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Änderungen in der ZV zum 01.01.2013

 
(@Inselreif)

Hi,

nach dem Zwang zum P-Konto in diesem Jahr gibt es auch im nächsten Jahr einige schon länger beschlossene aber nicht minder wichtige Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Kernpunkte:
-> Der Gerichtsvollzieher darf Auskünfte bei den Einwohnermeldeämtern, Ausländerbehörden, Rentenversicherungsträgern und KFZ-Zulassungsstellen einholen
-> die bisherige eidesstattliche Versicherung heisst dann Vermögensauskunft, wird nur noch elektronisch bearbeitet und zentral geführt.

Gruss von der Insel

Zitat
Geschrieben : 21.11.2012 12:20
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu,

-> die bisherige eidesstattliche Versicherung heisst dann Vermögensauskunft, wird nur noch elektronisch bearbeitet und zentral geführt.

Ergänzung: und kann alle zwei Jahre eingeholt werden und nicht, wie bislang alle 3 Jahre.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2012 12:40