Hallo zusammen!
Ich und meine Ex-Frau haben uns am 09.12.'05 räumlich getrennt, das Trennungsjahr läuft nun. In unserer Ehezeit, haben wir ein Auto finanziert. Kreditnehmer des Autos bin ich, und auch Fahrzeughalter. Das Auto wurde überwiegend von meiner Ex-Frau bewegt, ich besitze noch ein Zweitauto.
Nun zur Frage:
Nach der Trennung habe ich meiner Ex-Frau gesagt, das sie sich nun ein eigenes Auto zulegen solle, da ich das finanzierte Auto aus finanziellen Gründen verkaufen möchte. Damit war sie auch einverstanden.
Nun bekam ich von Ihrem Rechtsanwalt Post, ich solle das Auto wieder rausrücken, da im Trennungsjahr alles so weiter besitzt wird, wie es in der Ehe benutzt wurde.
Der Anwalt hat mir mit einer Einsweiligen Verfügung gedroht, wenn ich das Auto nicht wieder zurückbringe!
Ist das wirklich so, das Ihr das Auto zusteht?
Gruß
Peter
Das Auto gehört dem, der im Fahrzeugschein steht. Punkt so ist es. Du kannst es verkaufen wann immer du willst. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht würde ich mit einem Zweitschlüssel den Wagen abholen und an einen geheimen Ort zum Verkauf bringen.
Es gibt keine Regel nachdem "im Trennungsjahr alles so weiter besitzt wird, wie es in der Ehe benutzt wurde. " Typisch Anwälte, bluffen erstmal um einzuschüchtern.
Lass dir das Gegenteil von deinem Anwalt bestätigen.
Allerdings solltest du den Kaufvertrag aufbewahren, weil der Wert anschließend für die Vermögensaufteilung benötigt wird.
Gruss von Frodo
It's a womans world
Hey!
Wie war das nun noch gleich?
Du bist der Kreditnehmer für das Kfz und du ebenfalls der Halter?!!
Na denn ist doch eingentlich alles klar..
Außerdem ist vermutlich der Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der finanzierenden Bank hinterlegt...
Also geht das ganze mal eh nicht einfach so..
Denn sie könnte das Fahrzeug nichtmals auf sich zulassen..
Und wie gesagt du bist Kreditnehmer u Halter..u das Wort Halter sagt erstmal aus, wem das Auto gehört..
Kannst ihr natürlich das Auto überlassen u den Kredit zahlen oder sie zahlt..aber das wird sie wohl kaum wollen..
Auto Veräußern und gut.
Und lass dich da von der Gegenseite nicht irre machen.
Gruß
Jens
P.S. @Frodo ..ich glaub das beim Verkauf nicht wirklich was übrig bleiben wird, da das
Fahrzeug ja eh finaziert ist..denn erstmal müßte ja der Kredit damit getilgt
werden...sofern nicht vorher schon mit großem Eigenanteil das Kfz gekauft wurde bleibt
da evtl. nichts übrig..
Und das Fahrtzeug ist ja eh schon bei ihm, er braucht es sich also nicht mehr holen, sie
will es ja von ihm zurück, so lese ich das da jetzt heraus...
Danke für die Antworten,
das habe ich mir auch so gedacht!!!
Wenn ich das Auto verkaufe, wird der Kredit aufgelöst, und es bleibt nichts übrig.
Wie sieht das dann mit der Nachträglichen Vermögensaufteilung aus, wie wird das mit dem verkauften Auto geregelt, oder wird es überhaupt noch hinzugezogen?
Moin,
so etwas vom Verkauf übrig bleibt, stellt dies Barvermögen dar. Ob dieses dann zum Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs noch vorhanden ist, steht auf einem anderen Blatt.
DeepThougt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es kommt NICHT darauf an, wer im Brief steht oder im Schein! Es ist vielmehr so, dass der Brief demjenigen gehört, dem das Auto gehört (!). Wenn das Auto als "Familienkutsche" diente, das von der Frau ausschließlich dafür, jedoch nicht um z.B. zur Arbeit zu kommen, genutzt wurde, zählt das Auto nach meinem Wissen zum Hausrat, der ja sachlich aufgeteilt werden muss.
Andernfalls zählt das Auto zum Vermögen. Und da ist die Frage, wem es gehört. Sind die Gehälter der Ehepartner immer "in einen Topf" gekommen oder hattet Ihr getrennte Kassen/ getrenntes Vermögen. Wurde das Auto, oder auch andere Vermögensgegenstände, aus gemeinsamen Einkünften während der Ehe finanziert, wurde es aus einer Erbschaft finanziert etc. Ganz so einfach ist die Klärung der Frage also nicht.
moin, professor,
Ganz so einfach ist die Klärung der Frage also nicht.
richtig.
es gibt wohl (mindestens) 2 betrachtungsweisen: die eine ist 'wo kommt das auto her?' = wem gehört es als persönliches eigentum, die zweite 'wie wurde das auto genutzt?' .... und noch eine (s.u.).
meine erfahrung: beide partner brachten je einen pkw mit in die ehe, mein sportwagen wurde im laufe der zeit ersetzt durch einen kleinwagen, mit dem ich zur arbeit fuhr (kaufvertrag/zulassung/versicherung auf mich), der 'studenten-kleinwagen' meiner ex wurde durch einen pampersbomber (kaufvertrag beide/zulassung auf ex/versicherung auf ex mit beiträgen von meinem konto) ersetzt. beide wagen wurden ganz überwiegend entspr. genutzt.
sichtweise 1: kleinwagen genutzt für fahrten zur arbeit = zugewinn, familienkutsche = hausrat.
sichtweise 2: pkw's sind 'surrogate' der in die ehe eingebrachten kfz = bleiben im eigentum derjenigen, auf die sie zugelassen sind.
sichtweise 3 (bei uns so ursprünglich von mir vorgeschlagen und durch fam-gericht letztendlich entschieden): pampersbomber gehört dahin, wo die kinder bleiben, kleinwagen an 'alleinstehenden' plus entspr. ausgleichszahlung (gem. schwacke-werte-summe geteilt durch 2), beide kfz sind aus hausrat und zugewinn ausgenommen.
in deinem fall würde ich sagen: wenn ex die finanzierung übernimmt - soll sie doch den wagen behalten! wenn nicht: dem hausrat zuschlagen, du verkaufst, der erlös (sofern vorhanden) wird aufgeteilt.
seht nach möglichkeit zu, den pkw/die autos separat aufzuteilen, das verringert die streitwerte für zugewinn/hausrat (RA-/gerichts-kosten!) entsprechend!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
in deinem fall würde ich sagen: wenn ex die finanzierung übernimmt - soll sie doch den wagen behalten! wenn nicht: dem hausrat zuschlagen, du verkaufst, der erlös (sofern vorhanden) wird aufgeteilt.
gruss
ulli
Also, meine Ex ist so hoch verschuldet, sie bekommt keinesfalls eine Kreditumschreibung auf Ihren Namen. Zweitens möchte Sie Privatinsolvenz beantragen, und da würde so ein Auto, wo ich der Halter bin, sehr gut reinpassen. Ein eigenes Auto kaufen/finanzieren fällt total flach.
Ich wunder mich sowieso, warum ich noch keinen Bescheid zur Zahlung von Kindesunterhalt bekomme. Das würde Ihr doch finanziell sehr gut tun. Oder macht die Beurteilung der möglichen Privatinsolvenz dann Ihr einen Strich durch die Rechnung?
Verdienst meiner Ex-Frau ist: 1900€ Netto + 154€ Kindergeld + 247€ mögliches Kindesunterhalt. Bei der Gesamtsumme könnte dann die Privatinsolvenz flach fallen, oder sehe ich das falsch?
[Editiert am 22/1/2006 von profesor]
Nochmal ne Frage:
Wenn meiner Ex-Frau tatsächlich doch das Auto zugesprochen wird, Sie aber keinesfalls den Kredit übernehmen kann (Kreditumschreibung durch die Hochverschuldung nicht mehr möglich), Sie nur die Raten übernimmt, und Sie mir evt. in drei Jahren das Auto zurückgibt, das Auto aber ramponiert und einen geminderten Wert zum Wiederverkauf bietet, bleibe ich doch auf den Restschulden sitzen!
Das kann doch nicht wahr sein, da muss es doch eine andere Möglichkeit geben!?
Hallo Professor !
Damit war sie auch einverstanden.
Scheinbar ja doch nicht.
Entweder war sie zu feige oder es war ihr zu umständlich, sich auf eine
Debatte über die unterschiedliche Sichtweise der Sache einzulassen.
Also diskutiere auch Du nicht lange und verkauf den Wagen. Den Sager
des Anwalts würde ich an Deiner Stelle einfach übergehen.
Er hat es im Sinne seiner Klientin versucht und gut ist. Wenn er nicht
ganz dumm ist, wird er sich über seinen mißlungenen Versuch nicht
weiter wundern.
Wen sie so pleite ist wie Du sagst würde ich weiters, so es gemeinsame
Konten gibt bzw. sie Zugriff auf Dein Konto hat, dieses sperren lassen
oder auflösen und künftige Gehälter auf ein neu zu eröffnendes Konto
überweisen lassen.
Gelder die sie abhebt sind sonst unweigerlich weg und Du siehst sie nicht
wieder.
Kindesunterhalt ist natürlich von Dir zu begleichen. Inwieweit Trennungs-
unterhalt auch , besonders in Anbetracht ihres eigenen Gehalts, wage ich
nicht zu sagen.
Mich würde es allerdings nicht weiter verwundern, wenn sie in naher
Zukunft ihre Tätigkeit aufgeben würde. Wäre zwar nicht besonders klug,
aber sie wäre nicht die erste. Kommt eventuell auch darauf an, wie alt euer
Kind ist.
Das mußt Du einfach abwarten und vielleicht sehe ich es ja auch zu schwarz.
Gruß
Marina
Hi Profesor,
ich schreibe jetzt einmal zum Thema privater Insolvenz:
Bei der Gesamtsumme könnte dann die Privatinsolvenz flach fallen, oder sehe ich das falsch?
Ich sehe das anders.
Privatinsolventz kann man auch mit einem Einkommen von 10.000 Euro (Träum) beantragen. Diese Privatinsolvenz ist an gewisse Formalien gebunden und hört sich sehr viel einfacher an, wie sie im Nachhinein durchgeführt wird.
Im Rahmen des Insovenzverfahren liebäugelt Deine Frau anscheinend mit der abschließenden "Restschuldbefreiung"! Hierzu gibt es aber die vorherige, (ich glaube) 7 jährige "Wohlverhaltesphase", in der sie alle Ansprüche nach einem Schlüssel und bis runter auf ihren Selbstbehalt zahlen muss (Der Selbstbehalt erhöht sich natürlich durch die Kinder). Im Gegenzug wird nicht gepfändet und sie darf keine Kredite aufnehmen, und noch ein paar andere Dinge.
Die Gefahr die ich sehe, ist dass sie das Arbeiten einstellt, da sie für beide Sachen die gleichen Zuwendungen bekommt. Wenn sie bis auf den Selbstbehalt runter ist, dann ist es für sie egal, ob DU an sie zahlst, oder ob sie dafür arbeiten geht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hey!
Hierzu gibt es aber die vorherige, (ich glaube) 7 jährige "Wohlverhaltesphase", in der sie alle Ansprüche nach einem Schlüssel und bis runter auf ihren Selbstbehalt zahlen muss (Der Selbstbehalt erhöht sich natürlich durch die Kinder).
Wohlverhaltensphase, ja..und da muß sie ihr pfändbares Einkommen abgeben, un das richtet sich nach der Pfändungsfreibetragstabelle..
Die Pfändungsfreibeträge sind aber höher als der hier oft zitierte "Selbstbehalt"...
ie Gefahr die ich sehe, ist dass sie das Arbeiten einstellt, da sie für beide Sachen die gleichen Zuwendungen bekommt
So ganz versteh ich das jetzt nicht...
Aber mal so einfahc kündigen, könnte sehr wohl für sie nach hinten los gehen..(erst recht noch wenn sie im Insolvenzverfahren ist)..
Gruß
Jens
Zur Zeit liegt der Betrag bei einer ledigen Person bei 906 Euro (wenn er nicht gerade gestiegen ist), alles was darüber liegt geht zur Schuldentilgung drauf.
Ich muss mal nach der Tabelle suchen!
So ganz versteh ich das jetzt nicht...
Aber mal so einfahc kündigen, könnte sehr wohl für sie nach hinten los gehen..(erst recht noch wenn sie im Insolvenzverfahren ist)
Lieber Jens, ich dachte Du wärst so langsam ein "Erfahrungsträger"! 😀
Also mir vielen da spontan viele Gründe ein, warum eine KM, zumindest offiziell, nicht arbeiten kann. Das Forum ist voll davon, das mit fadenscheinigen Gründen bestehende Tätigkeiten aufgegeben wurde. Ergebnismeldungen das die KM hierfür zur Rechenschaft gezogen wurde, bewegen sich im einstelligen Prozentbereich!
"Also, nackten Männern wird mitunter schon mal in die Tasche gegriffen, bei Frauen habe ich das noch nie gesehen/gelesen!"
Gruß
& noch schönen Sonntag.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hät ich nicht gedacht, aber als Lediger muss man erst ab 989 Euro zahlen ... das haben manche nicht einmal Netto!
http://srv-deutschland.de/LPFT01072005.pdf
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hey!
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
So ganz versteh ich das jetzt nicht...
Aber mal so einfahc kündigen, könnte sehr wohl für sie nach hinten los gehen..(erst recht noch wenn sie im Insolvenzverfahren ist)
--------------------------------------------------------------------------------Lieber Jens, ich dachte Du wärst so langsam ein "Erfahrungsträger"!
Also mir vielen da spontan viele Gründe ein, warum eine KM, zumindest offiziell, nicht arbeiten kann. Das Forum ist voll davon, das mit fadenscheinigen Gründen bestehende Tätigkeiten aufgegeben wurde. Ergebnismeldungen das die KM hierfür zur Rechenschaft gezogen wurde, bewegen sich im einstelligen Prozentbereich!
Ok, ok...
So ganz kann ich da jetzt auch nciht dauf wechseln 😉
Hast insofern auch wieder recht..
Wobei der Job ja vermutlich auch in der Ehe usw. bestand..naja..aber so wiederum..hast du da vermutlich recht...
Und wenn man ihr dann vorhält z.B. das es unverantwortlich ist, Nachtschicht, in Vollzeit zu leisten u dabei das Kind allein zu lassen..dann gibt es schon einen triftigen Grund, den Job zu schmeissen..mal noch zusätzlich vom Alter des Kindes abgesehen, ist ja noch nicht die älteste...
als Lediger muss man erst ab 989 Euro zahlen
Und dann bedenke das noch ein Kind bei ihr lebt, damit erhöht sich der Pfändungsfreibetrag...
Und Kindergeld zählt da z.B. nicht zu (das ist nicht pfändbar), meine ich.
Gruß
Jens
Hi,
stimmt, dass Kind ... laut der von mir gefunden Tabelle (gültig ab 1.7.2005) wird dann erst ab 1.360,00 Euro gepfändet (keine Ahnung wie es sich mit dem Kindergeld verhält)!
Das ist doch schon recht hübsches Salär!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hallo prof,
es kommt darauf an wass das gericht daraus macht.
ein bekannter von mir, er ist unterhaltsverpflichtet, musste nach einem gerichtsbeschluss sein auto der KM geben.
die richterin hat einen eleganten schachzug gemacht. sie hat das auto in die hausratsaufteilung aufgenommen.
auto weg, keine arbeit mehr, keine möglichkeit zum umgang.
gruss
caju
Hallo Profesor,
nun was ich nicht verstehe ist:
Warum sagst Du Deiner Frau, sie soll sich ein eigenes Auto kaufen?
Du hast geschrieben das es noch ein zweites Auto in Eurem Haushalt gibt. Warum gibst Du ihr das denn nicht?
Zum zweiten:
Du bist Halter des Fahrzeugs? Nun dann würde ich da aber schleunigst was in die Wege leiten.
Sollte Deine Frau bei rot über die Ampel flitzen, öfters falsch Parken (eventuell sogar auf behinderten Parkplätze) dann kommen die Knöllchen auf Dich zu....eventuell auch Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg.
Ok, Du kannst dann vieklleicht beweisen, das Du das gar nicht gewesen bist, aber lange lassen die sich das nicht gefallen.
Zahlt Deine Frau dann die Knollen nicht, kommen die automatisch wieder auf Dich zu...da Du Fahrzeughalter bist.
Und geschieht sowas dann regelmässig, dann bekommst Du zur Auflage ein Fahrtenbuch zu schreiben....welches dann deine Frau schreiben müßte, da diese ja immer mit dem AUto unterwegs ist.
Macht sie das dann nicht bvollkommen gewissenhaft, bist Du nachher der dumme der den Führerschein abgeben darf.....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Da gibt es nur einen Weg:
Verkauf das Auto und schaffe vollendete Tatsachen, bevor Du wirklich noch richtige Probleme bekommst.
Und rück das Auto auf gar keinen Fall raus.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.