Seit Juli 2011 bin ich aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen. Bis jetzt zahle ich auch die Miete & Strom (Als Unterhalt ca 1200 pro Monat. Sohne J 8 J11, Ausserdem laufen noch vier Sparverträge für die Kinder) und verhandele mit der Vermieterin, weil die Ex sich da schon zu viel versaut hat. Den Schlüssel habe ich noch behalten, da ich noch Mietmieter bin und für alle Schäden mit und voll hafte.
Sie hat es bis jetzt toleriert und ich habe öfter auch dort geschlafen, wenn Sie unterwegs war. Fahre regelmäßig Beide zu Musik und Sport, bekam unlängst Beide für einen Übernachtung und weitere Übernachtungen in Aussicht gestellt – immer aber sehr kurzfristig und unvorhersehbar, dass ich mich nicht fest verplanen kann oder oft absagen muß.
Nun fordert Sie den Schlüssel.
Die Rückgabe habe ich zugesagt, wenn sich nicht weiter für die Wohnung haften muß.
Ich fühle, wenn ich den Schlüssel hergebe, ganz der Willkür der Situation ausgesetzt zu sein.
Wäre es eine juristisch haltbare Möglichkeit, wenn ich ein Schreiben mit folgenden Inhalt aufsetze und Sie unterschreiben lassen?:
Ort……………… Datum………………………..
Hiermit übernehme ich, EX…… die alleinige Verantwortung für die gemeinsam gemietet Wohnung in……..und Haftung gegenüber der Vermieterin und Dritten und befreie hiermit ausdrücklich Herrn…….. von jeglichen zukünftigen Ansprüchen.
Ich überweise regelmäßig die Miete. Der Unterhaltsanspruch wg unsere 2 Söhne bleibt dadurch unberührt und wird weiter geleistet.
Dafür steht mir die gemeinsam eingezahlte Kaution von 3 Monatkaltmieten in Vollem Umfang zu Verfügung.
Die in der Wohnung befindlichen von Herrn bezahlten Möbel und Hausrat bleiben weiterhin sein Eigentum.
Ich habe heute die Wohnungschlüßel/ Kellerschlüßel erhalten
…………………………. ……………………………..
EX Ich
Der Umgang findet nicht regelmäßig statt, habe aber das Gefühl, das ich mehr bekomme, bisher auch ohne Verfahren oder JA.
Welche anderen Möglichkeiten gibt es, hier die Haftung auszuschließen?
Die Vermieterin habe ich angesprochen, und die sieht ihre Sicherheit weichen, wenn die Frau allein im Vertrag ist, und will mich nicht rauslassen.
Ich will mir nicht ausmahlen, was alles passiert, wenn Sie einfach auszieht und ich auf allen Renovierungskosten hängen bleibe.
Danke für Eure Antworten.
Hi,
Du vermengst in Deinem Schreiben unnötig etliche Dinge und wirst nicht das erhalten, was Du willst.
Im Innenverhältnis muss Deine Ex Dich sowieso von Forderungen freistellen, wenn Dein Auszug einvernehmlich erfolgte. Im Aussenverhältnis bist Du auch mit dieser "Vereinbarung" haftbar. Wenn die Vermieterin nicht freiwillig mitmacht, bleibt Dir als einziger Weg, die Ex auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen. Die Rückgabe des Schlüssels von einer Unterschrift abhängig zu machen, ist reichlich sinnfrei.
Das Thema Möbel und Hausrat (mit penibler Auflistung) sollte gesondert angegangen werden. Seid ihr verheiratet?
Gruss von der Insel
Hi,
wenn ihr beide im Mietvertrag steht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.
Wenn Du den Hausstand aufgegeben hast u all Deine Sachen aus der Wohnung sind kann sie auch die Herausgabe des Schlüssels verlangen.
Juristisch am saubersten wäre es wenn der Mietvertrag nur auf sie geändert wird.
Solange Du im Mietvertrag stehst dürftest Du auch weiterhin mithaften.
Gruss
BP
Moin REH,
Seit Juli 2011 bin ich aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen. Bis jetzt zahle ich auch die Miete & Strom (Als Unterhalt ca 1200 pro Monat.
[...]
Die Vermieterin habe ich angesprochen, und die sieht ihre Sicherheit weichen, wenn die Frau allein im Vertrag ist, und will mich nicht rauslassen.
Ich will mir nicht ausmahlen, was alles passiert, wenn Sie einfach auszieht und ich auf allen Renovierungskosten hängen bleibe.
Da das Trennungsjahr rum ist, könntest du die Scheidung einreichen. Dies hätte zwei Vorteile: Zum einen wird der Versorungsausgleich beendet (der jetzt munter weiterläuft) und zum anderen sollte es dann möglich sein, aus dem Mietvertrag auszutreten. Siehe HIER.
Die Ehe wurde bereits geschieden:
Falls beide Eheleute sich einig sind, reicht es aus, wenn sie gemeinsam dem Vermieter mitteilen, dass die Wohnung an einen der Eheleute überlassen wurde. Dieser Ehegatte übernimmt dann automatisch den Mietvertrag allein. Anders als im Zeitraum vor der Scheidung kommt es nicht darauf an, ob der Vernieter überhaupt damit einverstanden ist.
Gruß
Brainstormer
Solche Links auf Seiten von Drittanbietern sind wenig hilfreich, Google kann der TO auch selber benutzen. Also:
zum anderen sollte es dann möglich sein, aus dem Mietvertrag auszutreten. Siehe
HIER - § 1568a BGB.
Dabei bitte aber gleich § 563 IV BGB beachten.
Allerdings denke ich kaum, dass der TO noch Monate bis zur Scheidung warten möchte, um dann diesen Weg zu gehen.
Gruss von der Insel
Solche Links auf Seiten von Drittanbietern sind wenig hilfreich, Google kann der TO auch selber benutzen.
Zwischen "können" und "tun", besteht erfahrungsgemäß ein gewisser Unterschied.
Hilfreich ist die Erläuterung auf der verlinkten Seite insofern, als dass nicht jeder den angeführten Paragraphen korrekt interpretieren kann.
Gruß
Brainstormer