Hallo liebe Foris,
bedingt durch ungewollten Anwaltswechsel haben wir ein neues Problem mit einem eigentlich alten Problem... die Ex meines LGs ist selbständig. Der alte RA hat uns auf die Linie "Zugewinnausgleich" mit Blick auf den Firmenwert gesetzt. Dummerweise lässt sich bei einer reinen Dienstleistungsfirma mangels Anlagevermögen der Firmenwert schlecht festmachen. Der neue RA (der alte musste krankheitshalber passen) hat nun heute das Thema "Ausgleich aus Innengesellschaft" ins Spiel gebracht, da die Firma der Ex ohne meinen jetzigen LG weder existiert noch funktioniert hätte. Der neue RA ist der Ansicht, wir, pardon: mein LG, würde besser fahren, wenn er auf nachträgliche "Gehaltszahlung" gehen würde.
Hat jemand konkrete Erfahrungen? Die einschlägige Literatur (Strohal & Co.) lässt sich nicht 1:1 anwenden.
Details würde ich bei Interesse über PN geben. 😉 Merci!!!