fiktives Einkommen,...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

fiktives Einkommen, Pfändung und EV / Unterhaltsrückstand

 
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich bin vor 2 Jahren im Zuge einer fiktiven Unterhaltsberechnung zu Unterhalt verdonnert worden.
Da ich alleinerziehend bin, war ich lange Zeit nur halbtags beschäftigt. Ich habe zwar "Vollzeit" gearbeitet, habe mir aber nur 80h/Monat auszahlen lassen, da ich in meinem Job a) wetterbedingt im  Winter wenig zu tun habe und b) auch die Ferienzeiten meiner Tochter überbrücken musste.
Leider sah der Richter das damals anders und hat mich zu monatlichen Zahlungen von 124 Euro/Monat für Tochter 2 verdonnert. Das zahle ich seit dem auch pünktlich und nachdem ich meine Stelle gewechselt habe fällt das auch nicht mehr ganz so schwer, wie am Anfang, da mein Arbeitsweg viel kürzer geworden ist.
Jetzt stand aber der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür, da noch 1200 Euro Unterhalt offen sind. Diese offene Forderung besteht, weil der Richter ein rückwirkendes Datum für die fiktive Einkommensberechnung genommen hat, also nicht, weil ich den laufenden Unterhalt nicht bezahlt habe.

Jetzt habe ich gelesen, das man die Pfändungsfreigrenze auf HarzIV Niveau absenken kann und da fangen meine Probleme an.
Mittlerweile lebe ich mit meiner neuen LG zusammen in ihrem Elternhaus. Dort haben wir eine eigene Wohnung ausgebaut. Sämtliche Rechnungen der Wohnung, also Strom Wasser Öl etc laufen auf den Namen der Schwiegereltern, weil diese besondere Vergünstigungen haben (Landwirtschaft, bzw Mitarbeiter eines Stromkonzerns)
Ich zahle zwar jeden Monat für Strom, Öl und Wasser, kann es aber nicht nachweisen.

Ich verdiene 1300 Euro netto, bekommen 184 Euro Kindergeld für meine Tochter 1.
Meine LG hat noch 600 Euro ALG1 welches im Juni2015 Ausläuft. Davon zahlt sie aber noch 200 Euro für einen Autokredit und 50 Euro KFZ-Versicherung.

Was kann ich jetzt tun, um meine Mietkosten (350 Euro) nachzuweisen? Von Schwiegereltern kann ich nichts schriftlich bekommen, da sie befürchten dann finanziellen Ärger zu bekommen. Sprich das sie Mieteinkommen nicht "versteuern", obwohl das ja nur die Nebenkosten sind, die wir teilen und Ärger mit dem Stromanbieter, weil kein zweiter Zähler eingebaut wurde und wir so vom Mitarbeitertarif profitieren.

Was kann der GV mit jetzt vom Lohn pfänden? Wie gebe ich das bei einer Eidesstattlichen Versicherung alles an?

LG und Danke für die Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2014 09:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie alt ist denn die Forderung?

Mittlerweile gibt es Urteile, dass rückständiger Unterhalt 1-3 Jahre nach der letzten Forderung verwirkt sein kann.

Mit dem Nachweis der Mietkosten wird es dagegen schwierig.

Wenn man die aus Schmugründen nicht belegen kann, existieren sie nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2014 10:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moabit,

Von Schwiegereltern kann ich nichts schriftlich bekommen, da sie befürchten dann finanziellen Ärger zu bekommen. Sprich das sie Mieteinkommen nicht "versteuern", obwohl das ja nur die Nebenkosten sind, die wir teilen und Ärger mit dem Stromanbieter, weil kein zweiter Zähler eingebaut wurde und wir so vom Mitarbeitertarif profitieren.

Zum Thema Steuern: Da könnte m.E. nur Ärger drohen, wenn sie andererseits anteilige Kosten der Wohnung (AfA/Reparaturen) steuerlich absetzen, ansonsten ist das lediglich ein durchlaufender Posten. Da könnte ein Steuerberater sicherlich antworten, ob hier tatsächlich "Schmu" vorliegt ...

Ich bin vor 2 Jahren im Zuge einer fiktiven Unterhaltsberechnung zu Unterhalt verdonnert worden.

Mit diesem Beschluss wurde vermutlich auch der Rückstand tituliert ... insofern gehe ich davon aus, dass es mit Verwirkung nix wird (anders verhielte es sich, wenn es um nicht eingeforderte laufende UH-Zahlungen ginge).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2014 11:15
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten.
Ja, der Rückstand wurde mit dem Urteil tituliert. Es sind UVG Leistungen die die Stadt dank Rückdatierung wieder haben will.
Aber was genau kann mir da jetzt passieren? Drücken die meine Pfändungsfreigrenze? Wird der Selbstbehalt gekürzt?
Was bleibt mir zum Leben, bzw meiner Tochter die bei mir lebt? Kann ich dann den laufenden Unterhalt noch zahlen?
Könnte ich einen Untermietvertrag mit meiner LG schließen?
Fragen über Fragen

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2014 09:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo moabit,

vermutlich wird der GV nicht die 1200 Euro im Ganzen sofort mitnehmen. Du solltest mit ihm sprechen welche Optionen Du hast. Wenn Du jeden Monat 100 Euro zahlst, dann sind die 1200 Euro in einem Jahr abbezahlt. U.U. ist so eine Ratenzahlung drin. Können Deine Schwiegereltern Euch mit diesen 100 Euro pro Monat unterstützen? Kannst Du nicht eine Nebentätigkeit in diesem Umfang finden? Wenn Deine LG in HartzIV fällt wird sowieso alles komplzierter.

Der GV wird mehr oder weniger prüfen inwieweit Du in der Lage bist zu zahlen. Hast Du bisher irgendwie an die UVK gezahlt? Wenn ja, warum hast Du es eingestellt oder hast Du nie gezahlt? Da Du als leistungsfäig (mit fiktivem Einkommen) für den UV angesehen worden bist, bleiben Dir diese Schulden auf alle Fälle erhalten. Kannst Du nachweisen, dass Du im Moment nicht in der Lage bist zu zahlen, dann wird der GV auch nichts unternehmen. Allerdings sehe ich bei 1300 Euro und keinen (offiziellen) Mietkosten keinen Grund, dass Du nicht fähig bist zumindest 100 Euro pro Monat zu zahlen und ja, die Stadt kann eine Gehaltspfändung beantragen.

Selbst wenn Mietkosten berücksichtigt werden bleibt die Frage offen ob nicht trotzdem 50 oder 100 Euro pro Monat für den Rückstand zahlbar sind.
Den laufenden Unterhalt solltest Du unbedingt zahlen ansonsten wird alles nur noch schlimmer.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 13:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du schon mal die Möglichkeit zur ALGII Aufstockung erwogen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 15:49
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Alg Aufstockung hatte ich, bis wir bei Schwiegereltern eingezogen sind und ich meine Stelle gewechselt habe.
Jetzt verdiene ich ein paar Euro zu viel.
Ich habe den laufenden Unterhalt auch immer gezahlt, zumindest seit der Gerichtsverhandlung in der mir der Richter das Einkommen fiktiv berechnet hat. Vorher bin ich davon ausgegangen, das ich nicht zahlen kann, weil ich nur 800 Euro verdient habe und selber Aufgestockt wurde. Die 1200 Euro haben sich vom ersten Brief des JA bis zur Gerichtsverhandlung angesammelt.
Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2014 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du denn dabei auch deine Unterhaltszahlungen berücksichtigt?

Die Pfändung nach §850d kann dich locker unter den Hartz4 Satz drücken.
Und damit kannst du dann Aufstocker werden.
Zumal du ja auch noch den Erwerbstätigenbonus von 330,-€ geltend machen kannst und sogar die Umgangskosten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 17:53