannst Du die Scheidungsfolgenvereinbarung vergessen ...
Solange Du nicht weißt, was DEF will (oder sie selbst es nicht weiß) brauchst Du Dir darüber keine Gedanken zu machen.
... und wenn sie damit hinterm Berg bleibt, dann musst Du halt auf TU oder Nutzungsentschädigung klagen (ohne Kenntnis der beiderseitigen EK-Verhältnisse ist eine Ratgebung aber unmöglich).
Gruß
United
Ok, nu wird mir Einiges klarer.
DEF will angeblich (mal wieder´) ausziehen und gleich weit weg, aber ich glaube ihr das nicht.
Zudem rede ich nicht nur von der Tilgung und den Zinsen, sondern auch von den ganzen Betriebskosten der Wohnung.
Sie zahlt nichts ausser Ihren Strom!
Sie war beim Notar und raus kam der Entwurf mit dem ich meine Bauchschmerzen hab.
Mein Anwalt drängt auf Klage Nutzungsentschädigung was ich bisher nicht gemacht hab, weil ich gutmütig auf Einigung hoffe.
Von ihr tat sich im letzten Jahr aber rein gar nix ausser dieser gang zum Notar wo lediglich ein Standardentwurf bei rum kam.
Und eine SFV stimme ich nicht zu wenn nicht ein Datum drinsteht wo sie entweder auszieht oder mir Miete zahlt.
Angenommen ich geh zur Bank und sage ich will nimmer zahlen.
Wie schnell geht das bis zur Versteigerung?
Geht das überhaupt, mit dem ich "will" nimmer zahlen?
Nein, ich war noch nicht dort und hab mit denen gesprochen.
Ich scheue mich davor.
Ist das von Nachteil?
Ich bin echt am Boden...
Moin nochmal,
Angenommen ich geh zur Bank und sage ich will nimmer zahlen.
Wie schnell geht das bis zur Versteigerung?
Eine Versteigerung ist die letzte zu wählende Alternative (kostet Geld und was raus kommt, weiß man nicht).
... und schnell geht das auch nicht.
Zumal Deine Ex (zumindest bis zur Scheidung) gute Chancen hat, das zu verhindern (ebenso wie den Verkauf - siehe Inselreif).
Zudem rede ich nicht nur von der Tilgung und den Zinsen, sondern auch von den ganzen Betriebskosten der Wohnung.
Sie zahlt nichts ausser Ihren Strom!
Als gemeinsame Eigentümer haftet Ihr für die anderen Kosten gesamtschuldnerisch, d.h. im Zweifelsfall kann sich der Gläubiger immer an Dich wenden.
Wie ist es aktuell mit Unterhaltszahlungen unter Euch geregelt ?
Wie sind die Einkommensverhältnisse ?
Wo wohnst Du ? Alleine ? Vielleicht ist Aufstocken eine Option ...
Gruß
United
Hoi,
also ich bin noch bis Oktober im Ausland tätig, Unterkunft zahlt Arbeitgeber.
Ab dann werd ich erst mal bei meinen Eltern unterkommen, einfach 150 km zur Arbeit.
Oder ich geh einfach rotzfrech mit ins Haus, dann is Krach aber vorprogrammiert.
Ich zahle gestzlichen MIndestunterhalt an sie.
Mein Anwalt hat berechnet TU is nich machbar. Sie hat dagegen gemeckert, aber nie gefordert.
Sie argumentiert ihr TU wäre dann quasi die Wohnung. Aber auch selbst wenn ist das viel zu viel.
Ich verdiene, sie nicht.
Was bedeutet aufstocken?
Gruß
Was bedeutet aufstocken?
Im Hausbau, wenn Du eine Etage draufsetzt.
Bei Finanzierungen, wenn Du den Kreditrahmen oder den Eigenanteil erhöhst.
Im Sozialrecht, wenn Du trotz Einkommen Deinen Bedarf durch den Erhalt von Drittleistungen decken musst.
Moin,
ok Sly, ich denke der Hausbau ist hier nicht gemeint, gell 😉
Ja, ich gehe mal davon, dass ich im Besitz einer eigenen Immobilie das mit dem Aufstocken vergessen kann, oder?
Ausserdem verdiene ich wohl für ein eventuelles Aufstocken zu gut, derzeit habe ich ca. 3000 netto im Monat.
Es ist für mich halt die Frage, wie lang ich mich hier tatsächlich ausquetschen lassen muss?!
Es kann doch nicht sein, dass nun in Sachen Immobilie alles von Gunsten der KM sowie DEF
abhängt, ich alles zahlen darf und es keinerlei Handhabe gibt! Nicht ernsthaft, oder?
Gruss
Hallo Helpme,
ich habe mir die SFV nicht durchgelesen, aber wenn dort nichts über Miete oder Entschädigung drin steht was das Haus angeht, so wäre das für mich ein Grund diese nicht zu unterzeichnen.
Wir hatten damals bei der Trennung auch die Idee das Haus aus dem Zugewinn rauszulassen. Allerdings war die notarielle Vereinbarung nur für meinen Ex positiv. Er wollte das Haus behalten, mich über eine später fällige LV auszahlen. Kein Problem, ich habe eine moderate Verzinsung vorgeschlagen. Allerdings war die Summe die ich erhalten sollte geringer als die LV. Also habe ich gefragt was mit dem Rest passiert, ich kann das übrige Geld nicht einfach behalten. In der LV sollte ich dann als Berechtigte stehen und ich wollte die jährlichen Beitragszahlungen in Kopie erhalten. Und einen Passus in der Vereinbarung, dass wenn er die LV nicht mehr zahlt oder mich als Berechtigte herausnimmt, dann würde ich wieder Anspruch auf das Haus haben. Damit war das erledigt. Ich musste den Zugewinn dann einklagen und habe ihn exakt in der Höhe erhalten, die ich vorgeschlagen hatte.
Deswegen: wenn du jetzt Bauchschmerzen hast und auch diese Umzugsdrohung immer noch im Raum steht, dass sollte in einer SVF schon aufgenommen werden:
- Miete inkl. gültigem Mietvertrag ab xx.xx.2014 oder
- Entschädigungszahlung ab xx.xx.2014 in folgender Höhe: xxx,xx €
- gewöhnlicher Aufenthaltsort der Kinder bei der Mutter in xxxxx Musterdorf (euer Wohnort)
- sollte die Mutter mit den Kindern mehr als 100 km wegziehen, dann können vom Vater die Umgangskosten (Fahrtkosten) vor Berechnung des KU abgezogen werden
-
Hinweis: durch die Mietzahlung steigt dein unterhaltsrelevantes Einkommen, bei der Nutzungsentschädigung auch. Allerdings kannst du die Kreditzahlungen abziehen. Insofern dürfte das ein Nullsummenspiel werden.
Ich persönlich würde ja einen Mietvertrag einer Nutzungsentschädigung vorziehen, dann hat sie gewisse Kündigungsfristen und Pflichten am Haus. Damit bekommst du auch früh genug Wind davon, wenn sie umziehen will. Allerdings könnte ein neuer Partner einziehen und du kannst nichts dagegen sagen.
Sophie
Hallo AnnaSophie,
ja, ich sehe das genauso und mein derzeitiger Stand ist auch genau der, dass wenn kein Auszugsdatum bzw Mietvertrag drinsteht ich diesen auch nicht unterschreiben will.
Das mit Deiner LV liest sich ja recht kompleiziert. Solch Sachen haben wir (zum Glück der Vereinfachung) aber nicht.
Wir haben "lediglich" den Umgang, das Haus mitsamt der Schulden sowie die Einrichtung des selbigen zu verwursteln.
Das reicht aber schon bis an die Belastungsgrenze, wie ich immer wieder leidig feststellen darf.
Ansonsten sag ich vielen Dank für Deine Hinweise.
Gruß
HE
Moin HelpMe,
Ich zahle gestzlichen Mindestunterhalt an sie.
[...] Sie argumentiert ihr TU wäre dann quasi die Wohnung. Aber auch selbst wenn ist das viel zu viel.
Ich verdiene, sie nicht.
Da Du bis dato lediglich eine Zahl in den Raum gestellt hast und diese "3.000 EUR netto" lautet, zweifle ich das "viel zu viel" deutlich an.
Wovon lebt sie denn, wenn sie nichts verdient ?
Von Mindest-KU + Kindergeld + Mietfreiem Wohnen ?
Gruß
United
Hallo United,
ich versteh Deine Zweifel grad nicht?
Ich verdiene das allein und trage derzeit auch die ganze Last.
Und mit dem Gehalt kann ich eine Aufstockung wohl vergessen, oder?
Was DEF betrifft hast Du vollkommen recht, derzeit 3xKG + 719 € KU + Wohnung umsonst.
Von mehr weiss ich nicht, das sie ja (zu mir) immer sagt sie wolle nicht zum Amt, da wäre sie sich zu fein für...
Ich glaub ihr das zwar nicht aber naja...
Gruß
Moin Helpme,
ich komme nochmal zurück zu der Ursprungsfrage mit dem Haus: Wenn deine DEF bald ausziehen sollte: Prima!
Ansonsten hast du ein Problem. Besonders wenn ihr beide im Grundbuch steht.
Ich habe das auch durch. Da ich zu faul bin, dass Alles noch mal aufzuschreiben, schicke ich dich mal hier hin:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26675-start-msg302432.html#msg302432
Da habe ich einem anderen User geschrieben, was bei mir zum Erfolg geführt hat. Geht aber nur, wenn du mit deinem Banker gut kannst.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht