Hallo,
meine Ex fordert von mir einen fiktiven Unterhaltsrückstand von etwa 6000 € ein. Angeblich hätte ich nicht immer regelmässig gezahlt.
Bekam ein Schreiben vom Anwalt, auf das ich nicht reagierte. Nun hat sich der GV angemeldet und will etwa 8000 € von mir haben.
Habe bis letztes Jahr mit einigen Unterbrechungen mit meiner Ex im gemeinsamen Haushalt gelebt (wir waren nicht verheiratet) und habe immer meinen Teil zum gemeinsamen Haushalt beigetragen. Ausser in der Zeit in der ich Arbeitslos war.
Sie behauptet, erst seit dem 01.11.11 würde ich regelmässig meinen Verpflichtungen nachkommen. Davor nur unregelmässig.
Habe in der Vergangenheit immer Unterhalt für meinen Sohn bezahlt und habe auch teilweise Bankbelege für einige Zeiträume. Jedoch weiss ich ja nicht welche Zeiträume sie überhaupt meinen könnte. Denn dieser Rückstand ist nicht existent und völlig UTOPISCH. Was kann ich machen ?Befinde mich seit 5 Jahren in der Privaten INSOLVENZ und habe keine Lust wegen solch einer Sache da herauszufliegen.Arbeite in Festanstellung und zahle regelmässig den Unterhalt + Taschengeld+etc.
Bin echt ziemlich ratlos.
Moin Andreas,
ich vermute eine Lücke in Deiner Beschreibung: Bevor ein Gerichtsvollzieher losmarschiert, hat es entweder einen Mahnbescheid oder ein Gerichtsverfahren gegeben. Ein Mahnbescheid, dem Du nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hast, wird automatisch rechtskräftig; bei einem Gerichtsverfahren, zu dem Du nicht hingehst, gibt es ein - ebenfalls rechtskräftiges - Versäumnisurteil.
Ein Gerichtsvollzieher prüft dann nicht mehr, ob der Unterhaltsrückstand nach Deiner Ansicht "fiktiv" oder unberechtigt gewesen sein soll; der treibt die Kohle nur noch ein.
Das hast Du vermutlich also selbst versemmelt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es gab weder ein Gerichtsverfahren noch einen Mahnbescheid.
Lediglich ein Schreiben vom Anwalt, das ich bitte den rückständigen Kindesunterhalt bezahlen soll, da angeblich zuvor nur Teilbeträge oder gar kein Unterhalt gezahlt wurde. Erst ab 01.11.11 würde ich in vollem Unfang zahlen.Sie werden gebeten diesen Rückstand nun auszugleichen, ggf. durch Aufnahme eines Kredites.Dann kam eine FRISTSETZUNG bis 15.10.12. Im fruchtlosen Fristverlauf müsste dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden......
Es waren übrigens nicht 6000 € sondern genau 7960 €. Jetzt kam der Bescheid vom GV das er am 4.12. das Geld haben möchte, und dazu in der Wohnung vorbeikommt, bzw. ich mich vorher in seinen Geschäftsräumen einfinden soll.-Musterschreiben-.
Habe nach der Geburt des Jungen beim Jugendamt eine Unterhaltsverpflichtung unterschrieben, und ich denke das das ein Vollstreckbarer Titel ist.
Dachte ja auch, das Sie die Zusammensetzung der Beträge genauer definieren muss, damit ich entsprechende Belege vorweisen kann.
Bin ziemlich überrascht und ratlos zugleich
Habe nach der Geburt des Jungen beim Jugendamt eine Unterhaltsverpflichtung unterschrieben, und ich denke das das ein Vollstreckbarer Titel ist.
Genau das ist das fehlende Teil.
Diese Verpflichtung ist ein vollstreckbarer Titel.
Warum um alles in der Welt unterschreibt man ein solches Teil, wenn man zusammenlebt?
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du diesen Titelbedient hast fürchte ich,ist ihre Forderung gerechtfertigt.
Evtl. kann st du eine Vollstreckungsschutzklage erhebenund darlegen,dass du während des Zusammenlebens den KUnicht per Überweisung an die KM, sondern durch Naturalleistungen (Wohnung, Essen ....) erbracht hast.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dachte ja auch, das Sie die Zusammensetzung der Beträge genauer definieren muss, damit ich entsprechende Belege vorweisen kann.
Ja, das steht im Vollstreckungsauftrag an den GV. Den solltest Du Dir als erstes in Kopie vom GV besorgen. Dann kann man weitersehen.
Gruss von der Insel
Na dann auf zum GV und die Details erfragen....hörst sich ja alles nicht so toll an.
Natürlich kann ich über einen gewissen Zeitraum nachweisen, das ich bezahlt habe, jedoch habe ich natürlich nicht die Belege von 12 Jahren aufgehoben.
Aber für die letzten 2 - 3 Jahre müsste das kein Problem werden, denn da habe ich fast immer per Bank von meinem Lohnkonto bezahlt.
Kann es denn aber sein, das sie für wie auch immer lange zurückliegende Zeit...PLÖTZLICH !!!....Irgendwelchen Unterhalt fordert.
Zumal im Jahre 2010 war ich einmal einen Monat Arbeitslos und bekam kein Geld von Niemandem. Da hat Sie sich sofort an das zuständige Jugendamt gewandt und einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Bis die das aber bearbeitet hatten und mich angeschrieben hatten, hatte ich den Rückstand schon bezahlt. Weshalb hat Sie denn damals nicht gesagt- gegenüber dem Jugendamt- er hat nicht nur diesen Monat nicht bezahlt, sondern noch was weiss ich wie viele Rückstände.
In der Zeit haben wir noch zusammengelebt, doch es war in diesem Monat halt nicht ausreichend Geld vorhanden, und sie dachte so bekommt sie vom Jugendamt Geld.
Alles schon bescheiden.....keine Ahnung warum nach einer Trennung immer wieder dieser blöde Hick Hack losgeht ?
Na ja - jedenfalls erstmal Danke.
Werde dann Montag den GV mal anrufen und mir nen Termin geben lassen.
Mein grösstes Problem ist ja wie bereits gesagt....meine PRIVATE INSOLVENZ....habe keine Lust da jetzt noch rauszufliegen.
Habe soeben den Termin beim GV hinter mir.
Bei den geforderten Beträgen handelt es sich angeblich um nicht geleistete Zahlungen von 06-2009 bis 08-2011. Habe in dieser Zeit natürlich gezahlt, doch fallen in diesen Zeitraum auch Zeiten, in denen ich Selbstständig war und ihr das Geld so gegeben habe (ohne Beleg -Quittung) da wir derzeit ja noch zusammengelebt haben und ich Trottel dachte, das ich so etwas niemals erleben brauchte. Habe in diesem Zusammenhang mal eine Frage. Es gibt da ein Urteil (Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche Oberlandesgericht Jena,01.04.2010-2WF 85/09), könnte dieses in meinem Fall eventuell auch Anwendung finden? Die Ursprüngliche Forderung waren sogar mal über 15.000 €, dieses hat ihr Anwalt, dann kurz bevor Sie es an den GV abgegeben haben abgeändert, mit der Angabe, das ich da doch gezahlt habe. Ist doch aber Nett oder ?
Sehe ansonsten nur eine Chance für mich, da ich nach wie vor meine Bedenken mit der Privaten Insolvenz habe. Mich mit dem Anwalt irgentwie auf ne Ratenzahlung zu einigen, wenn er sich darauf einlässt. Oder sieht jemand noch eine andere Möglichkeit ?
Hi,
erfolgte denn seit 08/2011 ein Vollstreckungsversuch oder war der aufgrund Deiner Insolvenz vorneweg aussichtslos?
Wie viel kannst Du denn nachweisen?
Gruss von der Insel
Nein es erfolgte kein Vollstreckungsversuch seit Nov. 2007 (Beginn der Insolvenz).
Wenn meine Alte Bank >habe das Konto vor einem Jahr wegen Umzug gewechselt - mitspielt, denke ich von Oltober 2010 bis Ende 2011 und von da an hat Sie ja bekommen.
Fehlt noch 2009 und 2010 bis september. Allerdings 2 Quittungen habe ich schon noch gefunden.
Hi Andreas,
in der Tat sollte man hier sehr scharf über Verwirkung nachdenken. Und die "neuere" Hälfte der Zahlungen kannst Du obendrein nachweisen.
Von daher such Dir einen Anwalt, der Vollstreckungsgegenklage erhebt und beantragt, die Zwangsvollstreckung bis zu einer Entscheidung auszusetzen.
Gruss von der Insel
Danke erstmal, werde mir dann mal nen Anwalt suchen müssen.
Mal schauen, wie der den Sachverhalt sieht.
Zumindest war der GV- OKAY.
Sagte sehen sie mal was sie machen können, komme dann mal im Februar wieder bei ihnen vorbei.
Also von der Seite liegt zumindest keine Eile vor.