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Zugewinnausgleich bei 3 Familienhaus

 
(@traeumer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leidensgenossen
hab da mal ne Frage:

Wie wird der Zugewinnausgeleich bei einem 3 Familienhaus berechent. Meine zukünftige Ex wohnt noch im Haus. Die anderen beiden Wohnungen sind vermietet. Ich stehe allein im Grundbuch als Eigentümer.
hab das Haus zu gleichen Teilen mit meiner Schwester geschenkt bekommen(1995), zu dieser Zeit hatten meine Eltern Nießbrauch darauf, d. h. Sie haben die ganzen kosten und auch die Miete getragen. Hab zu dieser Zeit(mit meiner zukünftigen Ex) im Haus gewohnt und Miete gezahlt . 2001 haben meine Eltern den Nießbrauch aufgehoben und gleichzeitig haben wir das Haus meiner Schwester abgekauft.
Wert laut Gutachten 2001  =  240000 € . Meine Frau hat ne Rechnung aufgestellt wo das Haus als Renditeobjekt bewertet wir, also mit Restnutzungsdauer usw. Ist ne Wahnsinnssumme rausgekommen. Wollten uns eigentlich ohne RA einigen und lieber das Geld den Kids zugute kommen lassen. Aber bei der Summe weiß ich nicht ob das ok ist.
Wäre toll wenn mir einer helfen könnte.
Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 01:09
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Träumer,
entscheidend ist noch zu wissen in welchem Jahr du geheiratet hast.

Was wäre die Wohnung die deine Ex bewohnt auf dem freien Markt an Miete wert?

Und was meinst du mit

Meine Frau hat ne Rechnung aufgestellt wo das Haus als Renditeobjekt bewertet wir, also mit Restnutzungsdauer usw

mit etwas mehr Info´s wird dir hier sicher geholfen

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 01:31
(@traeumer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo vielen Dank fürs erste Feedback
hier die anderen Infos

geheiratet haben wir 1993

die Miete würde ca. 600 € kalt betragen

Sie hat den Ertragswert des Hauses berechnet. Also die Jahresmieteinnahmen abzgl. Bewirtschaftungskosten  abzgl Bodenertragsanteil mal Vervielfältiger zzgl. Bodenwert .
Dann hat sie die hälfte vom Gutachen abgezogen das Darlehen abgezogen und dann die Summe halbiert. Dann kam ne Summe von 84000 € raus die ich Ihr zahlen müßte. 
Hoffe es kann jemand  was damit anfangen sonst muß ich es genauer Beschreiben.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 19:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Traeumer,
Zugewinnausgleich für ein einzelnes Objekt, in dem Fall Haus gibt es nicht.
Es wird immer in Relation zum Gesamtvermögen gesetzt und vor allem auch betrachtet, wo die Werte herkommen (Vorehelich/Ehelich, Erbschaft, Schenkung etc.)

Auch spielt eine Rolle ob, tatsächlich Zugewinn entstanden ist, denn Verluste zählen nicht mit.

Grundsätzlich gilt:

Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.
Wobei negative Beträge auf 0 gesetzt werden.
Stichtag für das Anfangsvermögen ist die Hochzeit.
Für das Endvermögen der Scheidungsantrag.

Erbschaften und Schenkungen sind Anfangsvermögen. Auch während der Ehe.

Der Nießbrauch wird als Wertminderung errechnet, die immer geringer wird, je älter der Nießbraucher wird.
Da du alleine erst ein Haus mit Minderung geschenkt bekommen hast und später den "Erlass" der Minderung geschenkt bekommen hast, kann man den zeitweiligen Nießbrauch auch weg lassen.
Ausserdem ist wichtig wo der Kaufpreis herkommt:
ist auch das Vorvermögen oder ehelicher Gewinn.

Um rechnen zu können, fehlen tatsächlich einige Zahlen:

Zeitpunkt der Hochzeit
Zeitpunkt der Schenkung des halben Hauses an dich.
Wert des halben Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung.
Kaufpreis der 2. Haushälfte.
Anfangsvermögen (AV) Sie und du.
Endvermögen (EV) Sie und du.
Wert des Hauses am Ende der Ehe.

Ich treffe mal ein paar Annahmen:

Hochzeit 95, Schenkung 95.
Wert des Hauses: 200.000,-
Sonstiges Anfangsvermögen sie  20.000,-, du 50.000,-
Somit dein AV:  150.000,-
Ihr AV: 20.000,-
Kaufpreis der 2. Hälfte: 120.000,-

Wert des ganzen Hauses bei Scheidungsantrag 2009: 300.000,-
Sonstiges EV beide 0,-

Da das Haus dir alleine gehört, ist dein EV 300.000,-
Ihr EV = 0,-
Dein EV-AV = 150.000,- Zugewinn
Ihr EV-AV = -20.000,- = 0,- Zugewinn
Auszugleichen ist die Hälfte der Differenz also 75.000,- von dir an sie.

Vom Wert des Hauses sind natürlich noch die jeweils aktuellen Darlehenssummen abzuziehen.

Ihr grundsätzliches Problem ist, dass sie ihr Geld in dein Haus gesteckt hat. Dadurch hat sie vermutlich Verlust gemacht, der nicht geltend gemacht werden kann.
Ich persönlich finde den Wegfall aller Verlust als absurde Zumutung und würde mich der Fairness halber, auch an ihrem Verlust beteiligen, also 10.000,- mehr bezahlen sprich 85.000,- .

Jetzt musst du nur noch die "richtigen" Werte eintragen. Wie auch immer man die ermittelt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2009 09:56
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Träumer,
ich verstehe die Rechnung deiner Frau nicht ganz. Nach meinem Verständnis müsste nach dem Gutachten 2001 jetzt ein Gutachten 2009 gemacht werden.

2001= 240.000€
2009= ???? (mit Sicherheit geringer)

die Hälfte die du 1995 bekommen hast würde ich ausklammern. Eine Schenkung wird zum Anfangsvermögen gerechnet und fällt nicht in den Zugewinn.

Somit ist nur die von deiner Schwester abgekaufte Hälfte interessant.

Wert der Haushälfte
2001=240.000/2= 120.000€
2009= ?????/2  =

Hast du die Haushälfte bar bezahlt oder einen Kredit aufgenommen. Falls Kredit, wie hoch ist die Restschuld? 

KISS = Keep it simpel and small. Lass sie die Sache nicht komplizierter machen als es ist.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2009 14:26