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Beistandschaft bei gemeinsamer Sorge

 
(@greywulf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all,
ich habe im "Lexikon Familienrecht" gelesen, dass nur der Inhaber der Alleinsorge die Beistandschaft beantragen kann. Sins da Änderungen eingetreten? und wann war das?
Hintergrund ist, dass bei mir als Mitinhaber des GSR im Jahre 2002 und folgenden Jahren, im Rahmen der Beistandschaft rückständiger und laufender KU eintrieben wurde.
Gruß greywulf 

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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2006 12:18
 Uli
(@Uli)

Die Unterhaltsbeistandschaft hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Der Elternteil, der das Kind betreut, der also das ABR hat, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 12:28
(@greywulf)
Schon was gesagt Registriert

@ Uli,
dann enthält das "Lexikon Familienrecht" hier bei VS aber bezüglich der Beistandschaft falsche Informationen, dies nur als Hinweis.

greywulf

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Du hast als Vater keine Chance, nutze sie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2006 21:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin greywulf,

da hast du uneingeschränkt recht. Ich habe den Text eben angepasst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 21:37
 Uli
(@Uli)

Hallo Greywolf,

danke für den Hinweis!
Ich hatte mich, bevor ich Dir antwortete, extra noch mal auf drei verschiedenen Jugendamtsseiten schlau gemacht. Hier wurde jeweis vom allein-erziehenden bzw. allein betreuenden, nicht aber vom allein Sorgeberechtigten gesprochen. Dies würde auch Sinn machen, da Sorgerecht und Unterhalt nicht (zwingend) etwas miteinander zu tun haben müssen.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2006 21:43