Hallo,
ein Bekannte von mir ist so ziemlich am Ende mit den Nerven. Sie bewohnt mit drei Kids eine Eigentumswohnung und die Belastung beträgt knapp 750 Euro ohne Nebenkosten. Es ist ein Leben unter dem Existenzminium. Einkünfte knapp 1500 plus UVG und Kindergeld. Ihr EX reagiert weder auf Schreiben von ihrem Anwalt noch auf Schreiben der Bank. Eine gütige Einigung zur Veräußerung der Wohnung ist nicht möglich, da er auf nichts reagiert. Sie will ihn irgendwie aus dem Grundbuch haben, damit sie die Wohnung verkaufen kann. Er zahlt gar nichts. Da bisher nichts klappt, ist es wohl leider so, dass sie nur die Zahlungen einstellen kann gegenüber der Bank und in die INSO geht. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Habt ihr einen Tipp?
Es muss doch einen anderen Ausweg geben außer die INSO, eine Zwangsversteigerung letztendlich bringt ja wenig rein, im Gegensatz zur Veräußerung der Wohnung.
Danke im voraus.
Moin Robert,
grundsätzlich ist der Knabe unterhaltspflichtig für seine Kinder (je nach den Umständen möglicherweise auch für seine Ex). Beurteilen kann man das hier allerdings nur in Kenntnis von ein paar detaillierteren Sachverhalten. Sicher scheint allerdings jetzt schon: Einen Anwalt, der nur Briefe schreibt, sollte man austauschen...
Also:
1. Alter der Kinder
2. Bekannte verheiratet? Falls ja: Getrennt seit wann?
3. Bekannte geschieden? Falls ja: Seit wann?
4. Bekannte arbeitet? Falls ja: Welches Einkommen?
5. Wohnung gehört wem zu welchen Anteilen?
6. Monatliche Belastungen der Wohnung?
7. Einkommen Ex-Mann/Vater der Kinder?
Alles andere wäre nur Rätselraten. Und selbst wenn wir jetzt alle unisono rufen "was für ein schlechter Mensch aber auch!" kann Deine Bekannte sich dafür nichts kaufen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Antwort. Aber das hat sie schon alles durch und sie ist geschieden seit mehreren Jahren. Der Typ reagiert auf garnichts und geht auch keiner geregelten Arbeit. Der deutschen Sprache ist er auch nicht unbedingt mächtig. Deswegen bekommt sie auch UVG, welches nächstes Jahr ausläuft. Sie bedient seit der Trennung alleine die Tilgung und die Zinsen für die Eigentumswohnung und der Anwalt scheint wohl eine Niete zu sein. Die Wohnung will sie verkaufen, kann sie aber nicht, da er mit im Grundbuch steht. Also muss er irgendwie daraus.
Eine unsaubere Lösung wäre die Zahlung einzustellen und die Zwangsvollstreckung abzuwarten.
Andere Möglichkeit Verbraucherinsolvenz, aber liegt ein Grund vor solange der Kredit bedient wird?
Der Verkauf wäre die sauberste Lösung, da unterm Strich noch etwas übrig bleiben würde, aber ohne seine Zustimmung wohl nicht möglich.
Oder kann man ihn gerichtlich zwingen?
Fakt ist: Sie lebt am Minimum.
Moin,
Google mal nach dem Begriff Teilungsversteigerung.
Das ist der übliche Weg, mit dem man eine Eigentümergemeinschaft sprengt; nicht das Einstellen von Zahlungen und die Flucht in die Insolvenz.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, das hört sich gut an...
Wie ist das denn mit den Kosten. Kohle hat sie ja keine übrig...
Vollzitat gelöscht
Moin Robert,
lies dir mal hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-26675-start-msg302432.html#msg302432 durch, wie das bei mir ablief.
Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht