Hallo,
ich bin selbstständig und habe eine GmbH, die mir allein gehört. Einen Ehevertrag haben wir nicht. Da eine Einigung mit meiner Ex aussichtslos erscheint. möchte ich in Erfahrung bringen, wie das Gericht meine GmbH bewerten könnte. Barvermögen, Immobilien usw ist ja relativ unkompliziert. Wie läuft das bei einer GmbH ab? In einem Streitfall muss wohl ein Gutachten erstellt werden. Wer trägt die Kosten dafür? Ordnet das Gericht ein Gutachten an, auch wenn ich Kooperation zeige und Lösungsvorschläge mache, aber meine Ex trotzdem alles blockiert oder mit absurden utopischen Forderungen kommt?
Seit Eheschließung haben Umsatz und Gewinn schon gut zugenommen, aber die Firma kann nur von mir selbst geführt werden und sichert damit den Unterhalt für Ex und Kind. Strukturell funktioniert da nichts ohne mich, daher ist ein Verkauf an Dritte gar nicht möglich. Einen Käufer würde ich vermutlich gar nicht finden. Wird sowas bei der Bewertung berücksichtigt? Oder auch sowas wie die extreme Abhängigkeit von großen Kunden? Wenn man sich nur die Bilanz anschaut, dann steht die Firma sehr gut da, aber bspw. die Inventur mit einem Einkaufspreis von 200.000€ schaut zwar nach viel aus, ist aber eigentlich für Dritte ein wertloser Restposten.
Ich habe gelesen, dass die Zugewinn Ansprüche verwirken, wenn die Ex den ehelichen Pflichten nicht nachgekommen ist oder bspw. psychische Erkrankungen vor Eheschließung verschwiegen wurden. Es trifft tatsächlich beides zu. Das wird aber sicher schwer nachzuweisen sein, oder? Zumal KM mit Baby sicher einen Bonus vor Gericht hat.. Spielt die Ehedauer eine Rolle bei der Zugewinn Berechnung? Wir waren nur 3 Jahre verheiratet und sie hat absolut nichts zu meiner Firma beigetragen und auch fast nichts im Haushalt gemacht. Die Firma gibt es zwar schon seit über einem Jahrzehnt, aber die letzten Jahre sind die Zahlen halt deutlich besser geworden…
Ohne ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten wird es nicht gehen, da ihr euch nicht einig werdet.
Meines Verständnisses nach sind das Kosten im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsprozesses und die werden dann am Ende von euch jeweils zu 50% privat getragen.
Wie man die Firma rettet... keine Ahnung, aber da gibt es bestimmt Mittel und Wege. Im Zweifel abwickeln und eine neue Firma gründen, die dann offiziell nicht über dich läuft?
Ich habe gelesen, dass die Zugewinn Ansprüche verwirken, wenn die Ex den ehelichen Pflichten nicht nachgekommen ist oder bspw. psychische Erkrankungen vor Eheschließung verschwiegen wurden.
Klammere dich nicht ans solchen seltsamen Einzelfällen. Es wird immer einen Grund geben, warum diese Urteile für dich nicht relevant sind. Vielleicht weil du schon zulange von den psychischen Problem wusstest und nicht direkt die Ehe angefochten hast, oder aber sie galt vorher schon als geheilt oder sonstwas. Klar kann man das alles probieren, wird die Kosten der Scheidung gut erhöhen. Vielleicht taugt sowas auch um Zeit zu gewinen, je nach deiner Strategie für die Firma.
Welchen ehelichen Pflichten ist sie nicht nachgekommen?
@attax23, ohne einen versierten Anwalt würde ich an deiner Stelle überhaupt nichts bezüglich des Unternehmens verhandeln. Alle von dir vorgebrachten Argumente lassen sich je nach Dynamik trefflich zugunsten deiner Ex auslegen. Vermutlich hat sie schon einen guten Anwalt am Start? Psychisch krank, Depressionen, seit zwei Jahren krank geschrieben, dann muss eben nachehelicher Unterhalt entsprechend gewährleistet werden. Auch über den 3. Geburtstag eures Kindes hinaus. Die Krankheit hat sich während der Ehe erneut ausgebildet, verschärft, zack, sie ist in der Ehe schwer erkrankt. Nur du allein kannst die Firma führen, hast das know-how und die entsprechenden Netzwerke. Da schätzen wir doch gleich mal ideele, immaterielle Vermögenswerte dazu. Es spielt auch keine Rolle, dass deine Vermögenswerte nur für dich und dein Unternehmen werthaltig ist. Umso besser für den Unternehmenswert. Alleinstellungsmerkmal. Prima. Werthaltig.
Ganz ehrlich, niemand kennt deine Situation hier, das Thema ist tricky, da du im Vorfeld offensichtlich nicht die notwendige juristische Beratung angenommen hast, die zur Absicherung des Unternehmens in jedem Fall notwendig ist. Jetzt ist sie unabdingbar. Bestenfalls handelst du mit Hilfe deines Anwalts einen Kompromiss aus, der euch beide nicht allzu weh tut. Ein Sachverständigengutachten geht über viele Runden, kostet Zeit, Geld und Nerven. Im Zweifel deine. Die du nicht mehr für das Unternehmen aufbringen kannst. Hol dir unbedingt erfahrene Juristen ins Boot. Die mit dir und deinen Finanzleuten, Steuerberatern eine geeignete Strategie finden.
Ohne ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten wird es nicht gehen, da ihr euch nicht einig werdet.
Meines Verständnisses nach sind das Kosten im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsprozesses und die werden dann am Ende von euch jeweils zu 50% privat getragen.Wie man die Firma rettet... keine Ahnung, aber da gibt es bestimmt Mittel und Wege. Im Zweifel abwickeln und eine neue Firma gründen, die dann offiziell nicht über dich läuft?
Danke dir! Also mit 50% kann ich leben, da sie selbst nicht die Kohle für einen langen Rechtsstreit hat. Außer sie bekommt VKH. Ich meine aber das kriegt sie nicht beim Scheidungsverfahren?
Von Letzterem hat mir mein Anwalt abgeraten, da es dann bzgl. Kind beim ABR gegen mich ausgelegt werden kann.. hätte man wohl alles schon vor der Trennung „basteln“ müssen.
Klammere dich nicht ans solchen seltsamen Einzelfällen. Es wird immer einen Grund geben, warum diese Urteile für dich nicht relevant sind. Vielleicht weil du schon zulange von den psychischen Problem wusstest und nicht direkt die Ehe angefochten hast, oder aber sie galt vorher schon als geheilt oder sonstwas. Klar kann man das alles probieren, wird die Kosten der Scheidung gut erhöhen. Vielleicht taugt sowas auch um Zeit zu gewinen, je nach deiner Strategie für die Firma.
Welchen ehelichen Pflichten ist sie nicht nachgekommen?
Ja, da hast du wohl Recht und damit werde ich wohl nicht weit kommen. Ich glaube Zeit gewinnen tut man damit auch nicht unbedingt, da ja die Berechnung vom Zugewinn mit Zustellung der Scheidung endet, auch wenn die Scheidung sich dann noch hinziehen sollte.
Deine letzte Frage zu beantworten würde hier den Rahmen sprengen. Da ich aber nicht wirklich was in der Hand habe außer ein paar Chat Verläufen, kann ich darauf wohl eh nicht bauen.
@tacheles Als erfolgreicher Unternehmer sind diese normalerweise über das eigene Netzwerk zu finden. Steuerberater, IHK, Berufsnetzwerke, da kann Mann und Frau schon fündig werden.
@tacheles Als erfolgreicher Unternehmer sind diese normalerweise über das eigene Netzwerk zu finden. Steuerberater, IHK, Berufsnetzwerke, da kann Mann und Frau schon fündig werden.
Ich denke ich bin anwaltlich gut aufgehoben. Er ist Anwalt für Familienrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Notar und hat einen Stundensatz von 400€ netto. Nur so wirklich gute Tipps zur Firma gab es bisher keine. Demnächst geht es erst einmal in die erste Runde beim FG bzgl. ABR. Da macht er bisher einen sehr guten Job, aber als KV mache ich mir da nicht allzu große Hoffnungen.
Also mit 50% kann ich leben, da sie selbst nicht die Kohle für einen langen Rechtsstreit hat. Außer sie bekommt VKH. Ich meine aber das kriegt sie nicht beim Scheidungsverfahren?
Wenn sie bedürftig ist, bekommt sie VKH. Eventuell muss sie das dann zurückzahlen, wenn sie durch den Rechtsstreit zu Geld kommt. Auch die Kosten für die Bewertung deines Unternehmens können dir zugesprochen werden. Das kann richtig teuer werden.
@attax23, ohne einen versierten Anwalt würde ich an deiner Stelle überhaupt nichts bezüglich des Unternehmens verhandeln. Alle von dir vorgebrachten Argumente lassen sich je nach Dynamik trefflich zugunsten deiner Ex auslegen. Vermutlich hat sie schon einen guten Anwalt am Start? Psychisch krank, Depressionen, seit zwei Jahren krank geschrieben, dann muss eben nachehelicher Unterhalt entsprechend gewährleistet werden. Auch über den 3. Geburtstag eures Kindes hinaus. Die Krankheit hat sich während der Ehe erneut ausgebildet, verschärft, zack, sie ist in der Ehe schwer erkrankt. Nur du allein kannst die Firma führen, hast das know-how und die entsprechenden Netzwerke. Da schätzen wir doch gleich mal ideele, immaterielle Vermögenswerte dazu. Es spielt auch keine Rolle, dass deine Vermögenswerte nur für dich und dein Unternehmen werthaltig ist. Umso besser für den Unternehmenswert. Alleinstellungsmerkmal. Prima. Werthaltig.
Ganz ehrlich, niemand kennt deine Situation hier, das Thema ist tricky, da du im Vorfeld offensichtlich nicht die notwendige juristische Beratung angenommen hast, die zur Absicherung des Unternehmens in jedem Fall notwendig ist. Jetzt ist sie unabdingbar. Bestenfalls handelst du mit Hilfe deines Anwalts einen Kompromiss aus, der euch beide nicht allzu weh tut. Ein Sachverständigengutachten geht über viele Runden, kostet Zeit, Geld und Nerven. Im Zweifel deine. Die du nicht mehr für das Unternehmen aufbringen kannst. Hol dir unbedingt erfahrene Juristen ins Boot. Die mit dir und deinen Finanzleuten, Steuerberatern eine geeignete Strategie finden.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass sowieso die Scheidung von der Ex hinausgezögert wird, um länger Trennungsunterhalt abzukassieren. Da geht es demnächst auch noch vor Gericht, weil ich angeblich zu wenig Unterhalt zahle. Mir wird unterstellt, dass ich noch andere Beteiligungen und Firmen auf andere Namen laufen habe, ausländische Konten usw. 😃
Ich habe schon oft angeboten, dass wir uns an einen Tisch setzen und einigen. Da kommt aber nichts. Stattdessen pocht sie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und unterstellt mir, dass man mit mir ja nicht reden können und keine Einigung möglich sei.. immer wieder erstaunlich, wie Menschen ihre eigenen Eigenschaften auf andere projizieren.
Ich habe manchmal den Eindruck, es geht ihr auch gar nicht ums Geld, sondern einfach nur darum, Stress zu machen und sich zu rächen. Sogar den Hausrat möchte sie vor Gericht klären. Dass die Frau nicht ganz klar im Kopf ist, hat zumindest schon die VB beim ABR Verfahren erkannt.
Also mit 50% kann ich leben, da sie selbst nicht die Kohle für einen langen Rechtsstreit hat. Außer sie bekommt VKH. Ich meine aber das kriegt sie nicht beim Scheidungsverfahren?
Wenn sie bedürftig ist, bekommt sie VKH. Eventuell muss sie das dann zurückzahlen, wenn sie durch den Rechtsstreit zu Geld kommt. Auch die Kosten für die Bewertung deines Unternehmens können dir zugesprochen werden. Das kann richtig teuer werden.
Mit über 3.000€ Unterhalt pro Monat ist man meiner Meinung nach nicht bedürftig, aber beim ABR Antrag hat sie auch VKH bekommen 🤷♂️
Was kostet denn so ein Gutachten? Ich denke mal ein niedriger 5 stelliger Betrag?
Danke dir! Also mit 50% kann ich leben, da sie selbst nicht die Kohle für einen langen Rechtsstreit hat. Außer sie bekommt VKH. Ich meine aber das kriegt sie nicht beim Scheidungsverfahren?
Ist ist egal, ob sie jetzt Geld hat. Bezahlt wird im Zweifel am Ende, wenn ihr Geld durch die Scheidung zugesprochen wird. Und das kann unter Umständen sehr viel sein.
Wo finde ich die?
Wie bereits gesagt findest du die in deinem Netzwerk. Höre dich um, erzähle ruhig vertrauensvoll, dass dir eine Scheidung drohnt. Insbesondere befreundete Geschäftsführer und Inhaber anderer Firmen helfen dir gerne. Auch mehr als ein Anwalt ist ggfs. sinnvoll und ratsam. Die meisten Geschäftsführer und Inhaber die ich kenne sind geschieden. Und ja, auch teilweise ohne Ehevertrag.
Was kostet denn so ein Gutachten? Ich denke mal ein niedriger 5 stelliger Betrag?
Es muss gerichtsfest sein. Das wird teuer. Aber vielleicht beauftragst du vorab ein eigenes schnelles, damit du weißt wo du stehst. Oder aber dein 400€/h Anwalt gibt dir ein paar Hinweise, wie man den Wert abschätzen kann, wie man das beeinflussen kann und wo Grenzen liegen.
Ich habe schon oft angeboten, dass wir uns an einen Tisch setzen und einigen. Da kommt aber nichts. Stattdessen pocht sie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und unterstellt mir, dass man mit mir ja nicht reden können und keine Einigung möglich sei..
Dann bestreite auch einfach nur den offiziellen Weg. Spart nerven. Warum immerwieder Lösungen vorschlagen, wenn es am Ende eh auf das Gericht hinausläuft? Vorallem bringt es dir noch nichts Angebote und Lösungen vorzuschlagen, wenn du noch garnicht weißt, was der gerichtliche Weg so bringen wird. Dir fehlt ja zum Beispiel der Unternehmenswert. Den Part würde ich schnellstens anfangen zu klären.