Hallo Ihr lieben,
ich habe mal eine Frage zum leidigen Thema Wohnwert,Haus,Wohnfläche etc.
Ich bewohne alleine das Eheliche Haus, mein Sohn (20) ist dort im April ausgezogen und meine Noch-Ehefrau wohnt zusammen mit Tochter (13 J.) im Nachbarort.
Termin zur Scheidungssache ist Ende April.
In den früheren Unterlagen des Architekten zum ehelichen Haus (Bj1993-Verkehrswert um die 110000 Euro) ist die gesamte Fläche des Hauses mit ca. 95qm angegeben. Darin enthalten sind aber auch die Flächen für Diele,Küche,Bad,WC,Heizungsraum,Öltankraum etc.
Wenn ich nur Wohnzimmer,Schlafzimmer,Kind 1 und 2,Abstellraum rechne, so komme ich auf ca.60qm reine Wohnfläche.
Die nebenstehende Garage hat einen Nebenraum und oben zwei Kleine Räume,zusammen-naja würde mal sagen etwa 20qm-die zwar beheizbar sind,aber nicht als Wohnraum ausgelegt sind und auch nicht genutzt werden.
Meine Fragen : falls ja,wie hoch ist der Wohnvorteil wenn meine Frau eine von mir angenommene Wohnfläche von ca. 50qm hat?
Wie groß ist denn eigentlich die Gesamte Wohnfläche die als Berechnung zugrunde gelegt werden kann?
Lieben Gruß und frohes Osterfest! 😉 😉
Ralf
Hallo Ralf,
In den früheren Unterlagen des Architekten zum ehelichen Haus (Bj1993-Verkehrswert um die 110000 Euro) ist die gesamte Fläche des Hauses mit ca. 95qm angegeben. Darin enthalten sind aber auch die Flächen für Diele,Küche,Bad,WC,Heizungsraum,Öltankraum etc.
Wenn ich nur Wohnzimmer,Schlafzimmer,Kind 1 und 2,Abstellraum rechne, so komme ich auf ca.60qm reine Wohnfläche.
Die nebenstehende Garage hat einen Nebenraum und oben zwei Kleine Räume,zusammen-naja würde mal sagen etwa 20qm-die zwar beheizbar sind,aber nicht als Wohnraum ausgelegt sind und auch nicht genutzt werden.
Ich denke: Diele, Küche, Bad und WC gelten selbstverständlich als Wohnraum. Heizungsraum und Öltankraum genau so selbstverständlich nicht. Bei einem Abstellraum könnte man ggf. so ähnlich argumentieren wie bei Flächen unter Dachschrägen - da nur eingeschränkt nutzbar, zählt nur die halbe Quadratmeterzahl. Kommt aber sicher auf die Art des Abstellraums an, und auf dein Verhandlungsgeschick.
Bei der Garage würde ich mich gar nicht erst darauf einlassen, irgendwas davon als Wohnraum anrechnen zu lassen - wenn du Glück hast, findest du noch irgendeine behördliche Auflage, die es strengstens verbietet, diese Nebenräume der Garage zu Wohnzwecken zu nutzen. Vielleicht gibt der Bebauungsplan der Gemeinde so was her? Hier würde ich Madame den Kompromissvorschlag machen: Die Garage wird separat vom Wohnraum berechnet mit dem ortsüblichen Wert für einen Garagenstellplatz; wenn sie auf den zusätzlichen Abstellflächen herumreitet, dann legst du auf diesen Wert halt nochmal fünf oder zehn Euro drauf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Begriffsverwirrung ... Wohnraum ist nicht gleich Wohnfläche ...
Diele, Bad, Küche, in der Wohnung befindliche Abstellräume, Flure usw. gehören alle zur Wohnfläche. Garagen, Kellerräume, ausserhalb liegende Abstellräume, Heizungsraum im Keller usw. nicht.
Wohnräume ist ein nicht definierter Begriff, die Bauordnungen kennen nur Aufenthaltsräume und da gehören Bäder, Küchen und Abstellräume schon nicht mehr dazu.
Der Wohnvorteil wird sich über die Wohnfläche ermitteln.
... es bleibt spannend!