Zugewinn: geschloss...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zugewinn: geschlossene Fonds zu bewerten

Seite 3 / 4
 
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal fuer Eure Beitraege, die ich verstehe und nachvollziehen kann.

Allerdings sind meine Erfahrungen nach diversen gerichtlichen Unterhalt und Zugewinn Streitigkeiten so,
dass jeder Richter das Gesetz als groben Handlungsrahmen nimmt, sich das Ganze mal oberflaechlich durchliest, zwei Zahlen
schaetzt und durch 2 teilt.

Ich lasse es auf eine Ueberpruefung durchs OLG ankommen, in erster Linie,b weil der jetzige Zugewinn hoeher ist, als
am Tag der Trennung und ich darauf setze, dass ein paar Dinge abzugsfaehig sing bzw. die Fonds mal eineheitlich bewertet werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2011 11:17
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich wollte mal ein kurzes update zum Stand des Zugewinn Prozesses geben.

Das Gericht hat beiden Seiten die Gelegenheit gegeben innerhalb von 2 Wochen ergänzende Dokumente einzureichen,
diese Woche sollte verkündet werden, wie es weitergeht, das Gericht hat entschieden, dass die Verkündung auf 2012 verschoben wird.

Keine Ahnung warum....vielleicht weil wir sehr viele Dokumente nachgereicht haben.

Im neuen Schriftsatz der Gegenseite steht, dass man aus Versehen 10.000€ und damit ein uns komplett unbekanntes Depot
vergessen hatte, wir hatten darauf hingewiesen, dass kurz vor Stichtag größere Mengen an Fonds verkauft wurden.
Schon witzig.

Jetzt haben wir wieder 2 Wochen Zeit einen neuen Schriftsatz einzureichen.

Pippo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2011 10:48
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

so , langsam lichtet sich das ganz etwas.

die gegenseite hat klage auf zugewinn eingereicht, das endvermögen der ex aufgelistet und ein paar belege dazugegeben,
ich bekomme aber die belege nie von meinem RA, nur den schriftsatz

u.a. steht drin depot 5.000€

durch ein ganz anderes dokument habe ich gesehen, das ein fonds zwischen den stichtagen trennung und einreichung scheidung
verkauft wurde, jetzt hat die gegenseite gesagt, ja, da ist ein fehler unterlaufen es wurde neue fonds im wert von 7.600€ gekauft vor stichtag
einreichung scheidung

ausserdem habe kenne ich erst jetzt die anderen position im depot, rechnet man den tageswert am tag einreichung scheidung werden aus
den o.g. 5.000€ jetzt über 10.000€, also sind rund 12.000€ einfach nicht angegeben worden.

was mache ich jetzt damit?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2011 15:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

was mache ich jetzt damit?

Erstmal bittest Du Deinen Anwalt, Dir neben den Schriftsätzen auch die Belege auszuhändigen.

Dann sortierst Du die,
dann sortierst Du Dich und
dann postest Du das Zahlenwirrwarr so, dass
dann ein aussenstehender Dritter die Zahlen nachvollziehen kann ...

... habe versucht zu verstehen, was Du mit Deinem letzten Posting sagen wolltest. Bin daran gescheitert ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 15:41
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Hi United,

vollkommen richtig, ich habe es mehr als verwirrend geposted.

Also, im Februar 2011 wurde Klage auf Zugewinn von der Gegenseite eingereicht,
es wurde eine Vermögensaufstellung beider Seiten aufgelistet.

Im Endvermögen der Ex befanden sich 5 Positionen:

3 Girokonten
1 Auto
1 Depot

Das Depot wurde mit einem Wert von knapp 5.000€ angegeben, es wurde aber kein Beweis dafür angeführt, d.h. kein Dokument.
Da ich von meinem RA immer nur die Schriftsätze bekomme und nicht die Anlagen, habe ich dies nicht bemerkt.

Kurz vor der Verhandlung vor Gericht tauchte ein anderes Dokument der Gegenseite auf, in dem zu erkennen war, dass kurz vor Einreichung Scheidung Fonds verkauft wurden, darauf haben wir in einem Schreiben ans Gericht hingewiesen. Dann kam die Verhandlung und der Richter sagte, dass auf beiden Seiten unklar ist, wohin Vermögen zwischen Trennung und Einreichung Scheidung geflossen ist. Also liess er beiden Seiten 3 Wochen Zeit um weitere Dokumente einzureichen. Vor einer Woche sollte dann die Verkündung des Gerichts sein, wie es weitergeht, aber es wurde nur verkündet, dass die Verkündung nun im Januar 2012 ist. Ich denke der Richter versteht das alles selbst nicht mehr...

Inzwischen habe ich das Schreiben der Gegenseite, in dem o.g. fehlende Dokumente eingereicht werden konnten. Hier gibt es zwei Auffälligkeiten.

1. Zwischen Trennung und Einreichung Scheidung verringerte sich das Vermögen um 30.000€, als Beweis dafür wurde nur eine Anwaltsrechnung über 3.000€ eingereicht.

2. Die Gegenseite reagierte auf den o.g. genannten Verkauf von Fonds kurz vor Einreichung Scheidung und schrieb, dass es hier ein Missverständnis gab, es wurden Fonds verkauft und das Geld (7.600€) wurde auf einer neuen Fondsplattform angelegt. Der RA der Ex ging davon aus, dass dies erst nach dem Stichtag geschehen ist. Ein kleiner Fehler, der schon mal vorkommen kann, Fonds wurden im September gekauft und Einreichung Scheidung war November, die Zustellung zum Gericht habe länger als erwartet benötigt.

Ausserdem liegt dem Schreiben ein Depotauszug von Tag der Trennung bei und rechnet man den Tageskurs am Tag der Einreichung Scheidung mal den Positionen der Aktien und Fonds, so kommt man am Stichtag auf einen Depotwert von knapp über 10.000€.

Also sind aus den o.g. 5.000€ jetzt 17.600€ geworden.

Ich hoffe das hilft etwas den Sachverhalt zu verstehen... 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2011 12:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

liste doch mal auf was dein Anfangs/Endvermögen ist und das deiner Ex. Dazu dann was zwischen den zwei Stichtagen verausgabt wurde.

Vielleicht wird das dann klarer.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 12:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pippo,

liste doch mal auf was dein Anfangs/Endvermögen ist und das deiner Ex. Dazu dann was zwischen den zwei Stichtagen verausgabt wurde.

sieh das vor allem mal als kleine Fingerübung für den bevorstehenden "Ernstfall": Wenn Du die Verhältnisse und Vorgänge einer geduldigen und ziemlich sachkundigen Forengemeinde nicht schlüssig darstellen kannst, wirst Du erst recht bei einem Richter scheitern, der diese Sachkunde nicht hat und sich nur ein paar Minuten Zeit dafür nimmt.

Vor Gericht wird das nämlich nicht so lange auseinanderklamüsert, bis Du mit Deiner Darstellung "durchgedrungen" bist; nur so lange, bis der Richter glaubt, er könne sich jetzt eine Meinung bilden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 13:38
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Anfangsvermögen EX:

AVF1: Konto 1: 1.000
AVF2: Konto 2: 1.800
AVF3: Depot: 4.000
AVF4: Auto: 11.000

Summe: 17.800

Stichtag Trennung (10 Monate vor Einreichung Scheidung)

Girokonto 3.000
Konto         3.000
Girokonto 1.000
Depot 15.000
PKW 6.000
Konto 19.000

Summe:            47.000

Endvermögen EX:

EVF 1: Girokonto 3.750
EVF 2: Extrakonto 4.000
EVF 3: Girokonto 850
EVF 4: Depot 4.000
EVF 5: PKW 5.700

Summe:  18.300

Jetzt wird zugegeben, dass kurz vor Einreichung Scheidung neue Fonds im Wert von 7.600 gekauft wurden.

Rechnet man die Aktien/Fonds mit Stückzahl x Kurs am Tag Einreichung Scheidung, dann ist der Wert nicht bei 4.000 sondern bei 10.000 (EVF4)

Als Begründung zur Verringerung des Vermögens zwischen Trennung und Scheidungsantrag von 47.000 auf 18.300 = 28.700
wird eine Anwaltsrechnung über 3.000 angegeben und allgemeiner Lebensbedarf, Einkommen der Ex in dieser Zeit c.a. 3.500 netto pro Monat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2011 11:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

unabhängig von den geschlossenen fonds.
vielleicht hilft es, wenn ich das ganze mit den konkreten zahlen versehe.

unstreitig ist mein anfangsvermögen von 50.000

am tag der trennung hatte ich ein vermögen von 100.000

am tag der einreichung scheidung hatte ich ein vermögen von 50.000

es liegen 10 monate zwischen trennung ein einreichung scheidung.
in dieser zeit hatte ich folgende kosten:

anwalt 7.500
miete 7.500
unterhalt 12.500
umzug 4.000
7.500 altersvorsorge und krankenversicherung
wertverlust auto 5.000

insgesamt also 44.000

Hallo,

wenn man den Stichtag Trennung nimmt hast du einen Zugewinn von 50.000 € und deine Ex einen Zugewinn von 30.000 €. Damit müsste sie 10.000 € erhalten.

Nimmt man Einreichungstermin Scheidung hast du einen Zugewinn von 0 € und deine Ex einen Zugewinn von 500 €. Damit müsstest du 250 € erhalten.

Welchen Termin nimmt man normalerweise für den Zugewinn?

Du hast also vom Trennungszeitpunkt 50 % deines Vermögens verbraucht und deine Ex 61 %. Bis zur Einreichung Scheidung.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 12:02
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Sophie
ich sehe das ähnlich, allerdings hat das Gericht im ersten Termin der Ex 25.000€ zugestanden.

Der Termin für die Verkündung ist im neuen Jahr, dann wird entweder ein Urteil gefällt
oder es wird ein neuer Termin vor Gericht angesetzt

Ich bleibe bei meiner Haltung, dass die 25.000€ ein Skandal sind und jede Summe größer 0 für mich OLG bedeutet.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem ähnlichen Fall vom Ablauf her?
erst Gerichtstermin, bei dem Summe X genannt wird, dann 2 Wochen Zeit um Dokumente nachzureichen,
dann Verkündung abermals verschoben, um nochmal innerhalb von 2 Wochen Dokumente nachzureichen.

Für mich klingt das so, als ob das Gericht selbst nicht weiß in welche Richtung es hier geht....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2011 14:34




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pippo,

ich denke mal du solltest nicht nur Unterlagen nachreichen lassen sondern darauf aufmerksam machen, dass deine Ex ja genau wie du einen wesentlich anderen Endstand zwischen Trennung und Scheidungsreinreichung hat.

Und dann erklären, dass aufgrund dieses Sachverhaltes eine Berechnung nach dem Stichtag Scheidungsreinreichung der richtige wäre.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 14:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Stichtag bleibt der Tag der Scheidungseinreichung.
Lediglich verschwendete Vermögensteile sind auf das Endvermögen auf zu addieren.
Du solltest daher klar raus arbeiten, welche Vermögensverluste als Verschwendung anuzusehen sind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 14:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pippo,

Du solltest daher klar raus arbeiten, welche Vermögensverluste als Verschwendung anuzusehen sind.

Kleine Ergänzung:
Du solltest klar heraus arbeiten, wieso die Vermögensminderung auf Deiner Seite keine Verschwendung darstellt, und dass Exilein bis dato jeglichen Beweis zum Verbleib ihres Vermögens schuldig geblieben ist.
Insbesondere die Position "Konto 19.000" fehlt komplett im Endvermögen ...
... die Depotgeschichte mit hypothetischer Bewertung der Einzelposten hingegen würde ich nicht weiter betrachten, da viel zu theoretisch.

Grundsätzlich wird auch der Richter gesehen haben, dass Ihr beide keine Unschuldslämmer seid.
Kann mir durchaus vorstellen, dass er eine Einigung im von Sophie genannten Bereich anstrebt (Vermögen bei Trennung):

Damit müsste sie 10.000 € erhalten.

... ob vor dem OLG weniger entschieden würde, steht unter Berücksichtigung der von Dir genannten Sachverhalte in den Sternen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2011 11:21
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

jetzt ging es endlich weiter in dieser Sache.

das Gericht hat immer noch kein Urteil gefällt, sondern abermals einen Termin angesetzt,
im Schreiben steht, dass aufgrund des umfangreichen weiteren Sachvortrags der Richter einen
neuen Vergleichsvorschlag unterbreiten wird.

Ich denke, dass ich die zu zahlende Summe drücken konnte, da ich in Summe über 100 Seiten nachgereicht habe,
Exilein genau....0.

Sieht so aus als ob der Richter sich vor einem Urteil scheut und ihm ein Vergleich lieber ist.

was ist Eure Empfehlung (ex und ich müssen nicht persönlich erscheinen)?
vorher eine Schmerzgrenze festlegen und dann notfalls in Revision?
oder auf jeden Fall den Vergleich anstreben?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2012 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ein Vergleich nützt Allen außer dir.

Die Anwälte kriegen mehr Geld, der Richter hat weniger Arbeit und muss keine Angst vor dem OLG haben.
Deswegen versuchen dich alle dazu zu bewegen einem Vergleich zuzustimmen.
Theoretisch durch Überredung, praktisch durch Erpressung.
Dir wird dafür jeglicher Rechtsschutz genommen.
Alles was zu deinen Ungunsten im Vergleich steht, ist in Beton gegossen und kann nie wieder geändert werden, alles was zu deinen Gunsten drin steht ist jederzeit wieder anfechtbar.

Einen Vergleich anzunehmen ist nur dann sinnvoll, wenn er zu 200% zu deinen Gunsten ausfällt, was es praktisch nicht gibt.
Auf gar keinen Fall darfst du die Entscheidung für einen Vergleich in die Hände eines Anwaltes gegen, während du gar nicht dabei bist,
Ein absolutes No Go!

Gehe hin und entscheide selbst.
Du kannst dem Richter auch gerne die Aussicht auf einen Vergleich wie eine Möhre vor die Nase hängen und damit dein Ergebnis hoch verhandeln und dann Schluss sagen: "Damit bin ich einverstanden, das hätte ich aber gerne als Beschluss!"

Damit machst du dir zwar keine Freunde aber wer will schon einen Juristen als Freund.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2012 17:52
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

ich muss ein paar ganz naive Fragen stellen.

Vergleich heisst natürlich kein OLG.

Alles was zu deinen Ungunsten im Vergleich steht, ist in Beton gegossen und kann nie wieder geändert werden, alles was zu deinen Gunsten drin steht ist jederzeit wieder anfechtbar.

warum kann das, was zu meinen Gunsten drinsteht angefochten werden? ich dachte Vergleich heisst danach geht nichts mehr, in keine Richtung.

was kostet mich ein Vergleich? gehen wir mal von 30.000€ Vergleichszahlung aus. RA? Gericht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2012 20:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zugegeben, diese Einseitigkeit gilt vor Allem für den Ku.
Der BGH hat entschieden, dass auch falsche Titel nicht mehr geändert werden dürfen, auch wenn dem Schuldner damit nichts zum Leben bleibt.
Andererseits kann jederzeit mehr KU gefordert werden. Da gibt es überhaupt keine Schranken.

Für den EU gilt das so nicht, da dieser in der Regel nach einem rechtskräftigen Vergleich auch nicht mehr steigt.

Was der Vergleich dich im Detail kostet weiß ich auch nicht, nur kann ein Anwalt für einen Vergleich das 1,5 Fache abrechnen.
Damit richtet er dann seine Überzeugungskraft mindestens so gerne in Richtung des eigenen Mandanten, wie in Richtung des Richters.
Er hat mehr davon, seinen Mandanten von einem faulen Vergleich zu überzeugen, als davon, den Richter von den Argumenten seines Mandanten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2012 21:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
mal ein kurzer Einwand: hier geht es ja nicht um regelmäßige Zahlungen wie KU oder so, sondern - wenn ich mich recht erinnere - um eine Zahlung iS Zugewinnausgleich. Insofern ist das Argument von Beppo hier nicht ganz zutreffend. bei einem Vergleich, der natürlich stets einen Kompromiss darstellt, müssen eben beide Seiten Federn lassen. Wieviel und wo genau die Kmpromisslinie verläuft, hängt letzten Endes natürlich davon ab, wie sicher sich beide Seiten des Obsiegens im lfden Verfahren bzw in der nä Instanz sind.

Aus dem Kopf heraus: da Du Dir sehr sicher bist, die richtigen Argumente und Fakten (nach)geliefert zu haben, kann es natürlich nicht auf einen 50:50 Kompromiss herauslaufen. Also eher in die Richtung 80:20 zu Deinen Gunsten (Werte hier nur mal zur Illustration, da ich die Details zur Zugewinnsberchnung weder vor Augen habe noch Experte bin). Und die 20% die Du dann beim Vergleich hergibst, musst Du als Kosten für die Beseitigung einer Restunsicherheit und des Lästigkeitsfaktors verbuchen. Wenn Du Dir ganz sicher bist und notfalls auch noch die nä Instanz abwarten kannst, dann gibt es keinen Grund für einen Vergleich.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2012 22:15
(@pippo)
Schon was gesagt Registriert

Danke, toto.

interessant ist, dass im Schreiben des Gerichtes steht, dass man 2 Stunden für den Termin ansetzt
und der Richter ein neues Vergleichsangebot machen will, sieht so aus als wolle der Richter auf jeden Fall einen Vergleich.

Ich sehe es auch so, dass ich einem Vergleich nur zustimme, wenn eine gewisse Zahl X erreicht wird, werde mich auf keinen Kuhhandel einlassen,
aber wenn der Richter am Anfang der Verhandlung schon sagt, dass seine Zahl 100% über meiner liegt, dann brauchen wir keine 2 Stunden, dann soll er es schnell aburteilen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 10:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo pippo,

ich würde an deiner Stelle dabei sein - für mich hätte das den Vorteil, dass du entscheiden kannst, hat aber den Nachteil das du evtl. mehr unter Druck gesetzt werden kannst vom Richter...bezüglich: sind sie gegen den Vorschlag werde ich das als Beschluss verfassen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 10:59




Seite 3 / 4