Hallo allerseits,
nachdem ich nun so einige Beiträge gelesen habe, schreibe ich nun doch mal meine Situation auf mit der Hoffnung hier kann mir jemand weiter helfen.
Also: Ich habe während der Ehe mit meiner Ex ein Haus von meiner Mutter vorab überschrieben bekommen. Das mit dem Anfangsvermögen ist auch soweit klar und sogar bis zu meiner Ex und deren Anwalt durchgedrungen. Die wollen sich aber nicht zufrieden geben und spekulieren auf eine Wertsteigerung. Ich habe bereits eine grobe Werteinschätzung machen lassen, wo sich natürlich ein großer Verlust heraus stellte. Der Zeitraum ist von 1998 (Übertragungsdatum) bis 2004 (Scheidung). Jetzt hat der Anwalt von meiner Ex vor Gericht mit irgendwelchen obskuren Zahlen rumgewedelt und ist ins Plus gekommen, welches er/Ex natürlich (die Hälfte) haben wollte. Darauf mein Anwalt nee nee und bla bla. Na auf jeden Fall soll wohl jetzt ein richtigen Gutachten gemacht werden. Wert von damals incls. Wohnrecht von meiner Mutter gegenüber dem Wert von 2004. Achso evtl noch wichtig: ich habe mit meiner Ex auch in dem Haus gewohnt (eine Etage).
Was mir nun also schwer im Magen liegt ist, wer in aller Welt bezahlt denn jetzt den Gutachter?? Ich hoffe doch das Gericht oder die Gegenseite!? Obwohl der Anwalt von meiner Ex etwas angedeutet hat, von wegen natürlich ich 🙁
Wer weiß was und kann mir helfen?
vielen Dank Alex
Moin Alex,
hehe - die typische RA-Falle...
Die Kosten sind selbstverständlich von dem zu tragen, der ein Gutachten in Auftrag gibt. Aber mal anders gedacht: Wenn das Haus doch sooooo viel Wert ist, unterbreite der Ex den Vorschlag, sie könne das Haus zu diesem Wert übernehmen und dich auszahlen. Deren Ideen sind erfahrungsgemäß ganz schnell vom Tisch.
Preiswert ist es, einen Immobilienmakler mit dem (fiktiven) Verkauf des Objektes zu beauftragen und das Exposé zum Gegenstand weiterer Verhandlungen mit der Ex zu machen. Auch Immobilienangebote aus der Zeitung über vgl. Objekte sind eine gute Vergleichsbasis.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke,
das ging aber schnell,
das Problem ist aber nicht der hohe Wert sondern der von ihm angenommene Wert von 1998. Der hat er einfach soweit gedrück, das der Endwert von meiner Werteinschätzung eben höher liegt 🙁 Da bleibt dann wohl nur ein Gutachter. Wobei ich auch nicht glaube, das der Typ sich so einfach einschüchtern lässt. Ich sage dir, sowas arrogantes habe ich selten erlebt.... Wobei ja noch die Frage steht, wer gibt den den Gutachter in Auftrag? Wer hat denn die Beweispflicht?
Danke
Moin,
vorstrecken muss derjenige der den Gutachter in Auftrag gibt bzw. etwas beweisen muss.
Letztendlich werden die Kosten nach Prozessende aufgerechnet.
Kommt Deine Ex mit ihrer Forderung durch, dann musst Du einen Teil tragen. Gewinnst Du und sie dringt nicht mit ihrem Anliegen durch, dann bleibt sie auf den Kosten sitzen.
Bei solchen (meist sinnlosen unterfangen) Anträgen beschleicht einen das Gefühl, das Deine Ex PKH bekommt und der Anwalt so den Streitwert hochpuscht.
Ich weiss nicht wie es rechtlich aussieht, aber wäre es nicht eine Möglichkeit, wenn Deine Mutter die Schenkung rückgängig macht ... geht 10 Jahre lang. Dann würde sich der Zugewinn erübrigen.
In zwei/drei Jahren kann sie es Dir ja zurück übertragen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.