Antrag auf Erlass e...
 
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsfo

 
(@romyh)
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rderungen...

Hallo!

Der Antrag wurde uns ausgehändigt vom zuständigen AG. Link: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/getbaseform/smjus_e_313_PDF/001/E313_amt24.pdf

Ich frage mich: ist da automatisch der §850 d ZPO inbegriffen, oder müsste das konkret nochmal im ANtrag stehen? Ich finde immer wieder nur was von Freigrenzen a la §850 c ZPO im Antrag zitiert...sollte ich ein Beiblatt mit ergänzenden Ausführungen dazu machen?

LG Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2013 15:21
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy

Ich würde den zuständigen Gerichtsvollzieher fragen, der gibt sicher gerne Auskunft.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 19:30
(@Inselreif)

Der Gerichtsvollzieher, egal ob zuständig oder unzuständig, hat Null Kompetenz in Sachen PfÜb.
Das ist Sache vom Vollstreckungsgericht.

Ja, der 850d ist "automatisch inbegriffen". Das Kreuzchen auf Seite 8 bei "erweiterter Pfändungsumfang" gäbe ja sonst auch gar keinen Sinn.
Das Gericht sieht den Anspruch aus dem Titel und füllt dann den Abschnitt auf Seite 9 eigenständig aus. Was nicht heisst, dass hin und wieder mal ein Rechtspfleger schläft.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 23:20
(@romyh)
Registriert

Vielen DANK!!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2013 09:21