Wohnriester Versorg...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnriester Versorgungsausgleich

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich habe gelesen, dass Wohnriesterverträge nicht dem Versorgungsausglaich unterliegen, da sie eine Einmalzahlung zum Bauen begründen.
Ein monatlicher Rentenanspruch besteht nicht.

Hat hier jemand schon einmal Erfahrungen damit gemacht?

Noch eine Randbedingung bei uns: Wir haben den Zugewinnausgleich ausgeschlossen.
Den Versorgungsausgleich war auch, aber der wird vom Gericht wohl gekippt. (Nach dem, was ich hier so gehört habe)
Daher möchte ich noch vor der Scheidung einen Riestervertrag mit monatlicher Zahlung in einen Wohnriester umwandeln.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 12:33
(@psoidonuem)
Registriert

Den Versorgungsausgleich kann man nicht ausschließen.

Den Zugewinn ausschließen bedeutet, ihr habt Gütertrennung vereinbart?

Den Riestervertrag umwandeln halte ich für ein wenig nett. Vielleicht ein dezenter Hinweis, dass es hier, genau wie vor dem Familiengericht, um das Kindeswohl von Kindern entsorgter Väter geht. Und nicht darum, die Ex maximal aufs Kreuz zu legen. Nur weil sie jetzt lesbisch ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 13:27
(@Brainstormer)

Moin funsurfer,

ich habe gelesen, dass Wohnriesterverträge nicht dem Versorgungsausglaich unterliegen, da sie eine Einmalzahlung zum Bauen begründen.
Ein monatlicher Rentenanspruch besteht nicht.

Soweit richtig, allerdings sind auf dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich Verträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz anzugeben. Ob und inwieweit ein Wohn-Riester Vertrag dann tatsächlich berücksichtigt wird, weiß ich nicht. Da bei Nichtabruf allerdings eine Rente gezahlt wird, gehe ich davon aus, dass der Vertrag dem Versorgungsausgleich zumindest in der Ansparphase unterliegt.

Noch eine Randbedingung bei uns: Wir haben den Zugewinnausgleich ausgeschlossen.

In dieser Konstellation könnte der Vertrag auch als Ganzes gekündigt werden. Bedenken sollte man aber, dass durch die schädliche Verwendung alle Zulagen zurückgezahlt werden müssen und die Abschlusskosten bei einem späteren Neuvertrag erneut anfallen.

Ich pflichte @pseudonym allerdings bei, dass man durch solche Aktionen leicht einen Krieg provozieren kann, der möglicherweise zu Lasten des Kindes gehen könnte.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 13:44
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich war eben bei der Bank und habe mich beraten lassen. Die meinten auch es sei unsicher wir dass Gericht entscheidet.
Dann werde ich den Vertrag förder schädlich kündigen.
Immer noch besser als die Hälfte zu verlieren.

Übrigens finde ich, dass der Gesetz Gegner das maximale aus dem man raus holen will, nicht ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 13:56
(@psoidonuem)
Registriert

Ich behaupte mal ganz salopp, dass Du bei Kündigung mehr verlierst.
Zumal Du ja gar nicht die Hälfte verlierst sondern die Hälfte dessen, was in Eurer gemeinsamen Zeit dazugekommen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 14:55
(@Brainstormer)

Hinzu kommt, dass - soweit keine sonstigen Altersvorsorgebeiträge geleistet werden - dieser Posten bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens wegfällt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 15:16
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hinzu kommt, dass - soweit keine sonstigen Altersvorsorgebeiträge geleistet werden - dieser Posten bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens wegfällt.

Gruß
Brainstormer

Hallo Brainstormer,
Deinen Beitrag verstehe ich nicht.
Könntest Du mir das nochmal erläutern?
Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 15:43
(@psoidonuem)
Registriert

Darf man fragen, wie lange Du da eingezahlt hast?

Brainstormer meint, dass Du die Raten/ Einzahlungen bei der Unterhaltsberechnung abziehen darfst.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 15:44
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Ich habe 2 Verträge:
Der erste wurde von 2005 bis 2009 bespart.
Der zweite von 2011 bis 10/2013. Beide Verträge ruhen jetzt.

Unser Sohn wurde 12/2009 geboren.
Geheiratet haben wir 07/2007.

Laut Ehevertrag soll der Versorgungsausgleich nur für die Zeit der Elternzeit durchgeführt werden (bei uns: 2010, 2011, 2012)
Demnach wäre nur de zweite Vertrag betroffen, es sei denn, der Richter erklärt diese Regelung für unwirksam.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 15:54
(@psoidonuem)
Registriert

Fein. Wenn Du einen dieser Verträge kündigst, mit dem Du bisher nur Deinen Berater und seine Strukturvorgesetzten bezahlt hast, bekommst Du ungefähr 0,- raus. Davon geht die Stornogebühr ab. Vom verbleibenden Betrag zieht Dir das Finanzamt die Zuschüsse ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 16:01