Zugewinn nach altem...
 
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Zugewinn nach altem Recht

 
(@onelive)
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Halllo ihr  Lieben ? Ich bräuchte von euch mal einen Rat mein Trennungsjahr war am 20.08.2009 zu ende habe selber 4 wochen vorher die Scheidung eingereicht wollte nach dem alten Recht geschiedenen werden.Jetzt kam post von meiner Frau (Rechtsanwalt und forderte mich auf alle konten aufzulegen vom 20.08.2008-20.08.2009 schon tabelarisch angelegt nach Paragraf 1375 abs.1 s.2) bin ich denn verpfichtet überhaupt auskunft zuerteilen ich dacht es wäre mit der Zustellung des Scheidungsantrages zu erteilen könnt ihr mir bitte helfen und auskunft erteilen wie ich mich verhalten soll gruss onelive wäre für jede Antwort Dankbar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2009 19:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin onlive,

ich denke, du bist zur Auskunft über dein Vermögen zum Stichtag des Scheidungsantrags verpflichtet.

So war es nämlich nach altem Recht.
Nach neuem Recht könnte die Auskunft auch schon zum Trennunszeitpunkt verlangt werden.

Das beinhaltet aber nach meinem Verständnis nicht den gesamten Zeitrum von 2008 bis 2009 sondern eben nur den Tag. Also nicht alle Kontobewegungen, sondern nur den Saldo am Stichtag.
Auch aus dem § 1375 BGB ergibt sich keine Auskunftspflicht.

Auf jeden Fall solltest du RAtte zu entsprechender Auskunft auffordern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 19:46
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigung war der § 1379 abs.1  s2 bgb  aktiva und passiva auskunft zu erteilen war ein fehler von mir, muss ich da der anderer seite (Rechtsanwalt Frau altes Recht) hat den Termin nach dem Trennungsjahr genommen  überhaupt Auskunft erteilen wenn ich noch keine zustellung vom amtsgericht habe bitte um mithilfe Danke für jede Antwort gruss onelive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2009 20:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was meinst du mit Zustellung?

Ich bleibe dabei!

Nach altem Recht bist du zur Auskunft deines Vermögens am Stichtag verpflichtet.
Nicht über die Vermögensentwicklung davor.
Und soweit ich weiß gilt bei dir auch altes Recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 20:57
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Ich meinte die Zustellung des Scheidungsantrag der Gegenseite gruss onelive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2009 21:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja du bist doch vom PaRAsiten per 20.8. aufgefordert worden.

Dann kannst du doch davon ausgehen, dass ihnen dein Antrag spätestens an dem Tag zugestellt wurde.

Warum rödelst du jetzt so um einzelne Tage?

Hattest du zwischenzeitlich noch einen Großbrand in deinem Geldspeicher?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2009 21:25
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute eine kleine frage nach dem scheidungsgesetzt werde nach altem recht verdonnert  aber wenn ich jetzt bei meiner frau denn zugewinn einklage werde ich nach dem neuen verurteilt ps muss ich meine kontodaten meiner frau offenlegen da ich zwischen alt und neuem gesetzt  vor gericht ziehe bitte um antwort bin ein frischling und habe keine ahnung gruss onelive

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2009 22:17
(@onelive)
Schon was gesagt Registriert

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2009 19:47