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Zugewinnausgleich Eheähnliches Verhältnis

 
(@lavarel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich stecke wie viele in einer verzwickten Situation und wollte hier mal nach Rat fragen.
Ich bin seit 2,5 Jahren getrennt (einvernehmlich) von meiner Ex freundin. Wir waren nicht verheiratet. Haben uns aber vor 6 Jahren ein Haus gekauft welches uns beiden gehört ( 50/50)
Meine Ex ist mit den Kindern im Haus wohnen geblieben und wir haben uns mündlich geinigt Sie übernimmt die Kosten. Jetzt wollen wir gerne vertraglich regeln das Sie das Haus übernimmt was auch in meinem Sinne ist.
Das Haus hat jedoch durch meine Renovierungen und Eigenkapital einen relativ grossen wertgewinn im Laufe der Jahre erfahren.

Aktuelle Restschuld 153.000
Aktuell geschätzter Wert 235.000
Geforderter zugewinnausgleich: 15.000

Ich habe meiner Ex das Angebot gemacht Sie kann das Haus übernehmen gegen eine Ausgleichszahlung von 15.000 Euro. Die Bank hat ihr Go gegeben mich aus dem Vertrag zu lassen.

Meine Ex will aber nichts zahlen und das Haus ohne Ausgleichzahlung übernehmen. Ich möchte grundsätzlich das Sie und die Kinder das haus bekommt doch ich werde es Ihr nicht schenken.

Eine einvernehmliche Lösung scheint nicht in sicht obwohl es sonst eigentlich OK funktioniert zwischen uns.

Meine Frage jetzt sind 15.000 Euro zuviel? Wie sieht es rechtlich aus? Was passiert wenn wir uns nicht einig werden?

Ich würde gerne RA auschliessen und mich einvernehmlich mit Ihr einigen doch weiss nicht recht wie ich es angehen soll.

Jeder Rat wird gerne gesehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2018 14:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meiner Meinung nach gehört Euch beiden das Haus zur Hälfte. Entweder Ihr einigt Euch wie Deine Ex das Haus übernimmt oder an den Eigentumsverhältnissen ändert sich nichts.

Dann kann es aber ein kleinliches Aufrechnen geben. Ihr zahlt beide für den Kredit und Du kannst von Deiner Ex Miete fordern. Vielleicht ist das eine Motivation doch noch eine Zahlung an Dich zu leisten.

Alternativ wäre auch eine Teilversteigerung des Hauses möglich (<a href="https://teilungsversteigerung.eu/>Teilversteigerung</a>)."

Dazu, ob 15000  Euro vernünftig und angemessen sind, kann ich nichts sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2018 15:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lavarel und willkommen im Forum!

Wie groß ist den der Wertzuwachs tatsächlich?
Wer hat das EK in welcher Höhe beim Erwerb eingebracht?
Mit welcher Begründung lehnt Ex die Ausgleichszahlung ab?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2018 15:06
(@inselreif)
Moderator

Hi Lavrael,

es gibt schlichtweg keinen Zugewinnausgleich ohne vorherige Ehe, die Wertsteigerung ihres Anteils spielt keine Rolle.

Du kannst versuchen (sofern noch nicht verjährt/verwirkt), Deine Investitionen anteilig erstattet zu erhalten. Das ist mit Beweislast und hohem Prozessrisiko verbunden. Das ist aber auch das einzige, was Du Deiner Ex gegenüber in die Waagschale werfen kannst.

Für welches Geld Deine Hälfte der Hütte den Besitzer wechselt, ist letztlich reine Verhandlungssache. Sprich - was ist es Deiner Ex wert. Ansonsten wird eben verkauft oder versteigert. Im Optimalfall bekommst Du dann die 50k heraus. Läuft es schlechter, entsprechend weniger, ggf. legt ihr beide drauf.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2018 15:35
(@lavarel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Alle,
schonmal vorab danke für eure Nachrichten. Hat schon etws geholfen merke das es darauf ankommt wie wir uns einigen und das rechtlich gesehen nichts zu holen ist.
Was ich ja auch gar nicht will...

@Marco
Wir haben ca. 6.500 Euro jeder asl EK eingebracht
und ablehnen tut sie es mit der Begründung das Sie es finanziell nicht leisten kann da auch reparaturen am Haus anstehen und Sie sich nicht verschulden möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2018 15:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was spricht dagegen, dass Du Miteigentümer des Hauses bleibst, und sie für die Instandhaltung etc. verantwortlich ist?

Für die Eigentumsübertragung fallen ja auch nochmal Notarkosten und Grunderwerbssteuer an, diese dürften sich um die 8% des Teilwertes bewegen. Wenn man jetzt den Verkehrswert zugrundelegt:

Aktuell geschätzter Wert 235.000

geschätzt von diesem Betrag, kommen um die 7-9.000 Euro oben drauf.

Wenn Du ihr jetzt sagst, dass sie Deinen Eigentumsanteil mietfrei nutzen kann, dafür alle laufenden kosten trägt, dann ist es doch ok. Und Eure Kinder bekommen von Euch beiden dann später das Haus.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2018 15:48
(@lavarel)
Schon was gesagt Registriert

@Kasper
So haben wir dsa grundsetzlich bisher gehandhabt. Doch es gibt da einen Haken denn ich werde solange ich in dem Vertrag und bei der Bank als Kreditnehmer geführt werde nicht einen neuen Kredit oder ein neus Eigenheim erwerben können bei meinem Gehalt, da ich dann wohl eher nicht kreditwürdig bin. So denke ich zumindest.
Also wollen wir die Besitzansprüche gerne klären. Auf Dauer funktioniert es nicht so wie es ist. Jeder rät mir das ich aus dem Kredit und dem Vertrag raus muss.

Ja und na klar kommen die Kosten noch obendrauf das ist uns auch klar. Ihr angebot war halt sie übernimmt die Kosten und bekommt das Haus. Doch bei der dem jetzigen Wert ist mir das zu wenig Beteiligung.

Sobald sie das Haus überschrieben bekommen hat ist es ihrs und sie kann damit tun und lassen was Sie möchte. Wenn Sie es dann mit 50-60.000 Euro verkauft? Dann stehe ich ziemlich Dumm da.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2018 16:28
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, Kreditwürdig bist Du, da Deine Hälfte des Hauses asl Sicherheit vorhanden wäre.

Aber gut.
Unter den Gesichtspunkten sind 15.000 Euro schon eine wirklich großzügige Geste.

Mal rechnen ...

Aktuelle Restschuld 153.000
Aktuell geschätzter Wert 235.000

Hinzu die Renovierungskosten ...
Rein bei den obigen Zahlen, ergibt sich eine differenz von 82.000 Euro, das geteilt durch zwei = 41.000 Euro!

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, um die Immobilie zu teilen, würden Anwalts- und Gerichtskosten, vielleicht noch Gutachtenkosten bzw. Zwangsversteigerungskosten hinzu kommen, ich schätze mal 30.000 Euro, vielleicht mehr. Diese Kosten dürften sich auch beide teilen ...
Immer vorausgesetzt dass das Haus auch zu dem obigen Preis verkauft wird. Vielleicht bringt es mehr (Lageabhängig), oder aber auch weniger ... vor allem wenn man es schnell verkaufen muss.

Wenn Du mit den 15.000 Euro zufrieden bist, dann würde ich davon nciht abrücken. Du schenkst ihr quasi viel Geld und zahlst noch weiter Kindesunterhalt ... Du finanzierst also das Haus noch mit weiter, obwohl es Dir garnicht gehört.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2018 17:05