Wohnung - Zugewinn
 
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Wohnung - Zugewinn

 
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zum Zugewinnausgleich.
Grundsätzlich habe ich das verstanden.

Es geht um unser Haus bzw. um die Wohung.

Im Grundbuch bin nur ich eingetragen, bezahlt haben wir beide für das Haus, mehr ich, da ich voll weitergearbeitet habe, sie nicht wg. den Kindern. Auf den Krediten stehe nur ich mit meinen Namen.

Wie wird das Haus jetzt in den Zugewinn eingerechnet, bekommt meine Frau da überhaupt was...?

Versteht mich nicht falsch, ich will meine Frau nicht abzocken, das was sie reingesteckt hat, wird sie auch wiederbekommen. Ich will nur mal so von euch hören, wie es rein rechtlich aussieht.

Danke im voraus für die Antworten.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 16:18
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

da du alleine im grundbuch stehst, zählt das haus auch nur zu deinem endvermögen, genauso wie die schulden dafür, wenn du alleine unterschrieben hast bei der bank. da deswegen dein zugewinn steigt, wird entweder der von deiner frau an dich zu zahlende ausgleich geringer (wenn sie den höheren zugewinn von euch beiden hat) oder der von dir zu zahlende grösser (wenn du mehr 'zugewonnen' hast, z.b. wg. dem haus).
in beiden fällen profitiert sie also durchaus auch jetzt vom haus.

wenn sie mit im grundbuch stehen würde (z.b. 50/50), dann würde der jeweilige anteil auf dein und ihr endvermögen gerechnet werden (und die schulden entsprechend), der zugewinn wäre, mit anderen zahlen, im ergebnis ähnlich und schon hätte sie auch in diesem (für dich fiktiven) fall 'ihren' anteil.

zum 'reingesteckt haben/wiederbekommen':
1. ich würde erstmal den (theoretischen) zugewinn ausrechnen und schauen, ob das ergebnis wesentlich vom 'reingesteckten' deiner bald-ex abweicht (evtl. eine vergleichsrechnung machen: was wäre, wenn das haus nicht da wäre, sondern die gelder (ohne die schulden) angelegt worden wären).
2. wenn sie nicht (nur) bares in das haus investiert hat und das auch nicht im detail nachweisbar ist, wirds meiner meinung nach schwierig mit dem 'wiederbekommen' - denn sie müsste ja auch, obwohl de jure nicht daran beteiligt, an den noch vorhandenen schulden 'teilhaben'.

gruss und fröhliches rechnen!
ulli

p.s.: ich weiss ja nicht, wie alt euer haus ist, aber vergiss den immer noch desolaten immobilienmarkt nicht! auch daran müsste sie eigentlich teilhaben...

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 17:18
(@Melly)

Wenn die Wohnung in der Ehezeit erworben wurde, bekommt die FRau da natürlich den Zugewinn draus.
Die genauen Zahlen kann Dir da keiner nennen, aber wenn Ihr zur Eheschließung beide Null Geld gehabt habt, wird die Frau nach Abzug der Kredite 50% davon bekommen.
Da spielt es keine Rolle, ob Du alleine im Grundbuch stehst.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 17:18