Hallo liebes Forum,
ich habe wohl ein grundlegendes Verständnisproblem bezüglich Zugewinn-Berechnung.
Mein Beispiel:
Es wurde ein Zugewinn von 60.000 € zum Stichtag festgestellt. Gemäß meinem Ehevertrag sind zum Beispiel „Schenkungen“ ausgenommen, und gehören somit dann zum Anfangsvermögen des jeweiligen. Der Zugewinn beruht in meinem Fall bezüglich einem Haus, das meiner Ehefrau gehört (habe ich schon mal an einer anderen Stelle beschrieben, ich habe nur 100.000 € eigenes Barvermögen blöderweise in den Hausbau investiert, welches aber in dem Zugewinn beinhaltet ist, da ich im Grundbuch nicht eingetragen bin, sondern nur meine Noch-Ehefrau, da ihr das Grundstück gehört). Also mein Barvermögen kann ich vergessen.
So mein Status Vermögen war bei Einreichung der Scheidungsunterlagen 0 € . Meine Ehefrau hat das Haus, und von dort kommt jetzt der Zugewinn.
So der Anwalt meiner Noch-Ehefrau meldet an, dass meine Noch-Ehefrau diverse Schenkungen Ihrer Eltern bekommen hat im Wert von ca. 20.000 €, die dem Anfangsvermögen meiner Noch-Ehefrau zuzurechnen seien. Dies würde den Zugewinn also um 20.000 € minimieren. Dieser Argumentation folgt auch das Gericht.
Ich habe auch Schenkungen von 10.000 € von meinen Eltern erhalten. Meine Schenkung kann jedoch nicht berücksichtigt werden, da mein Vermögen am Zeitpunkt der Scheidungseinreichung 0 € ist. Dieser Logik folgt auch das Gericht.
Ungeachtet der Beweisbarkeit der einzelnen Schenkungen meiner Noch-Ehefrau und mir, für mich ist das nicht nachvollziehbar warum meine Schenkung nicht berücksichtig wird:
So sehe ich die Berechnung als richtig:
60.000 € Ursprünglicher Zugewinn
- 20.000 € Schenkung der Eltern meiner Noch-Ehefrau
+ 10.000 € Schenkung meiner Eltern
= 50.000 € Zugewinn / 2 = 25.000 € Zugewinn den meine Ehefrau an mich bezahlen muss
Das Gericht folgt aber folgendem Berechnungsschema in meinem Fall:
60.000 € Ursprünglicher Zugewinn
- 20.000 € Schenkung der Eltern meiner Noch-Ehefrau
( 0 € meiner Schenkung wird berücksichtig)
= 40.000 € Zugewinn / 2 = 20.000 € Zugewinn den meine Ehefrau an mich bezahlen muss
Habe ich einen Denkfehler? Warum werden meine 10.000 € Schenkung meiner Eltern nicht weiter berücksichtigt?
Vielen Dank für eine Antwort
Viele Grüße
papaaufpapier
Habe ich einen Denkfehler? Warum werden meine 10.000 € Schenkung meiner Eltern nicht weiter berücksichtigt?
Einen Denkfehler nicht, aber es ging hier schon paarmal durchs Forum, dass die Formel wohl so von den Gerichten benutzt wird. Der Zugewinn wird einzeln für jeden berechnet, sie: 60k End- minus 20k Ankfangsvermögen = 40k, Du 0k End- minus 10k Anfangsvermögen = -10k. Negative "Zugewinne" gibts aber nicht und werden daher null gesetzt.
Dieses Prinzip, dass Verluste beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt werden, zählt für mich auch zu den extremsten Perversitäten des Scheidungsrechts und führt zu spontaner Lust noch mal schnell im Handgranatenfachgeschäft shoppen zu gehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
und die Tatsache das die Anwälte im Zugewinn astronomische Streitwerte generieren können wie sie wollen. Nach dem Motto ´könnte ja sein er hat im Lotto gewonnen. Kann es zwar nicht beweisen, stelle aber mal die Behauptung auf.
Die Zeche zahlt der Mandant der keine PKH bekommt.
Gruß
Bart