Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit meiner Ex vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Es geht darum, dass der RA der EX eine Arbeitgeberpfändung per Frist angedroht hat. Ich zahle den Kindesunterhalt doch ein Teil der zu zahlenden Höhe ist zwischenzeitlich strittig. Der Zahlbetrag wurde bereits Anfang 2007 als dynamischer Titel festgesetzt. 142% des Tabellenunterhalts unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.
Meine konkrete Fragen beziehen sich "nur" auf die evtl. Durchführung einer Zwangsvollstreckung per Arbeitgeber. Inwieweit liegt tatsächlich ein vollstreckbarer Titel vor? Die tatsächlichen Zahlbeträge haben sich im Laufe der Jahre geändert und können ggf. strittig sein. Im Prinzip geht es hier nur um einen kleinen Betrag (>50 EUR/Monat) dennoch wurde gleich mit Arbeitnehmerpfändung gedroht.
Kann der RA der Ex aus dem alten Vergleich einen "wirklich" pfändbaren Titel machen, ohne dass ich dies mitbekomme quasi an mir vorbei und eingebunden bin und ich mich per RA entprechend schützen kann?
Ich möchte unbedingt verhindern, dass ich in ein paar Wochen von meinem Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werde, dass ihm eine Lohnpfändung vorliegt.
Freue mich auf Eure Ratschläge.
Vielen Dank vorab.
SoEinÄrger...
Moin
Wichtige Frage: Erfolgte 2008 eine Umrechnung des Prozentsatzes von 142% auf die neue DT? Oder sollst Du weiterhin 142% vom gegenwärtigen Mindestunterhalt zahlen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Worum geht denn der Streit?
Verstehe ich das richtig, dass du den Titel nun nicht mehr (voll) bedienst, oder fordert der RA plötzlich mehr?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
es erfolgte keine Umrechung in 2008.
Gruss
Soeinaerger
ich habe folgendes gelesen und hierzu meine Fragen:
1.Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel. [(Frage Soeinaerger: Ist das ist meinem Fall so?)
2.Er braucht die Adresse des Arbeitgebers, bei dem der Schuldner beschäftigt ist.
3.Jetzt kann er beim Gericht beantragen, dass dort eine Lohnpfändung vorgenommen wird. (Frage: SoEinAerger:genau hier setzt meine Frage ein! Werde ich von dem jeweiligen Gericht angeschrieben oder bin ich hier im schlimmsten Fall aussen vor?)
4.Dem Arbeitgeber wird durch das Vollstreckungsgericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt.
5.Mit Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber erlangt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht an der Entlohnungsforderung des Arbeitnehmers. Hat der Arbeitgeber den Beschluss erhalten, muss er den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens vom Arbeitseinkommen des Schuldners abziehen und an den Gläubiger überweisen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Lohnpfändung mitzuwirken.
6.Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses hat der Arbeitgeber dem Gläubiger Auskunft darüber zu geben, ob er zur Zahlung bereit ist, ob andere Personen Ansprüche auf das Arbeitseinkommen seines Arbeitnehmers geltend machen oder ob bereits andere Pfändungen vorliegen (§ 840 ZPO). Bei falscher Auskunft oder Weigerung macht sich der Arbeitgeber dem Gläubiger gegenüber schadensersatzpflichtig. In der Auskunft an den Gläubiger muss der Arbeitgeber die Entlohnungsansprüche des Schuldners und die pfändbaren Beträge aufführen.
7.Liegen mehrere Pfändungen verschiedener Gläubiger vor, so muss der Arbeitgeber diese in der Reihenfolge ihrer Zustellung berücksichtigen (§ 804 Absatz 3 ZPO).
8.Die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens hat der Arbeitgeber korrekt durchzuführen, bei Fragen kann er sich an das Vollstreckungsgericht wenden, das den Vollstreckungsbeschluss erlassen hat. Berechnet der Arbeitgeber zu viel, macht er sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. Überweist er dem Gläubiger zu wenig, kann dieser von ihm Schadensersatz fordern
Hi
Bleib mal ganz ruhig. Da muss erst einmal geschaut werden, ob eine Pfändung überhaupt rechtens ist. Wurde z.B. seit 2007 jemals ein neuer Titel aufgesetzt? Und wenn ja, wie lautet er?
Falls Du ab 2008 weiterhin 142% gezahlt hast, darfst Du Dich jetzt wegen vermutlich einiger tausend Euro zuviel gezahlten KU's ärgern. Das überlasse ich Dir selbst. Um überhaupt zu wissen, welchen KU Du im Moment schuldest, muss diese Umrechnung erfolgen. Davon abhängig ist eine Pfändung, egal welcher Art. Dazu ist es notwendig zu wissen, welchen Zahlbetrag/Zahlbeträge Du Dez. 2007 geleistet hast und in welcher Altersstufe das Kind/die Kinder damals war/en. Das Alter der Kinder zum damaligen Zeitpunkt dürfte auch ausreichen.
Bevor hier überhaupt gepfändet wird ist mal nachzuschauen, ob die Forderung überhaupt rechtens ist. Da habe ich meine Zweifel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
danke für die Antwort. Das beruhigt mich erstmal ein wenig. Ausserdem habe ich gerade gesehen, dass ich den Beitrag eigentlich gleich in die Rubrik "Zwangsvollstreckung" einstellen sollen. Kann man einen Beitrag noch verschieben? Nein der Vergleich wurde seit 2007 nicht geändert.
Trotzdem meine Fragevon oben:
3.Jetzt kann er beim Gericht beantragen, dass dort eine Lohnpfändung vorgenommen wird. (Frage: SoEinAerger:genau hier setzt meine Frage ein! Werde ich von dem jeweiligen Gericht angeschrieben oder bin ich hier im schlimmsten Fall aussen vor?)
Viele Grüße
SoEinAerger
Hi
Zwischenzeitlich (und damit meine ich sofort) solltest Du den gegn. RA mal höfflichst anfragen, ob ihm der §36 EGZPO bekannt ist und er sich der Tragweite einer Pfändung ohne Berücksichtigung dieses § bewusst ist. Das wäre m.E. sogar eine Sache für die Rechtsanwaltskammer.
Nur - zuvor sollte mal sauber durchgerechnet werden. Das könnte auch nach hinten losgehen, wenn Du etwas verschweigst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
"Das könnte auch nach hinten losgehen, wenn Du etwas verschweigst." Was meinst Du damit?
Sorry verstehe ich nicht.
Gruss
SoEinAerger
Hallo Soeinaerger,
Butter bei die Fische:
was zahlst du denn derzeit?
Nach der Umrechnung des Alttitels würde je nach Alter der Kinder zwischen 102,9 %, 108,1% oder 112,1 (hast du vor kurzem als Zahlvater Schaf nach den Umrechnungen gefragt?) anfallen. Das sind dann wohl zwischen 230 und 300 € (ich hab grad keine lust zum genau rechnen). Zahlst du in etwa diese Beträge wäre eine Gehaltspfändung unverhältnismäßig. Ansonsten leitet sich aus dem Alttitel eine berechtigte Pfändung ab. Wenigstens für die aktuellen Zahlungen müsste das greifen. Wie das mit den aufgelaufenen Schulden ist, kann ich dir nicht sagen. Da gibt es noch die Möglichkeit, dass ohne das Einfordern der richtigen Zahlungen der Anspruch verjährt.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
PvF
Hallo,
ich kann dir jetzt zwar nicht wirkl. einen Tip zur Abwehr einer Lohnpfaendung beim Arbeitgeber geben, aber fuer den schlimmsten Fall. Dann wenn die Lohnpfaendung kreifen sollte.
Tip von mir, mach eine Abtretungserklaerung an einen sehr nahe liegenden und vertrauenswuerdigen Menschen, z.B. Eltern oder neue Frau oder wer auch immer.
Schreibe in die Abtretungserklaerung rein, das du ihr Geld in einer X Hoehe ( 15tsd Euro muesste reichen fuer ein paar Jahre reichen 😉 ) schuldest, mit abgabe eines Grundes (Geliehen fuer Auto oder weiterbildung, Mietkaution oder weis der Geier ) diese Datiert ihr natuerlich etwas zurueck und tragt dann wenn es soweit ist, das Datum ein ab dem gepfaendet werden soll, sowie kontonr. des Empfaengers. Dies reichst du bei deinem Arbeitsgeber ein bevor der die LOhnpfaendung von deiner Ex bekommt.
Somit laufen zwei Pfaendungen auf deinem Lohn und deine Ex bekommt nicht alles.
Denn Unterhalt hat zwar bei der Pfaendung vorang, er kann aber keine bestehenden Pfaendungen unwirksam machen.
Das was ich dir gerade geschrieben habe, habe ich genauso gemacht.
Der Tip kam von meinem Chef 😉
Meine Ex hat sich mit der Lohnpfaendung die Haende gerieben und dachte das es jetzt einen Geldsegen gibt. Doch durch die zusaetzliche Pfaendung hatte sie sogar weniger bekommen als wenn ich es ihr ueberwiesen haette.
Nach 4 Monaten war der Spuck zuende und meine Ex hat die Pfaendung zurueckgezogen.
Jeder wusste das die Abtretungserklaerung ein FAKE war, aber sie war wasserdicht und niemand konnte etwas dagegen machen.
Gruss seb
Denn Unterhalt hat zwar bei der Pfaendung vorang, er kann aber keine bestehenden Pfaendungen unwirksam machen.
Aber wie soll denn dann der Vorrang greifen?
Wenn das Prinzip "first come, first serve" gilt, könnte der Vorrang ja nur greifen, wenn beide Anträge auf die Sekunde gleichzeitig eintreffen.
Irgendwie unlogisch.
Wenn aber RA und GV los laufen und einen alten 142% vom Regelbedarfstitel direkt mit 142% vom gesetzlichen Mindestbedarf vollstrecken wollen, müsste man beide wegen Vollstreckungsbetrug dran kriegen.
Aber ich würde mich doch noch über ne Antwort auf meine Fragen aus Antwort #2 freuen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
in der Tat ist eine Abtretung wie eine Pfändung zu behandeln (es ist aber keine!) und die zuvor erfolgte Abtretung vorrangig vor der Pfändung. Allerdings gibt es für den Gläubiger durchaus Mittel und Wege, diese Nuss zu knacken, davon abgesehen, dass ja auch andere Forderungen und Vermögenswerte gibt, in die man vollstrecken kann.
Schon alleine bei der Frage, bis zu welcher Höhe das Gehalt abgetreten werden soll, kann es gehörig knirschen. Das gesamte Gehalt? Das ist sittenwidrig. Nur den Pfändungsfreibetrag? Dann liegt der Pfändungsfreibetrag für laufenden Unterhalt niedriger (und kann bei so offensichtlichen Konstruktionen vom Gericht gerne auch auf Null festgesetzt werden).
Und alles weitere siehe § 288 StGB, für den Arbeitgeber wegen Beihilfe.
Also bitte Finger weg von solchen windigen Konstruktionen.
Gruss von der Insel
Hallo Soeinaerger,
so, jetzt einmal kurz gerechnet:
Kind 2008 und jetzt unter 6: 234,19 €
Kind 2008 und jetzt über 12: 385,55 €
Dazwischen gibt es je nach Alterkombination 2008 / jetzt alles mögliche.
Das mit der Lohnpfändung sehe ich jetzt erst einmal als bewusste Drohung, um dir etwas Feuer unter den Hintern zu machen. :gunman: Ich gleube nicht, dass er da tatsächlich gleich loslegt.
Die Frage ist jedoch, warum es hier überhaupt so weit gekommen ist?
Aufgrund des Alttitels kann man sehr gut ausrechnen, was du zahlen musst. Da kommst du auch zuerst einmal nicht drum herum. Das läuft auch bis zu einer gewissen Zeit als Schulden auf, auch wenn du nicht in Verzug gesetzt worden bist. Streiten kann man allenfalls, über die Länge der Nachzahlung.
Wenn du allerdings von der Leistungsfähigkeit her zu hoch eingestuft bist, dann musst du versuchen einen neuen Titel zu erwirken oder bei Gericht einklagen. Bis dahin bleibt dir nichts anderes, als den Alttitel (umgerechnet) zu bedienen.
Ich glaube nicht, dass es sich lohnt hier mit dem Anwalt zu streiten, oder will der die 142% nach heutiger DDT vollstrecken?. Du solltest dich auf die Abänderung des Titels konzentrieren (wenn der aktuelle Satz nicht passt).
Grüßle
PvF
Falsch, das ganze habe ich ueber meine Anwaeltin checken lassen und selbst die hat sich schlau gemacht und dies als rechtskonform bestaetigt.
Du musst das ganze nur vordatieren, so es wie eine zufaellige Ueberschneidung aussieht.
Die abtretungserklaeurung muss vor der Pfaendung beim Arbeitsgeber eingehen.
Wie gesagt ich habe es gemacht und der gegnerische Anwalt ist einer der fiesen Sorte der wirklich alles und jeden in zweifel stellt und alles versucht zu klagen und einzutreiben. Selbst dieser hat klein beigegeben.
Der arbeitgeber ist absolut fein raus, denn er prueft diese Abtretung nicht nach, muss er auch nicht.
Ich arbeite in einer Firma von mehreren zehntausend mitarbeitern, die haben eine eigene Abteilung nur fuer Lohnpfaendungen und es gab null Probleme.
Es gibt gesetzliche Rahmenbedingen bis wohin gepfaendet werden darf und wieviel dir bleibt, selbst bei einer Abtretungserklaerung darf dir nie das komplette gehalt gepfaendet werden, sondern nur bis zur pfaendungsfreigrenze, natuerlich wird eine Unterhaltspfaendung diese freigrenze nochmals nach unten ( auf Sozialhilfeniveau) reduzieren, aber die Ex bekommt nicht alles, sondern die bevorzugte Person aus der Abtretung bekommt auch noch ihren teil. Der natuerlich ueber eine Bartransfer wieder zu dir zurueck fliesst.
Die Formulierung ist das A und O.
Dann ist die Sache sauber und Ex-lein Aerger sich einen ab.
Wie gesagt ich habe es selbst so gemacht
Lieber seb,
nicht nur die bewusst falsche "Vordatierung", auch die Vorspiegelung einer Forderung, die in Wahrheit nicht existiert, ist alles andere als rechtskonform. Es ist strafbar. Auch für den Arbeitgeber, der Dir diesen "Tip" gegeben hat und dann mitmacht. So man es nachweisen kann.
Dass es bei Dir funktioniert ist mag Glück sein, es mag auch sein, dass es nicht nachweisbar gewesen wäre. Ich würde den roten Aktendeckel (und hier geht es nicht nur um Vereitelung der ZV sondern auch noch um Unterhalt) dafür nicht riskieren.
Und dass Anwälte, auch die schärfsten Hunde, von Zwangsvollstreckung meist wenig bis keine Ahnung haben und für eine 0,3er-Gebühr keinen Elan an den Tag legen, ist nichts Neues.
Gruss von der Insel
Also,
als erstes war dieser Hinweis dazu gedacht. Das wenn eine Pfaendung ansteht dies eine moeglichkeit ist, ersteinmal sein Gehalt vor zu hohen Forderungen aus dem Pfaendungsbeschluss zu schuetzen, jeder braucht Geld zum Leben und haette ich diese Abtretungserklaerung nicht gehabt. haette ich nicht gewusst von was ich leben sollte. Dieses Geld hat mir ein klein wenig luft zum atmen gebracht um gegen dein auch bei mir falschen Pfaendungsbescheid anzugehen.
Natuerlich ist dieser Trick nicht gerade der 100% legaste, aber moeglich und schuetz evtl. einige Vaeter vor dem ultimativen ruin.
Natuerlich waere eine vordatierung strafbar, aber wer will das denn nachweisen??
Ich habe damals zwischen meiner mutter und mir eine Abtretungserklaerung gemacht mit dem Hinweis das ich kosten fuer meine weiterbildung zurueckzahlen. Geld von ihr habe ich in der Zeit auch bekommen, ob die hoehe jetzt die richtige war, haben wir beide nicht genau geprueft. Denn wir haben uns in beitseitgem einverstandiss in der Abtretungserklaerung auf einen betrag geeinigt.
Die Gespraeche fuer die Abtretungserklaerung liefen natuerlich schon in meiner weiterbildungszeit, nur schriftlich festgesetzt wurden sie nicht. Da meine Mutter ihr geld natuerlich auch zurueck haben wollte hat sie darauf bestanden eine Lohnpfaendung zu einem bestimmt Datum mit zu verankern.
Dieses Schreiben wurde dann bei unserer Personalabteilung abgegeben mit der bitte auf schnelle Bearbeitung.
Mein Chef hat mir offiziel natuerlich keinerlei Tips gegeben, natuerlich auch meine Anwaeltin nicht. Wieso auch, das ganze wurde ja schon viel eher zwischen meiner mutter und mir festgezogen.
Ich verstehe nicht wieso ihr immer auf solchen tricks rumreiter. Klar man kann gern mal darauf hinweisen das es natuerlich ein Trick gibt und das der nicht 100% legal ist, aber wenn ich mich dadurch vor einer ungerechtfertigen und willkuerlichen lohnpfaendung etwas schuetzen kann und mein privates risiko etwas minimiere.
Niemand muss ihn anwenden und ich werde auch niemand dazu verleiten.
Ich war damals sehr froh diese Schutzpfaendung zu haben und habe sie auch bis zu meiner Ausreise nach China in meinem Gehalt beibehalten.
Fuer alles andere gebe ich dir nur einen Tip, verlass dich bei Lohnpfaendungen nicht nur auf deinen Anwalt, hinterfrage jede Position und schaue jedes Gesetz nach welches da angegeben ist.
Meine Pfaendung war damals sehr fehlerhaft und zielte nur darauf ab mich bis zum finanziellen ruin zu pfaenden.
Gruesse seb