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Zugewinn minus altes KFZ zum damaligen Marktpreis?

 
(@papaaufpapier)
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Hallo Liebes Forum,

noch eine Frage bezüglich Zugewinn. Gemäß meinem Ehevertrag sind Schenkungen von dem Zugewinn ausgenommen.

Meine Noch-Ehefrau hat angeblich ein gebrauchtes Auto im Wert von 10.000 € damals (1994) von ihren Eltern geschenkt bekommen, welches die Schwiegereltern vorher selbst gefahren haben. Ungeachtet der Beweisbarkeit der Schenkung, denn ich hatte für das Auto im Jahr 1994 10.000 € an die Schwiegerelter bar bezahlt, ohne Kaufvertrag. Meine Noch-Ehefrau hat das Auto 6 Jahre lang gefahren, und dann im Jahre 2000 damit einen Unfall gebaut, und das Auto als Schrott noch für 1000 € verkauft.

Jetzt soll das damalige Geschenk (Auto im Wert von 10.000 €) vom Zugewinn mit 10.000 € abgezogen werden. Das kann doch nicht sein, dass ich praktisch für einen Verbrauchsgegenstand der 6 Jahre abgenutzt wurde, also jetzt soll ich das Auto quasi nochmals zum damaligen Marktwert bezahlen? Sehe ich hier etwas falsch? Für mich ist das total unlogisch(?).

Vielen dank für eine Antwort

Viele Grüße
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2009 04:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist das Auto Hausrat oder Zugewinn?

Wann habt ihr geheiratet?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2009 10:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meines Wissens sind Autos immer Hausrat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 08.02.2009 10:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein Autos sind nicht immer Hausrat.

Sie zählen zum Vermögen, wenn mit diesem Auto zur Arbeit gefahren wurde.

Wurde das Auto nur genutzt für Kinder und Einkauf kann es zum Hausrat gerechnet werden.

Ich stecke gerade mitten im Zugewinn und habe erklärt, dass mein damaliges Auto nur angeschafft wurde, weil mein Ex einen Firmenwagen bekommen hat, den ich nicht fahren durfte. Zu diesem Zeitpunkt war ich im Erziehungsurlaub und habe nicht gearbeitet. Damit zählt es zum Hausrat.

Der Anwalt meines Ex behauptet mein Auto wäre meine Sache, mein Hobby und damit Vermögen.

Nächste Woche entscheidet das Gericht.

Unabhängig davon hat mein Ex das Auto (Zeitpunkt damals 4 Jahre alt) mit der Hälfte des Neupreises gerechnet. Das ist ja schon mal nicht korrekt.

Sophie

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Geschrieben : 08.02.2009 11:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also hier sehe ich kein Problem für dich.

Sie hatte ein Auto, hat es benutzt, verbraucht, verkauft, jetzt ist es weg.

Kein Grund ihr den Kaufpreis zu erstatten oder als Anfangsvermögen zu werten..

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 08.02.2009 23:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kurzes Update: das Gericht hat heute entschieden:

Da das Auto angeschafft wurde um die Kinder in die Kita zu bringen und zum einkaufen (zum Anschaffungszeitpunkt war ich im Erziehungsurlaub) und ich den Firmenwagen, den mein Exmann zur Verfügung gestellt bekommen hat nicht fahren durfte ist mein Auto Hausrat und nicht Vermögen.

Sophie

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Geschrieben : 10.02.2009 21:35
(@elfchen123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Auch ich habe ein großes Problem. Ich bin seit 2 Jahren getrennt und die Scheidung sollte diese Woche über die Bühne gehen. Nun ist der Streitwert der Zugewinn. Mein Mann behauptet, das eine vor 13 Jahren vollzogene Schenkung für ein Auto nur für Ihn bestimmt war. Seine Eltern würden dies bezeugen. Diese Schenkung war aber in Wirklichkeit für die Familie gedacht, denn wir brauchten ein neues Auto, da die Kids größer wurden und der alte Wagen Schrott war. Ich habe keinen Führerschein, also fuhr nur er den Wagen. Der Wagen wurde für alles genutzt, was eine Familie und ein arbeitender Familienvater so macht. Nun hat die Richterin schon erwähnt, dass Sie eher der Schenkung der Eltern zustimmen würde und damit wäre mein Zugewinn gleich null, da dass Auto voll auf sein Anfangsvermögen angerechnet wird. Wir besitzen dieses Auto nicht mehr. Nach mehreren Unfällen, haben wir es verkauft und uns ein anderes dafür gekauft- in welches ich, mit meiner zu dem Zeitpunkt aufgelösten Lebensversicherung, einige tausend Euros reingesteckt habe.  Aber das tut nichts zur Sache. Ist hier jetzt so meine letzte Hoffnung. Muß die Richterin davon überzeugen, dass das keine Schenkung war oder oder oder...Wer kann mir Tipps geben??? Danke

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Geschrieben : 13.02.2009 00:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Elfchen.

Das Auto und damit der Zugewinn ist doch nicht mehr da.
Du hast es, obwohl du nichts dazu getan hast, mit aufgebraucht.
Wieso sollte dir daraus jetzt noch zusätzlich Zugewinn entstehen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 13.02.2009 05:07
(@elfchen123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo

Wir haben ja jetzt ein neues (altes) Auto. Dieses Auto wurde mit einem großen Anteil meiner Lebensversicherung finanziert. Es geht jetzt nur um dieses Auto.
Liebe Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 01:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das neue Auto hat mit dem alten nichts zu tun.

Es wurde aus "ehelichem" Geld bezahlt und gehört den Eheleuten.

Der Verbleib deiner LV ist davon unabhängig.

Der Teil davon, der schon vor der Ehe bestanden hat, ist Anfangsvermögen.

Wenn sie jetzt aufgebraucht ist, hast du einen ehelichen Verlust gemacht, den du nur mit ehelichem Gewinn verrechnen kannst. da Zugewinn nicht negativ sein kann.

Also wenn z.B. die LV zu Beginn der Ehe einen Wert von 10.000,-€ hatte und nun weg ist, ist dein Zugewinn eben 0,-

Wenn du allerdings noch 50.000,- € Zugewinn z.B. aus einem Haus hättest, würde dieser um die 10.000,- gesenkt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.02.2009 19:53




(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

war da nicht mal was, dass als Ersatz für mit in die Ehe eingebrachte Gegenstände auch zum Anfangsvermögen zählen? Oder war das wieder nur beim Hausrat so?

Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 13:39