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Erfolgsaussichten bei Unterhaltspfändung

 
(@romyh)
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hallo,
mein LG hat nunmehr endlich einen antrag auf pfändungs-undüberweisungsbeschluss wegen unterhaltspfändung (rückständiger unterhalt seit 02/2012 und laufender kindesunterhalt) für seine 2 töchter aus erster ehe gegen die km gestellt beim zuständigen ag. sie hat noch ein kind welches auch bei seinem kv lebt. der bekommt unterhaltsvorschuss, mein lg erhält nichts. es gibt 2 vollstreckbare titel i.h.v. 68,00 € pro kind.
die mutter arbeitet seit september endlich wieder. wir wissen nicht wie viel sie verdient, aber 1000 € sind es mind.

es wurde gleichzeitig pfändung beim arbeitgeber und kontopfändung beantragt. gleichzeitig wurde beantragt, die pfändungsfreigrenze auf höhe des alg2 satzes runterzusetzen. sie zahlt keine miete, lebt BEI ihrem neuen freund, steht nicht im mietvertrag.

eurer erfahrung nach: wird das gericht im beantragten sinne entscheiden? mietkosten kann sie ja nicht nachweisen. aber wie wird ihr sohn mit einberechnet? unterhalt fließt ja keiner!
wie hoch schätzt ihr die wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einer pfändung kommt?
und vor allem: wie lange dauert so etwas? vorpfändung wurde gleich mit beantragt.

bitte um eure geschätzte meinung. vielen dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2013 17:09