Zugewinn: geschloss...
 
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Zugewinn: geschlossene Fonds zu bewerten

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

mit dieser Gesamtbetrachtung und Argumentation sehe ich ehrlich gesagt keinen "Skandal" mehr im Urteil.

Wenn 50.000 EUR im Endvermögen fehlen, dann steht es der Gegenseite frei, von einer illoyalen Vermögensverschwendung zu sprechen und ein Richter kann diesem folgen (wobei Urteil und Begründung vermutlich mehr Aufschluss geben).

Auch wenn die von Dir aufgeführten Posten aus Deiner Sicht keine Verschwendung darstellen, sie sind aus dem laufenden Einkommen (beim Umzug kann man evtl. streiten) und nicht aus dem Vermögen zu bestreiten.

... und das hat nichts mit der Frage zu tun, ob ich das gerecht finde oder nicht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 11:07
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Danke United, verstehe ich zu Teilen.

muss ich die 25.000€ sofort bezahlen, auch wenn ich in Revision gehe?
wie lange dauert es bis zu einem solchen Termin?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 11:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn in deinem Beschluss etwas von "sofortiger Vollsteckbarkeit" steht, schon.
Wenn du Beschwerde einlegen willst, solltest du das aber nicht tun.

Ich halte die Teile,
Anwalt, Umzug und Wertverlust Auto für abzugsfähig.
Letzteres allerdings kaum in der Höhe.
Stichtag bleibt nämlich der Tag des Scheidungsantrags. Nur Verschwendung wird raus genommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 11:44
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

zunächst nochmal danke an alle, die mir geantwortet haben, wie ihr euch vorstellen könnt, schwirrt mir ziemlich viel durch den kopf.

es gibt einige punkte, die das wort skandal für mich rechtfertigen.

1. ex hatte nach trennung das gemeinschaftskonto leergeräumt, geld habe ich später zurückgeklagt und bekommen,
das geld lag zum stichtag dann auf meinem konto, die gegenseite hat in der klage dann dieses geld trotzdem nochmal separat
mit der nummer des gemeinschaftskontos aufgezählt. der betrag wurde also doppelt berechnet, richter sagte wir hätten dem nicht
genügend widersprochen, sondern in unserer rechnung einfach nicht aufgelistet.

2. ein geschlossener fonds wurde vom makler geschätzt, später hat er in einem schreiben dies revidiert und gesagt, nur die gesellschaft
kann dies korrekt beurteilen, was diese auch getan hat. trotzdem wurde der wert des maklers genommen, da dieser die einschätzung zuerst
abgegeben hat.

3. im anfangsvermögens steckt auch ein geschlossener fonds, das hat der richter mal spontan 30% abgezogen, da dies ja nur der buchwert ist,
bei einem fonds im endvermögen wurde der volle buchwert angesetzt, obwohl der fonds selbst sagt, dass eine volle auszahlung aufgrund der bilanziellen situation nie stattfindne wird.

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Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 11:57
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

klassischer Fall um in Berufung zu gehen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 13:54
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

echt witzig, wenn man das vermögen zum stichtag trennung genommen hätte, dann hätte ich weniger zugewinn bezahlt als jetzt per urteil entschieden wurde

muss man nicht mehr verstehen die gesetze in deutschland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 12:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

auf Basis dieser Zahlen ...

unstreitig ist mein anfangsvermögen von 50.000
am tag der trennung hatte ich ein vermögen von 100.000
am tag der einreichung scheidung hatte ich ein vermögen von 50.000

... verstehe ich diese Äußerung nicht:

echt witzig, wenn man das vermögen zum stichtag trennung genommen hätte, dann hätte ich weniger zugewinn bezahlt als jetzt per urteil entschieden wurde

Bei Termin Trennung ist Zugewinn 50.000 EUR und Ausgleich 25.000 EUR (und so hat nach Deiner Schilderung der Richter geurteilt).
Bei Termin Scheidungsantrag Zugewinn 0 und Ausgleich 0.

Hast Du denn das Urteil schon ?

Gesetzesgemäß obliegt es Dir, dem Gericht zu erklären, was zur Vermögensminderung geführt hat und wieso das nicht als verwerflich zu betrachten ist:

Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.

Weiter unten führst Du ein Bankvermögen (Giro/Tagesgeld/Depot) von 65.000 EUR bei Trennung und Scheidungsantrag auf, in Summe hat Dein Vermögen aber um 50.000 EUR abgenommen ...

... so ganz schliesst sich mir der Kreis noch nicht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 14:30
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

ja, sorry, ich bin etwas durch den wind...hier nochmal die zahlen

anfangsvermögen: 50.000

tag trennung:

giro 10.000
tagesgeld 60.000
depot 5.000
geschlossene fonds 15.000

einreichung scheidung

giro 30.000
tagesgeld 10.000 (aber mit 50.000 bewertet)
depot 5.000
geschlossene fonds: 15.000

urteil: 25.000

kosten nach trennung u.a:
anwalt 7.500
umzug 4.000
wertverlust auto zwischen trennung und scheidung 5.000

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 14:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

tagesgeld 10.000 (aber mit 50.000 bewertet)

Häh?  :question:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 15:51
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,

Genau das ist ja der Punkt, die Gegenseite und der Richter sagten,
Das waren mal 50.000 und jetzt sind es nur noch 10.000, wo ist das geld hin? Verschwendet

Ich sagte, dass
A) ja auch 20.000 mehr auf den Giro sind
B) ich Ausgaben hatte

Hat den Richter nicht interessiert

Welche Ausgaben sind nach der Trennung eigentlich gerechtfertigt, die nicht vom laufenden EK bezahlt werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 16:01




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, verstehe.

Aber ich denke, damit hast du durchaus Futter fürs OLG.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 16:03
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Danke

Noch eine Frage zu dem, was als Vermoegensminderung akzeptiert wird.

Ich bin nach der Trennung zweimal umgezogen, einmal wegen Trennung und dann berufsbedingt,
Kosten fuer Makler, Umzug etc.

Ich musste Moebel kaufen

Mein Auto hatte einen Wertverlust

Ich musste Anwaltsrechnungen fuer Unterhaltsklage und einen waehrend der Ehezeit durchgefuehrten Prozess zahlen.

Mir schon klar, dass Miete, Unterhalt und andere Lebenshaltungskosten von laufenden EK bezahlt werden muessen, aber o.g Dinge uebersteigen dies eben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 16:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit Ausnahme des Wertverlustes halte ich das alles für OK.

Der Wertverlust erscheint mir unglaubwürdig hoch und erklärt ja nicht den Verlust an Bargeld.

Für die Wertermittlung gilt aber auf jeden Fall das Datum des Scheidungstrags.
Es sei denn, du hast den Wertverlust mutwillig herbeigeführt, indem du mit dem Wagen beispielsweise an Stefan Raabs Stock Car Crash Challenge teilgenommen hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 16:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pippo,

Mir schon klar, dass Miete, Unterhalt und andere Lebenshaltungskosten von laufenden EK bezahlt werden muessen, aber o.g Dinge uebersteigen dies eben

das bestreitet ja auch niemand; die Frage ist, an welcher Stelle der Saldierungs-Strich gezogen wird: Du bist der Meinung, erst einmal Makler, Umzug, Möbel, Anwalt und Auto-Wertverlust aus dem gemeinsamen Vermögen bestreiten zu können, bevor der verbleibende Rest geteilt wird; Deine Ex und das Gericht sind dagegen (m. E. nicht zu Unrecht) der Ansicht, dass zuerst geteilt wird und zusätzliche, nicht aus dem laufenden Einkommen leistbare Kosten dann eben aus Deiner verbleibenden Hälfte bezahlt werden müssen.

Wobei ich - wie Beppo - die Kiste mit dem Auto-Wertverlust auch nicht verstanden habe: Welches Auto verliert innerhalb weniger Wochen 5.000 EUR an Wert? Und vor allem: Wie wirkt sich das auf den zu verteilenden Zugewinn aus? Auch bei gemeinsamem Vermögen schiebt man ja nicht jede Woche einen Hunderter vom Sparbuch in die eigene Tasche mit der Begründung "soviel hat mein Auto vergangene Woche an Wert verloren".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 17:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

eine illoyale Vermögensminderung wäre Verschenken, Verschwenden oder eine Handlung zur Benachteiligung Deiner Ex (z.B. das von Beppo genannte "Stock Car Rennen").

So Du denn beispielsweise Kontoauszüge als Beleg vorlegen kannst, die entsprechende Bewegungen vom Tagesgeld aufs Girokonto beweisen, würden Deine Chancen in einer Berufung sicherlich steigen.

Nach wie vor wäre die Urteilsbegründung interessant.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 17:40
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Kann man eigentlich rueckwirkend eine schwacke bewertung machen?

Auto wurde direkt nach trennung gekauft und kurz nach scheidungsantrag verkauft, nach beiden preisen
bemesse ich die 5.000

Es war das jahr der abwrackpraemie und die preise fuer gebrauchte sind irre gefallen

Das mit den moebeln sehe ich zB klar als etwas, das man aus dem Vermoegen zahlen muss, ich durfte aus dem
gemeinsamen Haus nichts mitnehmen, zusaetzlich ist es so, dass wir 4 wochen trennung gerade umgezogen waren und ich fuer es erstmal neues mobiliar gekauft hatte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 17:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

Kann man eigentlich rueckwirkend eine schwacke bewertung machen?

Es gibt die Möglichkeit einer "Stichtagsbewertung" (frag mal den Gockel).

Das mit den moebeln sehe ich zB klar als etwas, das man aus dem Vermoegen zahlen muss

Die Frage ist nicht, wie Du das siehst, oder wie Martin das sieht, oder wie Beppo das sieht, oder wie ich das sehe, sondern einzig:
Wie bewertet das ein Dein Richter ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 18:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das mit den moebeln sehe ich zB klar als etwas, das man aus dem Vermoegen zahlen muss, ich durfte aus dem
gemeinsamen Haus nichts mitnehmen,

hat Dir ein Gericht die Aufteilung von Hausrat untersagt? Sicher nicht. Aus dem Umstand, dass Du Dir von Deiner Ex "verbieten" lässt, etwas vom gemeinsamen Hausrat mitzunehmen, resultieren keine Ausgleichsansprüche beim Zugewinn. Zumal Deine Ex jederzeit einwenden kann, dass Du an einer Hausratsteilung ja gar nicht interessiert gewesen wärst, sondern alles in der Ehewohnung stehen gelassen hättest - und dass Du Deine Hälfte ja jederzeit abholen könntest.

Mit einem halbwegs cleveren Anwalt hat Deine Ex am Ende den kompletten Hausrat PLUS das halbe Vermögen zum Stichtag. Aus gutem Grund warnen wir hier immer wieder davor, das eigene Gerechtigkeitsempfinden zum Maß aller Dinge zu machen; das geht regelmässig daneben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 03:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Martin ich verstehe das neue Gestützt Gesetz (Sch* Rechtschreibkorrektur aufm Mobilphon) so, dass es nicht verboten ist sein Geld auszugeben, sondern nur es zu verschwenden

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 07:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,
zwei Ergänzungen, nachdem sich - zumindestens für mich - der Nebel rund um die ganzen von Dir eingestellten Zahlen lichtet:

Hausrat: Die "Aufteilung" bzw einen Dir daraus zu stehenden Ausgleich darfst Du nicht einfach mit dem Zugewinn vermengen. Das Du Dir neuen Hausrat kaufen musstest, musst Du aus Deinem Teil des post-Scheidungs-Vermögens bezahlen! Und da Deine Ex den Hausrat scheinbar komplett eingesackt hat, hättest Du bei der Hausratstrennung einen Ausgleich fordern müssen. Ob es jetzt noch möglich bzw lohnenswert ist, diesen zu berechnen, zu fordern und durchzustetzen steht auf einem anderen Blatt. Häufig wird plötzlich festgestellt, dass der Hausrat ja eh nur Sperrmuellwert hatte bzw eigentlich nie von Ex mitgenommen wurde. Es sei denn, Du hast das gut dokumentiert

Auto: Nun verstehe ich auch, warum der "Wertverlust "  für Dich Cashwirksam ist. Ich vermute, dass der Autokauf für Dich nötig war, weil auch Euer gemeinsames Auto von Ex eingesackt wurde und Du zumindestens zeitweise auf ein Auto angewiesen warst. Allerdings ist in meinen Augen diese Autotransaktion leider wieder Dein Privatvergnügen. Beim alten Familien-Auto muss zunächst festelegt werden ob es Hausrat ist oder als Vermögen in die Zugewinnberechnung einfließt. Die Kriterien der Zuordnung hab ich jetzt gerade nicht parat - Sufu oder die Kollegen hier helfen sicherlich gerne. Wird es als Hausrat klassifiziert, dann gilt auch hierfür das oben geschriebene. Im anderen Fall muss der Wert des Autos in diesem Fall dem Endvermögen der Ex zugeschlagen werden (stell Dich allerdings schon mal darauf ein, dass das Auto nur ne olle Möhre war, die Schrottwertt hatte...  :knockout:)

beste Grüße, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 09:03




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