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Zugewinn bei Schenkung

 
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,

wir haben zur Unterstützung für den Hauskauf von meinen Schwiegereltern einen Betrag bekommen (Teilauszahlung auf Erbe, kein Erbfall!). Nun ist nirgends fest gelegt (also aufgeschrieben), wofür und für wen das Geld gedacht war. Damit bleiben meiner Ex und den Schwiegereltern Möglichkeiten, im Streitfall so oder so zu argumentieren.

Fragen:

1. Nach meiner Kenntnis und nach Suchen hier im Forum zählt doch dieses Geschenk normaler Weise zum Anfangsvermögen meiner Ex. Wäre also bei der Zugewinnberechnung zu berücksichtigen. Richtig?

2. Bin verunsichert, weil Ex meint, ich müsste die Hälfte davon an sie zurück zahlen und sie hat auch schon nen Zahlungsplanvorschlag gemacht. Gibt es eine mögliche "Aussagevariante" der Ex über den Verwendungszweck des Geldes, der mich tatsächlich zum zurück zahlen verpflichtet?

Um noch genauer zu sein: Wir sind - zeitlich gesehen - noch nicht beim Zugewinn (das wird ja erst mit Scheidungsantrag in etlichen Monaten greifen), aber die Rückzahlung dieses hälftigen Geldbetrages soll ich bereits demnächst beginnen.

Ex + ich haben zwar sehr bald wieder den nächsten gemeinsamen Termin beim Mediator/RA, der auch etwas zu der Frage sagen soll (also eine fundierte Aussage treffen soll), aber da ich ihn schon mal einer falschen Aussage "überführt" hatte, möchte ich mir hier fundierte Infos erbitten.

@deep, wie geschrieben, habe über die SuFu etliches gefunden, aber es ist ein Rest Unsicherheit bei mir vorhanden.

Danke für schnelle + wie immer gute Hinweise.

neuezeit

So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 12:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neuezeit,

ich denke, Ihr macht Euch im Moment zu viele Gedanken um die falschen Dinge. Wo ist das Problem, diese Schenkung erst beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen, auch wenn der erst in ein paar Monaten erfolgt? Das Geld läuft ja nicht weg, zumal es in Eurem Haus steckt. Im Moment sind tatsächlich andere Probleme zu lösen.

Auch (bzw. gerade) wenn es keine eindeutige Zweckbestimmung gibt, erhöht diese Schenkung Deiner Schwiegereltern schlicht das Anfangsvermögen Deiner Ehefrau um den Schenkungsbetrag - fertig. Etwas anderes würde nur gelten, wenn diese Schenkung schriftlich Euch beiden zugeflossen und dabei vermerkt worden wäre, dass sie auch über eine eventuelle Trennung hinaus gilt. Das wird wohl nicht der Fall sein.

Ansonsten lässt sich das Ganze sehr einfach berechnen - wenn es soweit ist. Sinnigerweise würde ich daher nicht jetzt über Rückzahlungen nachdenken, sondern die Schenkung bei der Verwertung des Hauses ("ein Ehepartner zahlt den anderen aus und wird Alleineigentümer" bzw. "das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt") berücksichtigen.

Du bist jedenfalls ganz sicher nicht verpflichtet, bereits jetzt mit irgendwelchen Rückzahlungen zu beginnen. Also halte Deine Kohlen zusammen; Du wirst sie bis zum Abschluss der Scheidung noch für ganz andere Dinge brauchen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

[Editiert am 8/2/2006 von brille007]

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 12:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin neuezeit,

Wäre also bei der Zugewinnberechnung zu berücksichtigen. Richtig?

Wenn es als Schenkung oder (Vor-)Erbe deklariert ist: Ja. Die Frage der Beweisbarkeit steht noch unbeantwortet im Raum und blickt beschämt um sich. Ein Indiz wäre der Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger.

Bin verunsichert, weil Ex meint, ich müsste die Hälfte davon an sie zurück zahlen

Im Prinzip Blödsinn.

Wenn's denn so einfach wäre...

Deine Schwiegereltern könnten behaupten, das Geld war als Darlehen gedacht. Wenn es dann auch noch auf ein gemeinsames Konto floss, wird's knifflig. Letztlich kommt ein Darlehen nur in Betracht, wenn du mind. eine Quittung über den Erhalt des Geldes plus Rückzahlungsmodalitäten unterschrieben hast. In meinem eigenen Fall allerdings lief es dann beim OLG ganz anders, aber das hat viele Gründe und muss nicht für dich gelten.

Der Geldfluss lässt sich doch bestimmt in irgendeiner Weise belegen (Dispo getilgt, Sachen gekauft, ...). Mach dir von diesen Belegen Kopien und sichere diese. Auch wenn gemeinsame Anschaffungen (z.B. Urlaub) getätigt wurden, hat dieses nicht eine Rückzahlungspflicht deinerseits zur Folge.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 13:01
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke schonmal @brille007.

Ich denk da ja wie Du! Nebenbei: Hier geht es mir nicht um die Frage, wie der Zugewinn berechnet wird, da gibt´s ja hier jede Menge Beispiele.

Ok, etwas zum Hintergrund: Ex möchte mit Kids im Haus bleiben, was ich grundsätzlich wegen der kids unterstütze. Soweit. Allerdings kommen dann auf Ex höhere Kosten zu, als wenn sie in ne kleinere Wohnung geht (und das Haus vermietet wird).

Dem möchte sie wohl ein "Schnippchen" schlagen, in dem sie sagt: "Du musst mir ja die Hälfte des Geldes zurück geben und das machst Du dann halt monatlich ab Datum. Erhöht Deine monatlichen Kosten nur wenig, die kids bleiben in der gewohnten Umgebung und dann hast Du´s in x Jahren schon abbezahlt."

Sie möchte also eine Lösung zu dem Punkt jetzt, und nicht, wenn es später um den Zugewinn geht.

Ich meine dagegen, dass ihre Argumentation eben so (mit dem Geld hälftig zurück zahlen) nicht stimmt. Bedeutet, wenn die mit den kids im Haus bleibt, muss eine andere BAsis für die Finanzierung gefunden werden.

Ist der Sinn meiner Nachfrage deutlicher geworden?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 13:23
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo deep,

da haben sich die Antworten überschnitten.

1. Unterschrieben habe ich nichts.
2. Es war das gemeinsame Konto. Alle Kontoauszüge habe ich.
3. Na klar, das Geld floss in seinen Bestimmungsort - das Haus - ein. Insofern nachweisbar, weil wir der Bank ja unser Eigenkapital mitgeteilt haben...

Und eigentlich glaube ich nicht wirklich, dass die Schwiegereltern es so "drehen" würden, aber...

Danke! 🙂

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neuezeit,

wenn Deine Ex im Haus bleibt, hat sie doch schon einmal einen massiven Vorteil. Und ganz sicher keine höheren Kosten: Wenn das Haus vermietet würde, würde sie daraus mehr erlösen als eine Wohnung an Miete kostet.

Ich bleibe dabei: Regelt das alles in einem Aufwasch; dann wird sie auch kompromissbereiter sein. Wenn Du Dein (finanzielles) Pulver dagegen schon im Voraus verschiesst, indem Du Dich bereits jetzt zu einer Rückzahlung verpflichtest bzw. mit dieser beginnst, bevor die ganzen anderen Angelegenheiten in "trockenen Tüchern" sind, wird sie wenig Anlass haben, Dir in anderen Fragen entgegenzukommen. Lass sie durch Deine Nicht-Rückzahlung jetzt finanziell doch ein wenig in Bedrängnis kommen; das erhöht die Chancen auf schnelle und faire Lösungen. Darüber, wie Du jetzt einen neuen Hausstand einrichtest und finanzierst, wird sie sich auch nicht ständig Sorgen machen...

Meine Madame wollte auch erst einmal "die Sache mit dem Haus" geklärt haben. Zu einer Unterschrift unter unsere Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch alles andere klärte, war sie erst bereit, als ich die Zahlungen für das Haus einstellte und die Bank mit Zwangsversteigerung winkte (nachdem ich der Bank erklärt hatte, dass sie meinetwegen wirklich ganz ehrlich und echt keinen Zahlungsaufschub mehr gewähren müsse...) 😉

Es ist ein bisschen wie Poker: Man schiebt die guten Karten ja auch nicht dem Gegner über den Tisch, sondern behält sie in der eigenen Hand. Und man muss warten können...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 13:50
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Yepp.

Nochmals Danke.

Ich möchte ja im Prinzip so vorgehen wie Du auch vorschlägst. Allerdings wollte ich mir hier erstmal (möglichst) die Gewissheit verschaffen, dass sie eben nicht, so wie sie sich das vorstellt, den Betrag fordern kann (egal ob jetzt oder später). Wenn ich in dem Punkt sicher bin kann ich auch (selbst)sicherer verhandeln. Und ich bin jetzt sicher. Wenn der Mediator eh dieselbe Aussage trifft, dann wird sie es ja akzeptieren (müssen). Aber wie gesagt, der hat schonmal was Falsches gesagt. Und nein, den Mediator wechseln wir deshalb nicht. Ich versuche mich formal immer gut zu wappnen (was bisher auch geklappt hat) und meine Ex vertraut auf ihn. Und - solange wir unsere Vereinbarungen noch einigermaßen hinbekommen - isses ja ok (für uns beide).

Jaja, ich hab leider schon bei zu vielen finanziellen Fragen unnötig ab- bzw. nachgegeben. Kidsunterstützung ist außen vor.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 14:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo neuezeit,

der Zugewinnausgleich zählt nicht umsonst zu den so genannten "Scheidungsfolgesachen", die im "Scheidungsverbund" abgehandelt werden (wenn eine Partei das beantragt; "von allein" regelt das Gericht hier garnix. Natürlich könnte man ihn auch separat vorher regeln und ausgleichen - aber warum solltest Du das tun? Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedenfalls nicht.

Was den Mediator angeht: Solche Fragen sind eigentlich nicht die originäre "Baustelle" eines Mediators; mit dem regelt man in der Regel vor allem immaterielle Fragen wie Sorgerecht, Umgang etc. Deshalb wird er auch nicht alle Details der materiellen Auseinandersetzung kennen.

Natürlich hat es Vorteile, wenn Ihr auf diesem Wege auch Eure finanzielle Auseinandersetzung schon gebacken bekommt, denn alles, was später im Rahmen der Scheidung nicht mehr streitig verhandelt werden muss, spart Nerven und Kosten.

Also nochmal: Du erklärst dem Mediator bei Eurer nächsten Sitzung, dass Du den Zugewinnausgleich im Rahmen der Scheidung regelst bzw. nach einem noch zu findenen Modus auszahlst - aber eben nur im Rahmen einer Gesamtlösung, die alle offenen Fragen abschliessend und für beide Seiten bindend enthält.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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Geschrieben : 08.02.2006 14:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin neuezeit,

wenn Deine Ex im Haus bleibt, hat sie doch schon einmal einen massiven Vorteil. Und ganz sicher keine höheren Kosten: Wenn das Haus vermietet würde, würde sie daraus mehr erlösen als eine Wohnung an Miete kostet.

Beispiel zu der finanzSituation in Kurzform (Zahlen ca. bzw. annäh. Marktpreise, da ich natürlich nicht genau 100% die Kosten kommender Miete/Vermietung wissen kann):

Ex nimmt Wohnung. Kosten ca. 850.- warm (mit Glück vielleicht 100.- weniger). Haus wird vermietet. Bleiben von ihr anteilig zu zahlen: 300.- für´s Haus inkl. Rücklagen (wir haben ne hohe Abtragung). Gesamt also ca. 1150.- für sie.

Ich zahle neben meiner Miete dann ebenfalls 300.- für´s Haus.

Wenn sie im Haus bleibt würde sie (so ihre Rechnung und Aufteilung sie/ich) ca. 1050.- (+ Rücklagen für´s Haus. Da neu, ca. 50.-/Monat) bezahlen.

Ich solle dann 450.- bezahlen und davon wären zB 200.- für das Geld (von ihren Eltern) und das hätte ich ja in x Jahren dann abbezahlt. So ihre Überlegung.

In dem Fall hätte ich neben der Miete noch 450.- zu zahlen. Und es würde schon - wie mir meine Bank "erklärte", mit den 300.- knapp (immer schon mit Blick auf die spätere Stkl. 1).

Ich möchte grundsätzlich eine Lösung pro kids anstreben, die sie mehr in die Verantwortung nimmt und auf jeden Fall möchte ich ihr - wenn es nicht schon vom Mediator kommt - in der einen Sache (Rückzahlung) die Luft aus den Segeln nehmen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 14:51
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo neuezeit,

Was den Mediator angeht: Solche Fragen sind eigentlich nicht die originäre "Baustelle" eines Mediators; mit dem regelt man in der Regel vor allem immaterielle Fragen wie Sorgerecht, Umgang etc. Deshalb wird er auch nicht alle Details der materiellen Auseinandersetzung kennen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

Hi, rege Unterhaltung hier 🙂

Ja, aber...

er macht auch Scheidungen! Wir haben nach nem Med. gesucht, der uns zu einer Vereinbarung führt, im Streitfall aber aus seinem Fachwissen plaudert. Natürlich steht er nicht da und sagt zu allem seine Fachmeinung. Warum sollte er die auch unnötig ausplaudern 😉

Umso peinlicher, dass er eine Frage, auf die er sich eingelassen hatte, weil wir erstmal absolut nicht weiter kamen, fachlich falsch beantwortet hatte. Und das war keine Frage, zu deren Beantwortung es 150 Interpretationsmöglichkeiten gegeben hätte (zumindest, was zu dieser Frage die allgemeine Rechtssprechung betraf). Und er hat mir ja anschließend Recht geben müssen. 🙂

edit: Umgang + Sorgerecht sind Punkte, in denen wir uns (noch?) einig sind, deshalb stehen die zwar auch auf der Tagesordnung, kommen aber jetzt erst dran. editende

neuezeit

[Editiert am 8/2/2006 von neuezeit]

So ist das Leben

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Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 14:57




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin neuezeit,

jetzt nochmal kurz (eigentlich müsste ich gerade was ganz anderes tun):

Ich glaube, Du machst hier einen Denkfehler. Nach Deinem letzten Posting drängt sich mir der Verdacht auf, dass Du - neben der Miete für Deine Wohnung - auch für ein Haus weiterbezahlen sollst, das Du nicht mehr bewohnst und auch in Zukunft nicht mehr nutzen kannst. Worin soll hier der Sinn für Dich liegen?

"Zugewinnausgleich" bedeutet schlicht, dass sie bei einem Hausverkauf einen um X grösseren Betrag aus dem Verkaufserlös bekäme als Du. Und zwar egal, ob das Haus an einen "Fremden" verkauft wird oder im Rahmen einer Übertragung Deiner Miteigentumsanteile an Deine Ex. Fertig.

Wenn eine Ehe scheitert und ein Hausstand verteilt werden muss, ist es rein mathematisch unmöglich, dass dabei eine Hälfte so gross bleibt wie das Ganze vorher (auch wenn nicht wenige Frauen diese Form der Mathematik zu lieben scheinen). Wenn Deine Ex das Haus von ihren eigenen Einkünften (Unterhalt, Einkommen, Zuwendungen der Eltern etc.) nicht halten kann, muss sie eben auch in eine Mietwohnung ziehen (auch für erheblich weniger Miete als 850 EUR) und das Haus vermieten oder verkaufen. Man kann Geld nur einmal ausgeben - und nur, wenn man es hat. Such is life!

Ich glaube, Du bist derzeit dabei, vollkommen falsche Probleme zu lösen (bzw. Dir welche aufzuladen, auf die Du gut verzichten könntest)!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

Grüssles

[Editiert am 8/2/2006 von brille007]

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 15:06
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@brille007,

wir kommen jetzt zwar etwas offtopic, aber für mich isses ok, weil ja meine Frage(n) beantwortet wurden.

Entweder habe ich wirklich einen Denkfehler oder mich noch nicht klar genug ausgedrückt.

Vorab: Hausverkauf bedeutet: mit nicht ganz unbedeutenden Schulden rausgehen

Deshalb wollen wir (derzeit in folgender Priorität)

a) das Haus unbedingt halten (zB einer von uns geht rein und wir werden uns entsprechend über das Finanzielle einig). Das ist eben die aktuelle Diskussion. Wer zahlt dann wie viel? Und da kommt sie eben mit dem Geld zurück zahlen.

b) Oder wir vermieten.

c) Wir verkaufen

Ich denke aber, egal ob wir vermieten oder verkaufen. Die Tilgung tragen wir doch gemeinsam hälftig...? Und wenn sie in´s Haus geht muss sie eben mehr bezahlen was sie ja auch grundsätzlich angeboten hat, aber so nicht ganz "passend" ist. Meiner Meinung nach.

Wenn wir das Haus erstmal halten (sagen wir mal beispielhaft 8-12 Jahre) und dann verkaufen gibt es hoffentlich ein Plus. Da gäbe es also eine positive Zukunft (finanz.). Ansonsten ergibt sich in der Zwischenzeit eben, dass einer viell. mit nem neuen Partner die 2. Hälfte übernimmt. Warum nicht?

Und: Neben meiner Miete bezahle ich für das Haus ja auch, wenn sie nicht drin wohnt. Und selbst dann, wenn wir (bei dem Markt und der noch sehr hohen Belastung und mit der hohen Vorfälligkeitsentschädigung!!) verkaufen, zahle ich die verbliebene Tilgung mit ab.

Insofern meine ich, dass ich auch einen Anteil zahlen kann, wenn sie im Haus bleibt (würde mir ja bei einem späteren positiven Verkaufserlös letztlich auch wieder zu Gute kommen). Der Anteil ist eben zu verhandeln, aber ich unterstütze das Vorhaben ja erstmal grundsätzlich wegen der kids.

Abgesehen davon befürchte ich mit Blick auf kommende StKl. 1, dass es nur dann weiter finanzierbar bleibt, wenn sie arbeiten geht (was sie noch nicht muss). Aber bei dieser "Blick in die Zukunft Überlegung" blockt sie noch ab. Ohne das funktioniert es aber sowieso nicht.

neuezeit

Rechtschreibfehler editiert und die Sinnaussagen etwas verbessert

[Editiert am 8/2/2006 von neuezeit]

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 15:47
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Update und Rückmeldung.

Vielen Dank nochmal für Eure Unterstützung.

War natürlich so wie vermutet und Mediator hat dies auch bestätigt. Ex musste sich also damit abfinden. War ein relativ "angenehmer" Abend beim Mediator. Schon erstaunlich, wie "gut" bei uns die Trennung bisher abläuft.

Werde demnächst mal mit mehr Zeit bei meiner Geschichte weiter schreiben.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2006 09:47