Hi,
nach dem Zwang zum P-Konto in diesem Jahr gibt es auch im nächsten Jahr einige schon länger beschlossene aber nicht minder wichtige Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Kernpunkte:
-> Der Gerichtsvollzieher darf Auskünfte bei den Einwohnermeldeämtern, Ausländerbehörden, Rentenversicherungsträgern und KFZ-Zulassungsstellen einholen
-> die bisherige eidesstattliche Versicherung heisst dann Vermögensauskunft, wird nur noch elektronisch bearbeitet und zentral geführt.
Gruss von der Insel
Huhu,
-> die bisherige eidesstattliche Versicherung heisst dann Vermögensauskunft, wird nur noch elektronisch bearbeitet und zentral geführt.
Ergänzung: und kann alle zwei Jahre eingeholt werden und nicht, wie bislang alle 3 Jahre.
lg
sleepy
Sleepy