Hallo!
Habe noch einmal eine Frage zum Zugewinn.
Wie verhält sich der Zugewinnausgleich, wenn eine Partei beim Zugewinn ins Minus kommt?
Fiktives Beispiel:
Gemeinsames Haus hat einen Wert von 200.000 Euro und gehört jeder Partei zur Hälfte laut Grundbucheintragung.
Partei B hat jedoch zur Abzahlung des Hauses 120.000 Euro investiert.
Partei A Anfangsvermögen ............. 0 Euro-------------Partei B .... 120.000 Euro
:
Parei A Endvermögen ...........100.000 Euro-------------Partei B .... 100.000 Euro
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Partei A Zugewinn ................100.000 Euro------------.Partei B .... - 20.000 Euro
Bedeutet doch das Partei A nicht 100.000 Euro Zugewinn hat, sondern 120.000 Euro - richtig!?
:
Wenn ja, muß Partei A an B doch 60.000 Euro bezahlen?
Oder wird der Minusbetrag bei Partei B auf 0 Euro gesetzt und Partei A muss nur 50.000 Euro an Partei B Zugewinnausgleich zahlen?
Danke für Eure Hilfe und Mühe.
Grüße
Wen
moin, an 'wen' auch immer 😉 ,
Oder wird der Minusbetrag bei Partei B auf 0 Euro gesetzt und Partei A muss nur 50.000 Euro an Partei B Zugewinnausgleich zahlen?
yep, so isses. negativer zugewinn geht immer mit 0 in die rechnung ein.
partei A kann keinen höheren zugewinn haben als 100T€ (bei anfangsverm. = 0), da ja ihr (end-)vermögen nicht höher ist - woher sollten die 20T denn kommen bzw. wo sollen die denn sein?
und: es kann ja sein, dass partei B ihr anfangsverm. wie auch immer soweit 'reduziert' hat (= schlicht und einfach für sich ausgegeben), dass kein zugewinn anfällt - warum sollte dann die andere seite dies ausgleichen müssen?
wer was 'investiert' hat, interessiert nicht, solange das nicht offiziell festgehalten wurde (z.b. in deinem fall im grundbuch: nicht 50/50, sondern 60/40). wenn's nicht gemacht wurde: jetzt ist's zu spät!
schwacher trost: genau das mit dem haus passiert vielen, auch ich kam nur durch zufall mit einem blauen auge davon.
gruss
ulli
[Editiert am 22/2/2006 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin,
Minussalden werden auf 0 gesetzt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!