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Wie/Wer Versorgungsausgleich anstoßen?

 
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben,

Ende 2019 ist das Trennungsjahr rum und ich möchte gerne so früh wie möglich den Versorgungsausgleich  anstossen. Ein paar Fragen hierzu:

- Habe auch hier im Forum gelesen, dass man diesen auch vorher anstossen kann. Von ca. 2 Monaten vorher war die Rede. Aber, 2 Monate vor dem Ende des Trennungsjahres ... ?
- Muß der Versorgungsausgleich durch einen Anwalt angestoßen werden im Zuge der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht oder kann ich den anstossen und der Anwalt reicht den Antrag zwecks Scheidung separat bzw. später ein? Habe das örtliche Familiengericht kontaktiert, aber die stellen sich dumm an bzw. haben keine eindeutige Antwort für mich.

Hintergrund ist, daß ich die einvernehmliche Scheidung so schnell wie möglich über die Bühne bringen möchte. Strittige andere Pkte. bspw. Zugewinn, etc. gibt es nicht. Es soll auch nur einen Anwalt geben, den ich beauftragen werde.

Liebe Grüße und vorab schon mal Danke!
Brave

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2019 18:11
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

... hat noch nie jemand gemacht? Kann doch nicht sein 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2019 13:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Versorgungsausgleich wird vom Gericht geregelt. Dazu erhalten beide Partner einen Fragebogen, der auszufüllen ist. Dann sind die Versicherungsträger dran.
Beschleunigen kann man das Ganze aus meiner Sicht nur indem man ca. 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs den Scheidungsantrag stellt. Eine andere Variante ist mir nicht bekannt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2019 14:15
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Susi. Aber ich muß den Versorgungsausgleich über den Anwalt anstoßen und kann das nicht selbständig machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2019 14:48
(@inselreif)
Moderator

Der Versorgungsausgleich ist bis auf wenige Ausnahmen zwingende Folgesache im Scheidungsverfahren und kann nicht isoliert durchgeführt werden. Keine Scheidung ohne VA, kein VA ohne Scheidung.
Damit Anwaltszwang.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2019 11:23