Firma Pleite Insolv...
 
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Firma Pleite Insolvenz

 
(@herrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Leider muss ich meine Firma aufgeben. Pfändungen etc. trudeln hier wöchentlich ein. Macht mich nervlich und seelisch kaputt. Aber ich darf mich nicht unter kriegen lassen mein Kind braucht mich und ich will kämpfen ( Jobsuche ist im vollen Gange ).

Das sind jetzt wegen Finanzamt etc soviele Schulden die kann ich mit einem normalen Job niemals abtragen.
Habe ich für mein Gewerbe auch die Möglichkeit Insolvenz anzumelden?

An wen muss ich mich da wenden? Oder kann ich das auch selbst veranlassen?

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 17:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es sich nicht um eine GmbH, oder Ähnliches, also eine eigene Rechtsperson handelt, nein.

Bei einer Einzelfirma oder GbR stellen die Firma und du eine Einheit dar und ihr könnt nur gemeinsam in die Insolvenz gehen.
Was aber natürlich auch eine Möglichkeit ist.

Um dich erstmal vor Pfändungen zu schützen, solltest du aber erstmal ein P-Konto beantragen, und den Dispo auf 0,- setzen, bevor dich die Anderen ins Minus pfänden.

Zum Insolvenzantrag selbst kann ich aber nicht viel beitragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 17:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Herr Rossi,
soviel ich weiss, ist das Landratsamt die richtige Anlaufstelle, um Dich beraten zu lassen. Hier werden Dir auch die Möglichkeiten aufgezeigt, wohl auch, was @Beppo schon geschrieben hat. Hier wirst Du wohl auch erfahren, ob es eine Geschäfts- oder eine private Insolvenz wird.

Die Inso per se wird meines Wissens beim zuständigen Amtsgericht beantragt; dort wird geprüft und dem Antrag statt gegeben oder auch nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 17:31
(@herrrossi)
Schon was gesagt Registriert

P-Konto habe ich schon. Bringt zwar nichts, da ich derzeit keine Einnahmen mehr habe, aber das soll ja so nicht bleiben.

War normale Einzelfirma. Also ist das dann eine ganze normale Privatinsolvenz? Kann ich das selber irgendwie machen, oder beantragen, oder muss ich dazu zu einem Amt rennen?

Schäme mich natürlich sehr und auf diesem besagten Amt, welches für mich zuständig ist arbeiten ein paar Leute die ich kenne. Ich gehe zwar ganz ehrlich damit um und sage meinem Umfeld, dass ich zu machen muss, aber mehr müssen die eigentlich nicht wissen.

Kann ich einen Weg zum Amt umgehen indem ich das selbst in die Hand nehme? Wer wäre da überhaupt zuständig?

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 17:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

suche eine Schuldnerberatung in deiner Nähe auf, die regeln mit dir zusammen alles. Vor allem schreiben sie die Gläubiger an und machen eine Schuldeninventur.

Ich beobachte bei Menschen, die in die geregelte Insolvenz gehen, dass sie ab diesem Moment deutlich entspannter sind. Es kommen keine gelben Briefe mehr, der finanzielle Rahmen ist abgesteckt, es herrscht Ruhe.

Du wirst einen Insolvenzbetreuuer gestellt bekommen, der dir acuh klar macht, dass du jede zumutbare Arbeit annehmen musst. Das ist ok, weil due selbst als Helfer bei einem Personaldienstleister (=Zeitarbeit) nur 8,50 brutto die Stunde verdienen wirst. Dies mit der monatlichen Arbeitszeit von 151,67 Stunden multipliziert ergibt kein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze. Es ist für die Insolvenzzeit ohnehin egal, wie viel du Netto erwirtschaftest, weil der Überhang an die Gläubiger abgeführt wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 18:54
(@herrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Info!

Termin habe ich schon bei der Schuldnerberatung. Die wollten mich erst gar nicht annehmen bzw. Termin geben, da die keine Selbstständigen betreuen.
Nun habe ich nach langen Gesprächen einen Termin bekommen, aber erst in 5 Wochen.

5 Wochen??? Ich kann so lange nicht warten, aber was kann ich denn sonst tun? Ich brauch kurzfristige Hilfe/Info/Rat/Lösung.
Wenn jemand hier noch eine Idee hat bin ich sehr dankbar. Bin echt verzweifelt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 18:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Jobcenter wegen ALG2 kannst und solltest du auch vorher/sofort gehen.
Das ist wichtig, weil die immer nur rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung zahlen.
Also schnell hin, damit der Juni noch mit zählt.

Da kannst du auch ohne Unterlagen hin.
Wichtig ist dafür nur, dass du deinen Bedarf anmeldest und dafür eine Quittung bekommst.
Dann hast du Zeit, die geforderten Unterlagen zu sortieren.
Den Antrag kannst du dir im Internet beim zuständigen Jobcenter ergooglen.

Wie du siehst, findest du hier geballte Sachkompetenz in allen Lebensfragen, es gibt auch zu Insolvenz und ALG2 spezialisierte Foren.
Vielleicht findest du auch noch ein speziellere Tipps.

Natürlich nur in Ergänzung.

Die wirklich wichtigen Dinge erfährst du natürlich nur hier. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 19:08
(@herrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Ok ich habe so einen Antrag gefunden und drucke den jetzt aus und Fülle die ganzen Zusatzblätter aus.

Aber ich muss da auf jeden Fall vorher hin? Es reicht nicht den Antrag morgen per Post dahin zu schicken?

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 19:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gehe selber hin, damit auch ne Quittung bekommst.
Sonst kann es passieren, dass du erst Anfang Juni eine bekommst.
Wenn überhaupt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 19:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok ich habe so einen Antrag gefunden und drucke den jetzt aus und Fülle die ganzen Zusatzblätter aus.

Du wirst extra einen Termin für die Antragsabgabe erhalten.

Aber ich muss da auf jeden Fall vorher hin? Es reicht nicht den Antrag morgen per Post dahin zu schicken?

Jede öffentliche Stelle ist verpflichtet, einem Bedürftigen zu bestätigen, dass dieser vorgesprochen hat. Das kann eine Polizeiwache sein oder ein Krankenhaus oder stattliche Schule. Die wissen das nicht und schauen entsprechend verdutzt aus der Wäsche. Aber es ist so. So weit musst du es ja nicht treiben und solltest daher morgen früh unbedingt zur ARGE/zum Jobcenter.

Dort sagst du nur "Hilfe, kein Einkommen und 'n Kind und außerdem bin ich insolvent und mittellos." Gerade letzteres ist wichtig. Du wirst u.U. nicht direkt einen Termin erhalten, es ist aber das Datum festgehalten. Der Anspruch auf ALG-2 wird ab dem Tag berechnet (@Beppo: Nicht Monat! Es wird ge-30telt), ab dem du deine Bedürftigkeit angemeldet hast.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 19:48




(@herrrossi)
Schon was gesagt Registriert

Das hilft mir echt weiter vielen vielen Dank! Werde ich dann Morgen machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 20:09
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Falls du nichts mehr haben solltest um dir was zu Essen zu kaufen (ich hoffe das ist nicht der Fall) kannst du auch drauf drängen, dass die ein Vorschuss gewährt wird. Sofern der Termin für dich unzumutbar weit in der Zukunft liegen sollte. Sollte das der Fall sein musst du denen das aber deutlich klar machen. Viel Glück!

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 18:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ sebgerol

Hast du außer Allgemeinaussagen auch was sinnvolles beizutragen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 18:59