Mein Freund lässt sich nach 6 Jahren Ehe (2 gemeinsame Kinder, 8 und 3 Jahre) scheiden. Da sich Beide in folgenden Punkten einig waren:
-Kinder bleiben bei ihr, Unterhalt zahlt er lt Düsseldorfer Tabelle
-auf Zugewinnausgleich wird verzichtet (da keiner von Beiden einen erheblichen Zugewinn hatte )
-auf den Versorgungsausgleich wird NICHT verzichtet.
schlug die Ehefrau vor, dass sie sich gemeinsam vertreten lassen um Kosten zu sparen. Inzwischen gibt es Streit um den versorgungsausgleich, sodass es sein kann, dass er sich doch einen Anwalt nimmt.
Nun will er sich noch vor der Scheidung eine günstige Wohnung (50 000Euro+10 000Euro Nebenkosten für Notar, Markler, Grunderwerbssteuer, Einbauküche und Umzugskosten) kaufen, in die er dann auch direkt einziehen will. Eigenkapital hat er nicht, aber er wird den Kredit vorraussichtlich trotzdem von der Bank kriegen, weil sein Verdienst reicht.
Meine Frage: solange wir vor der Scheidung keine große Arbeit zur Aufwertung der Wohnung reistecken ist er doch auf der sicheren Seite, falls sie von dem kauf was mitkriegt und doch einen Zugewinnausgleich will, oder? Da er ja die gleiche Summe die er Gewinnt (durch den Wohnungserwerb) ja auch gleichzeitig der Bank schuldet. Oder mache ich irendwo einen Denkfehler?
Moin,
der Zugewinn ist doch ausgeschlossen - von daher keine Gefahr. Selbst wenn dies strittig wäre udn das Gericht die Scheidungsfolgevereinbarung im Punkt Zugewinnausgleich verwirft, wäre wegen der Vollfinanzierung keien Gefahr gegeben.
End-Zeitpunkt für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Dein Freund sollte also trotz Einigkeit einen eigenen Antrag stellen. Zieht die Ex nämlich Ihren Antrag zurück, läuft die Frist bis zum neuerlichen Antrag einer Partei.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, der Zugewinn ist deshalb ausgeschlossenworden, weil mein Freund von seiner Ex nichts haben will, und sie bei ihm nichts zu holen vermutet. Wenn er aber durch viel Eigenarbeit den Wert der Wohnung steigert wäre dies ein Zugewinn, oder? Deshalb würden wir damit bis nach der Scheidung warten,falls diese sich nicht ewig in die Länge zieht. Wenn die Ex Geld riecht wird sie sofort alles rückgäng machen sofern sie dass kann.
Hallo,
wann ist das Trennungsjahr rum? Bzw. wurde bereits ein Scheidungsantrag eingereicht, wenn ja kann dieser ja nur von der KM sein, sie haben zwar einen RA, dieser hat jedoch nur einen Mandanten und von daher vertritt er die KM, sofern diese den RA beauftragt hat.
Deshalb Deep´s hinweis befolgen und zur Absicherung selbst einen RA beauftragen und selbst einen Scheidungsantrag einreichen, dann kann die KM das Spiel mit dem Antrag zurückziehen um damit das Datum des Zugewinnausgleiches nicht nach "hinten" verschieben.
Gruß Zahltag
Müsste er dann nicht auch den Anwalt der die scheidung einreicht, die gesmmte Scheidung machen lassen und damit mehrer tausend Euro investieren?
:schilddanke: für alle bisherigen Antworten
Hab die Frage mit dem Trennungsjahrüberlesen. Er ist im November 2009 ausgezogen,es sind also bald 2 Jahre
Liebe Salser,
Ihr müßt wohl noch ein wenig lernen - ist nicht böse gemeint, reine Realität!
Seit wann die beiden getrennt leben, spielt keine Rolle: Stichtag für Versorgungsausgleich und Zugewinn ist Tag der Einreichung der Scheidung bzw. Zustellung des Scheidungsantrags!
Wie bereits in Deinem anderen Post dargelegt, ist die Vereinbarung NULL UND NICHTIG! Und damit für keine der Parteien bindend - sollte also der Ehefrau einfallen, daß ein Zugewinn doch stattinden sollte, weil sie "Geld riecht", dann muß sie sich nicht an die "Vereinbarung" halten!
Wie schon von DeepThougt ausgeführt: Trotz der "Einigkeit" nicht die Augen verschließen!
Wartet lieber mal ab, was der EIGENE Anwalt rät: Noch ist es nicht soweit, daß alles unter Dach und Fach ist - wenn die Dame merkt (wie schon beim Vorsorgungsausgleich), daß da eine kleiner "Nachteil" für sie entstehen könnte, könnte sich auch der Stichtag verschieben und schon hätte Dein Freund einen Zugewinn, den sich die Gute selbstredend ausgleichen lassen möchte ...
Also sollte Dein Freund nicht den Fehler begehen, sich auf das zu verlassen, was die Anwältin seiner Noch-Ehefrau zum Besten gibt: Die ist wiederum nur darauf aus, die Position IHRER Mandantin zu verbessern. Vertraut also nicht auf das, was die Frau Anwältin von sich gibt!
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!" - Dein Freund soll sich einen eigenen Anwalt suchen - gerade das Internet gibt hier unzählige gute Tips!
In diesem Sinne: Liebe Grüße und viel Spaß mit der Scheidung 🙁
Nein, ich bin nur jemand, der täglich diesen Wahnsinn live miterleben durfte ...
S_Sonnenschein
:schilddanke: