Hallo @ all,
ich habe im "Lexikon Familienrecht" gelesen, dass nur der Inhaber der Alleinsorge die Beistandschaft beantragen kann. Sins da Änderungen eingetreten? und wann war das?
Hintergrund ist, dass bei mir als Mitinhaber des GSR im Jahre 2002 und folgenden Jahren, im Rahmen der Beistandschaft rückständiger und laufender KU eintrieben wurde.
Gruß greywulf
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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!
Die Unterhaltsbeistandschaft hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Der Elternteil, der das Kind betreut, der also das ABR hat, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten.
Uli
@ Uli,
dann enthält das "Lexikon Familienrecht" hier bei VS aber bezüglich der Beistandschaft falsche Informationen, dies nur als Hinweis.
greywulf
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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!
Moin greywulf,
da hast du uneingeschränkt recht. Ich habe den Text eben angepasst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Greywolf,
danke für den Hinweis!
Ich hatte mich, bevor ich Dir antwortete, extra noch mal auf drei verschiedenen Jugendamtsseiten schlau gemacht. Hier wurde jeweis vom allein-erziehenden bzw. allein betreuenden, nicht aber vom allein Sorgeberechtigten gesprochen. Dies würde auch Sinn machen, da Sorgerecht und Unterhalt nicht (zwingend) etwas miteinander zu tun haben müssen.
Uli