Hallo Zusammen,
die Anwältin meines LG hat uns geraten seine Ex auf Verletzung der Unterhaltspflicht anzuzeigen, da selbst der Gerichtsvollzieher dankend abgelehnt hatte der Dame nochmals einen Besuch abzustatten, weil Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet habe.
Nun sind wir unschlüssig, ob diese Anzeige überhaupt "sinnvoll" ist. Die Ex ist neu verheiratet, hat ein weiteres Kind bekommen, das im Herbst 3 Jahre wird. Der gemeinsame 14Jährige Sohn wohnt bei uns. Laut Gerichtsurteil ist der Ex zuzumuten eine geringfügige Tätigkeit aufzunehmen um den Unterhalt des 14jährigen zu gewährleisten.
Was genau bringt diese Anzeige...ausser nen Haufen Rennereien und evtl neuen Kosten(?!) für den Sohn meines LG... Das der Selbstbehalt auf 6xx EUR runtergesetzt wird hilft ihm ja auch wenn sie nen Mini-job aufnimmt net wirklich weiter. Bzw. sollten wir mit der Anzeige warten, bis der Kleine von ihr 3 Jahre ist und damit Anspruch auf einen Kita-Platz hat ?
Vielleicht hat ja der eine oder andere bereits Erfahrungen mit diesem Verfahren gesammelt um uns evtl. weiterhelfen zu können.
Vielen Dank 🙂
Jezzy
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Moin,
diese Strafanzeige halte ich persönlich für ausgesprochen blödsinnig:
1. Sie wird keinen Erfolg haben, da ein Kleinstkind vom Unterhaltsverpflichteten zu betreuen ist.
2. Eine Verurteilung als Vorstrafe anzugeben ist und künftige Arbeitgeber sicherlich nicht einstellungsfreudiger macht.
Ich würde eine Klage anstrengen mit Berufung z.B. auf die Entscheidung des >OLG Hamm< oder die des >BGH<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Laut Gerichtsurteil ist der Ex zuzumuten eine geringfügige Tätigkeit aufzunehmen um den Unterhalt des 14jährigen zu gewährleisten.
daraus ergibt sich, dass sie Leistungsfähig (wenn auch theoretisch) ist und diese Leistung verweigert. Damit hätte eine Anzeige aussicht auf erfolg. Ob das zu Unterhalt führt, ist fraglich ... aber er läuft auf und kann später nachgefordert werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke Ihr Beiden,
jo ob die Anzeige tatsächlich zum Erfolg führt ist unwahrscheinlich. Und ein weiteres Gerichtsverfahren wollten wir eigentlich nicht weiter anstreben....das letzte Jahr war schon ein harter Kampf aber das machen hier ja alle durch.
@Depp Thought : 1)im Urteil geht die Richterin auch darauf ein, dass die Betreuung des Kleinkindes in der Zeit der Nebentätigkeit vom leiblichen Vater zu erfolgen hat. 2) ist die Ex der Auffassung in Ihrem Leben bereits genug für ihr Kind geleistet zu haben und denkt nicht im Traum daran sich "jemals" Arbeit zu suchen....wozu habe sie schliesslich neu geheiratet^^
Diese Äusserungen und mehrere Entgleisungen, waren ja letztlich der Auslöser überhaupt, diese Anzeige in Erwägung zu ziehen.
@ Kasper : Bedeutet das, wenn wir die Anzeige nicht stellen, dass der Unterhalt nicht mehr rückwirend gefordert werden kann?
lg
Jezzy
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Bedeutet das, wenn wir die Anzeige nicht stellen, dass der Unterhalt nicht mehr rückwirend gefordert werden kann?
Nein, das Strafverfahren nach §170 StGB würdigt die Angelegenheit nur im strafrechtlichen Sinne. Hier können keine Beträge als solche geltend gemacht werden. Diese wurden ja schon familiengerichtlich ausgeurteilt.
Uli
Moin,
@Depp Thought : 2) ist die Ex der Auffassung in Ihrem Leben bereits genug für ihr Kind geleistet zu haben und denkt nicht im Traum daran sich "jemals" Arbeit zu suchen....wozu habe sie schliesslich neu geheiratet^^
Diese Äusserungen und mehrere Entgleisungen, waren ja letztlich der Auslöser überhaupt, diese Anzeige in Erwägung zu ziehen.
Um so mehr hätte eine Anzeige den billigen Beigeschmack von purer Rache. Ergebnisorientiert ist es jedenfalls nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja diesen Beigeschmack hat die Anzeige wirklich und leider können wir dies Gefühle nach diversen Telefonattacken nicht ständig unterdrücken :redhead:
Was uns leider noch unklar ist , wozu eine neue Klage unter den Hinweis auf og Gerichtsurteil obwohl doch ein Urteil bereits vorliegt, dass die Ex verpflichtet ist eine Tätigkeit aufzunehmen um den Mindestunterhalt zu gewährleisten? Es interessiert sie einfach nicht! Man fühlt sich da schon ein wenig ohnmächtig, dass Recht zwar zugesprochen aber es besteht scheinbar keine Verpflichtung es umzusetzen^^
Sry für das Frustablassen 😮
lg Jezzy
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.
Sry für das Frustablassen 😮
lg Jezzy
Hallo Jezzy,
Du brauchst Dich für das Frustablassen hier nicht zu rechtfertigen! Frust schieben wir bisweilen alle hier. Ziel ist es nur, nicht im Frust zu versinken, sondern einen für sich zielführenden Weg zu finden. Zielführend kann es bei nüchterner Betrachtung auch sein, u.U. keine Knete zu bekommen, dafür aber Ruhe zu finden.
LG und gute Nacht, Uli
Hallo Jezzy,
Was uns leider noch unklar ist , wozu eine neue Klage unter den Hinweis auf og Gerichtsurteil obwohl doch ein Urteil bereits vorliegt, dass die Ex verpflichtet ist eine Tätigkeit aufzunehmen um den Mindestunterhalt zu gewährleisten? Es interessiert sie einfach nicht! Man fühlt sich da schon ein wenig ohnmächtig, dass Recht zwar zugesprochen aber es besteht scheinbar keine Verpflichtung es umzusetzen
eine weitere Klage hätte überhaupt keinen Sinn, die KM ist doch bereits als leistungsfähig eingestuft und verurteilt worden. Ein Strafanzeige halte ich in diesem Fall auch nicht fürs sinnvoll, da ein Kleinkind zu betreuen ist.
Hier könnte man an eine Sachpfändung mit anschließender Abnahme der eidesstattlichen Versicherung denken. Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich vielleicht was. Die Schuldnerin muss dort auch das Einkommen ihres Ehemannes angeben, evtl. kann der Taschengeldanspruch gepfändet werden.
Wovon lebt die Schuldnerin?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke Uli 🙂
Eidesstattliche Versicherung wurde bereits abgegeben, sie lebt vom Einkommen Ihres neuen Mannes und vom Unterhalt, den mein LG noch für die 18 jährige Tochter in derem Haushalt zahlt 😉
lg
Jezzy (wieder abgeregt^^)
Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken.