Hi Kruemelmonster,
danke für den Link, ist natürlich verständlich das nicht alles nochmal tippen zu wollen.
Die Sache ist aber, ich hänge sehr wohl noch emotional am Haus.
Dazu kommt auch noch dass ein ZV wohl unwahrscheinlich ist, da wir das Haus erst 2013 gekauft haben.... :knockout:
Grüße
Moin Helpme,
Dazu kommt auch noch dass ein ZV wohl unwahrscheinlich ist, da wir das Haus erst 2013 gekauft haben....
Für die ZV ist das Kaufdatum uninteressant. Die Bank wird das ZV Verfahren einleiten, wenn einige Kreditraten ausbleiben.
Die ZV ist ja auch garnicht das Ziel. Sondern die EXE zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zu bewegen. Und bei meiner EXE hat halt funktioniert, dass Sie, durch den unfreundlichen Brief der Bank dachte, es würde zur ZV kommen, wenn Sie nicht die Raten weiterzahlt. Und die Raten weiterzahlen konnte sie nicht. So hat Sie letztlich dem Verkauf zugestimmt und es blieb Zugewinn übrig. Bei einer ZV hätten auch Schulden übrig bleiben können. DAS hat dann sogar meine EXE kapiert...
Hast du denn entsprechende Mittel, das Haus halten zu können, auch wenn du reichlich UNterhalt zahlen musst?
Wenn nicht, würde ich mich davon
Die Sache ist aber, ich hänge sehr wohl noch emotional am Haus.
schnell verabschieden
Aber ich kann dich verstehen. Ich hab damals auch zu lange gebraucht, um mich vom Haus zu verabschieden. Hat mich 20KEUR gekostet. :knockout: Wenn ich heute darüber nachdenke, was ich mit dem Geld z.B. für tolle Urlaube hätte machen können...
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Helpme,
Ich verdiene das allein und trage derzeit auch die ganze Last.
Und mit dem Gehalt kann ich eine Aufstockung wohl vergessen, oder?
vermutlich ja. Von 3.000 EUR netto plus Kindergeld kann eine 5-köpfige Familie durchaus leben. Vielleicht nicht mit eigenem Haus, aber durchaus in einer Mietwohnung.
Was DEF betrifft hast Du vollkommen recht, derzeit 3xKG + 719 € KU + Wohnung umsonst.
das sind im Zweifelsfall 552 + 719 + 400 EUR, also knapp 1.700 EUR. Nicht allzu reichlich für 4 Personen. Und mit einem 1-jährigen Kind wird auf absehbare Zeit kein Mensch von Deiner DEF eine Erwerbstätigkeit erwarten.
Von mehr weiss ich nicht, das sie ja (zu mir) immer sagt sie wolle nicht zum Amt, da wäre sie sich zu fein für...
Ich glaub ihr das zwar nicht aber naja...
beim "Amt" würde man Deine DEF ziemlich sicher wieder wegschicken, da lange vor dem Amt Du als Unterhaltszahler ins Boot kommst (bzw. weiterhin bist; es werden nur aus einem Topf zwei Töpfe gemacht). Dass die vorgenannten gut 3.500 EUR Euer Familieneinkommen sind (und nicht etwa dem Haupt- oder Alleinverdiener zustehen), gilt auch über eine Trennung hinaus.
Was das Haus angeht: Das braucht keiner von Euch: Für Dich allein ist es zu gross, und Deine Ex kann es sich höchstens dann leisten, wenn Du den Kredit weiter allein bedienst (oder ihr einen entsprechend hohen Trennungs-/nachehelichen Unterhalt bezahlst), ohne es betreten zu dürfen. Haut die Hütte weg; ein Jahr nach dem Kauf sollten da noch nicht allzuviele erhaltenswerte Emotionen dranhängen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo HelpMe,
Krümel hat mir seine Hausgeschichte vor einiger Zeit in (m)einem Thread ebenfalls geschildert. Für mich war auch das letzten Endes ein gedanklicher Anstoß, mich zumindest emotional von meinem Haus zu verabschieden, was mich insgesamt weitergebracht hat, da es mir meine vertrackte Situation durchaus vereinfacht hat. Es ist immerhin eine Last weniger. Je eher, je besser, kann ich sagen.
Gruß sp
Hallo HelpMe,
auch wenn bei uns die Trennung nicht hoch strittig war:
Trotz emotionaler Bindung an das Haus war uns klar, dass es weg muss und wir haben das dann auch mit etwas Glück gut über die Bühne gebracht.
Die Emotionen legen sich. Wenn ich heute da mal vorbei komme, besteht keine Wehmut mehr. Weder nach Ex 🙂 noch nach Haus (in dem wir ne ganze Menge selbst gemacht hatten - Neubau).
neuezeit
So ist das Leben
Hi,
nein mit dem recht kurzzeitig zurückliegenden Kaufdatum, wollte ich darauf hinaus, dass noch nicht wirklich viel abbezahlt und kein bis kaum ZV zu erwarten ist.
Emotional schon, da wir in dem Haus schon seit 5 Jahren wohnen.
Es sind ja noch andere Wohnungen in dem Haus, die vermietet sind, sonst könnte ich das eh kaum stemmen.
Nach meiner Durchrechnung kommts mir aber billiger das Haus zu halten (wenn ich drin wohne) als mir irgendwo vergleichbar ne Wohnung zu holen.
Ich würd ja gern alle Zahlen nennen, aber das alles so im Internet zu platzieren, ich weiss nicht.
Wer mir hierzu detailliert helfen kann und möchte, dem schick ich gern alles per PN.
Oder eben in dem versteckten Forumsteil, wo ich aber leider keinen ZUgriff drauf habe.
Wieso würde man meine DEF vermutlich wegschicken? Ich habe ja schließlich auch nen Selbstbehalt...
Wie gesagt, wenn mir das mal einer durchrechnen möchte, bitte gern.
Gruß
Sollte Deine Frau sich rechtlich beraten lassen (oder auch wenn sie zum Amt geht), wird man Dir im Übrigen auch noch einen saftigen Wohnvorteil oder auch Geldwerten Vorteil für die vom AG gestellte Wohnung zu rechnen, sagen wir mal der Einfachheit halber € 519 (für Deine Frau für das halbe Haus nehme ich mal € 500 an), dann zahlst Du bis zu € 750 Trennungsunterhalt, und zwar schneller als Du "bleibt nichts für TU" sagen kannst [(1481+519)-(500)] / 2 = 750, mindestens jedoch die von United genannten € 381
Uiuiuiuiui,
nu wirds aber langsam fieselich.
Die war/ist doch in anwaltlicher Beratung, wieso kommt dann da nix?
Und das seit Monaten??
Also ich rechne mal vor:
3400 (13,2 Monate)
-781 KU
-1670 Haus
+ 770 Mieten (komplett, mir steht rechnerisch nur die Hälfte zu oder?)
-1100 Selbstbehalt
= 619 TU, korrekt?
Ich zahle aber Abschläge für die Betriebskosten Ihrer Wohnung monatlich in Höhe von 330 €, demnach bleiben dann noch 289 € über.
Das müsste ich noch an sie zahlen, ja?
Dann muss ich aber auch einen angemessenen Mietbetrag Ihr anlasten und diesen ebenso gegenrechnen, oder nicht?
Als Minimum bekomm ich 750 Kaltmiete am freien Markt, eher 1000€.
Das hiesse ich würde ja dann keinen TU zahlen müssen.
Andere Frage, egal wieviel man verdient, wieviel muss man nach Abzug aller anrechenbaren Kosten denn an TU zahlen?
Alles oberhalb des Selbstbehalts?
Gruss
Seh ich das richtig oder steh ich im Wald?
Die Hälfte der Differenz der beiden Einkommen, bis zum Selbstbehalt.
Wenn Du die kompletten Mieten bekommst, musst Du sie auch reinrechnen, macht letztlich keinen Unterschied. Und nicht den Wohnvorteil vergessen!
Moin Helpme,
Dann lebt die am Ende ja besser als ich?!? Nicht wahr oder?
Dir ist schon klar, dass ein Erwachsener und drei Kinder erheblich mehr Kosten haben als ein Erwachsener allein, oder?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin HelpMe,
Also ich rechne mal vor:
3400 (13,2 Monate)
-781 KU
-1670 Haus
+ 770 Mieten (komplett, mir steht rechnerisch nur die Hälfte zu oder?)
- 330 Nebenkosten (da Du diese zahlst)
= 1.389 Basis für TU
Sie: 400 EUR Wohnvorteil (im Trennungsjahr wird ein angemessener Wohnwert angenommen, dieser ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich, weicht aber definitiv von der Deinerseits erwarteten Kaltmiete ab).
1.389 - 400 x 3 / 7 = 424 EUR TU (das wäre Halbteilung)
Das hieße aber, Dein SB (1.100 EUR ggü. DEF) wäre unterschritten, somit Grenze bei 289 EUR
Dein Einkommen wäre aber noch zu bereinigen.
Und wenn die Gegenseite nichts fordert, ist es nicht Deine Aufgabe, hier irgend etwas anzubieten/nachzurechnen.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Äußerung "viel zu viel" (auch wenn Du das Gefühl hast) nicht so ganz der Realität entspricht.
Ferner zur Scheidungsfolgenvereinbarung nochmal:
Zum Thema Unterhalt kannst Du Dir unter den gegebenen Voraussetzungen jeglichen Passus schenken.
Wurde zwar schon angedeutet, aber dennoch:
Madame ist aktuell nicht in der Lage, sich selbst zu ernähren.
Jeglicher Verzicht ihrerseits wird nichtig, wenn sie zum Amt geht (das wäre eine Einigung zu Lasten Dritter).
Wenn Ihr Euch notariell auf die Vermögensthemen beschränkt (zu welchen Konditionen übernimmt, wer, wann das Haus, ggf. Zugewinnausgleich erledigen), dann ist das durchaus sinnvoll.
Gruß
United
Differenz. Nicht Summe. Und Kindergeld ist gar kein Einkommen.
Du darfst Dir aber noch entweder 5% oder 150€ je nach Bundesland von Einkommen abziehen. Allerdings bei "Haus" nur die Zinsen, nicht die Tilgung.
Im Übrigen ist 3400 x 13,2 / 12 = 3740 und dann kommt schon wieder was anderes raus
Und es ist immer noch der Wohnvorteil unberücksichtigt, der bei Dir sicher angerechnet wird, bei ihr nicht unbedingt solange kein Scheidungsantrag gestellt ist.
Zu guter Letzt ist die Nutzungsentschädigung wenn ich mich nicht täusche gleich einer Miete wiederum Einkommen bei Dir.
Hallo Martin,
ja klar natürlich, aber da stehen dann >1979+558+781=3318€ meinen 1100 € gegenüber, wovon ich noch keine Wohnung unterhalte sie aber in unserm Haus sitzt?
DAS ist doch dann schon recht unfaier, oder?!
Ja, ich weiss die 1979 sind rein hypothetisch, aber wenn ich ausreichend verdienen würde, wäre doch dies genau das Szenario oder?
Mir ist grad schlecht...
Hallo United,
ja ich verstehe und das kann ich gut nachvollziehen, aber woher nimmst Du die 400€ Miete?
Ich rechne die Miete schon recht konservativ.
Im Mittel sagt der Mietspiegel für unsere Region 6,5 €/m² und ich habe 5 €/m² angesetzt.
Lieg ich etwa doch so sehr daneben??
Hi,
Im Übrigen ist 3400 x 13,2 / 12 = 3740 und dann kommt schon wieder was anderes raus
Nein, die 3400 entsprechen dem tatsächlcihen Jahresgehalt durch 12.
Ich hab also das Gehalt sozusagen 13,2 bereinigt. Daher jetzt 3400.
Und es ist immer noch der Wohnvorteil unberücksichtigt, der bei Dir sicher angerechnet wird, bei ihr nicht unbedingt solange kein Scheidungsantrag gestellt ist.
Wohnvorteil, dass mein Arbeitgeber meine Unterkunft hier im Ausland zahlt, ernsthaft?
Gut, das fällt ab Oktober aber weg, daher irrelevant.
Zu guter Letzt ist die Nutzungsentschädigung wenn ich mich nicht täusche gleich einer Miete wiederum Einkommen bei Dir.
Ja, aber ist das am Ende wirklich ein Nullsummenspiel?
Gruß
Nochmal Moin,
ja ich verstehe und das kann ich gut nachvollziehen, aber woher nimmst Du die 400 Miete?
Die 400 EUR habe ich mir ausgedacht.
(im Trennungsjahr wird ein angemessener Wohnwert angenommen, dieser ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich, weicht aber definitiv von der Deinerseits erwarteten Kaltmiete ab).
Bei mir (bzw. Ex) waren´s 300 EUR (für ne 200m²-Hütte) ... jüngst hat hier jemand von 400 EUR geschrieben (irgendwo in NRW), was bei Euch üblich ist, weiß ich nicht.
Eine objektive Vergleichsmiete wird erst ab Ablauf des Trennungsjahres angewandt (vorher nur in Ausnahmen, z.B. wenn Ihr fixieren würdet, dass Ex das Haus übernimmt).
Gruß
United
Also ich dachte ja schon immer Juristen sind weltfremd, aber ich muss mich immer noch eines Besseren belehren lassen.
Und das wird auch wohl noch mutner weitergehen... :gunman: :crash: