Ein Frage bezüglich Endvermögen beim Zugewinnausgleich:
Wird der erzielte Erlös beim Verkauf einer Immobilie durch zwei geteilt?
Wird der erzielte Erlös zum Anfangsvermögen hinzugerechnet, auch wenn das Anfangsvermögen in den Kauf dieser Immobilie investiert wurde?
Danke für die Antwort!
bocuse
moin, paul ääähhhh bocuse 😉 ,
Wird der erzielte Erlös beim Verkauf einer Immobilie durch zwei geteilt?
(du meinst mit 'erlös' sicher den gesamten erhaltenen kaufpreis!?) das kommt darauf an: wie waren denn die im grundbuch eingetragenen eigentumsverhältnisse (z.b 'je hälftig')? wenn 'zu gleichen teilen', dann steht jedem eigentümer natürlich ein entspr. anteil abzgl. anteiliger evtl. noch vorhandener schulden zu.
Wird der erzielte Erlös zum Anfangsvermögen hinzugerechnet...?
nein, zum jeweiligen endvermögen - ja, auch wenn das anfangsvermögen (oder teile davon) für die immobilie verwendet wurden, weil das vermögen (bzw. der vermögensteil) ist ja weiterhin da (naja, abgesehen von der flaute auf dem immo.markt 🙁 ).
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)