Gehaltspfändung
 
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Gehaltspfändung

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(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wir haben heute morgen die Nachricht bekommen, dass die KM der Kinder meines Mannes Gehaltspfändung beantragt hat. Kann mir jemand darüber etwas sagen? Mein Mann ist seit über 4 Jahren von seiner EX getrennt und zahlt regelmäßig den entsprechenden Unterhalt. In den vergangenen 2 Jahren war mein Mann (Handwerker) in den Wintermonaten  "stempeln"  sprich er war für jeweils 3 Monate arbeitslos gemeldet. Die KM hat in der Zeit vom Amt die Unterhaltszahlung für die beiden Kinder bekommen.
Zur Historie: Die KM verweigert meinem Mann die Kinder zu sehen, Kinder wurden in der Vergangenheit lieber 6-8 Stunden alleine gelassen als sie zum KV zu geben. Telefonieren darf er auch nicht. Gerichtsverhandlung war im Herbst 2015 mit dem Resultat, dass die Kinder alle 2 Wochen von Mittwoch bis Sonntag bei uns sind und die Ferien geteilt wurden. Zuvor war nur der normale Umgang jedes zweite Wochenende und  1 Ferienwoche in Sommerferien möglich.  Unterhalt wurde nach der Gerichtsverhandlung in vollem Umfang weiterbezahlt.
Ist eine Gehaltspfändung einfach so möglich???? Wir sind aus allen Wolken gefallen! Was können wir tun?
Welche Forderungen kann man gegenüber der KM stellen? Mein Mann musste sein komplettes Einkommen offen legen und wir wissen nocht nicht einmal wieviel Stunden die KM in der Woche arbeiten geht?
Kennt sich jemand aus????  Wäre super!

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2016 22:14
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Nein, "einfach so" ist es nicht möglich.

Möglich ist es nu dann, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt und dieser nicht oder nur unzureichend bedient wird.

Dein Mann/Lebensgefährte muss den Titel (so denn einer existiert) auch dann bedienen, wenn er in der Schlechtwetterzeit nicht den vollen Lohn bekommt.

Das Jugendamt springt nur ein, um eine akute Notlage zu verhindern. Das bedeutet aber nicht, dass der von Deinem Mann geschuldete Unterhalt dadurch hinfällig wird.

Verhindern kann Dein Mann die Pfändung nur, wenn er die Unterhaltsrückdtände begleicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 22:28
(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
Danke für die Info!  Ein Titel besteht. Nach Aussage vom Jugendamt musste mein Mann, weil er in den vergangenen drei Monaten arbeitslos war keinen Unterhalt bezahlen,  das Jugenamt ist für die Zeit eingesprungen.  Warum bestehen dann trotzdem Unterhaltsansprüche? Dann würde die KM ja doppelt bezahlt werden, vom Amt und von meinem Mann? Das Arbeitslosengeld für die Zeit entsprach dem Selbsterhalt, also konnte er nichts bezahlen.  Verstehe ich nicht so wirklich!

Sollte man hier nicht zunächst als KM das Gespräch suchen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2016 23:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ein Titel besteht und ein Unterhaltsrückstand, dann ist eine Pfändung immer möglich.

Offensichtlich wurde ja nicht immer Unterhalt gezahlt. Wenn die Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss zahlt, weil kein Unterhalt gezahlt wurde, dann kann sie sich das Geld vom Unterhaltsschuldner wieder holen, weiterhin hat die KM Anspruch auf die Differenz zwischen UV und tituliertem Unterhalt.

Rein rechtlich kann man immer mit einer Vollstreckungsabwehrklage versuchen die Pfändung zu verhindern. Das setzt aber voraus, dass es keinen Grund für die Pfändung gibt (die Ansprüche z.B. verjährt sind, sollte hier nicht der Fall sein).
Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit sich mit der KM darauf zu einigen, dass sie auf die Pfändung verzichtet und man den Unterhalt immer(!) pünktlich zahlen wird.
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit die Pfändung abzulehnen. Bleiben muss einem trotzdem der Pfändungsfreibetrag, nur was darüber liegt kann gepfändet werden um den Unterhaltsrückstand abzubauen und zukünftiger Unterhalt kann direkt bei Fälligkeit gepfändet werden. Wird der Unterhalt erst einmal gepfändet wird es schwer es wieder aufzuheben.

Wieviel Stunden die KM arbeitet ist unerheblich, ob es Umgang gibt und wie lange der Streit darum gedauert hat spielt auch keine Rolle, es geht im Moment einzig und alleine darum ob der Unterhalt immer und vollständig wie tituliert gezahlt wurde, wenn nicht ist die Pfändung möglich. Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Aber bei kleinen Betrieben sollte man prüfen ob richtig gerechnet wurde.

VG Susi

P.S. Bist Du Dir sicher, dass das JA den Unterhalt erlassen hat? oder nur gestundet?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2016 23:22
(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mit dieser Mutter kann man sich auf nichts einigen, die ist auf Krawall aus. Das es ihren Kindern beschissen damit geht ist ihr egal - Hauptsache Terror.

Wie hoch ist denn der Pfändungsfreibetrag?

"P.S. Bist Du Dir sicher, dass das JA den Unterhalt erlassen hat? oder nur gestundet? " Woher erkenne ich das? Worin liegt der Unterschied?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2016 09:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

An einer schriftlichen Erklärung, dass für den Zeitraum x der Unterhaltstitel außer Kraft gesetzt wird und auf die Zahlung der KU wegen Leistungsunfähigkeit verzichtet wird.

Würde mich aber wundern, wenn das JA das so schriftlich herausgibt. Im Normalfall zählt Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten zu einem vorrübergehenden Ereignis, das die Reduzierung (bis auf 0€) nicht rechtfertigt.
Bei Saisonbedingten Verdiesntausfällen wird zusätzlich davon ausgegangen, dass der AN sich darauf einzustellen hat und eben ein wenig für diese Zeiten für den KU zurücklegen kann

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 10:19
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Nach Aussage vom Jugendamt musste mein Mann, weil er in den vergangenen drei Monaten arbeitslos war keinen Unterhalt bezahlen,  das Jugenamt ist für die Zeit eingesprungen.  

Dann beruhte die Aussage auf einem Missverständnis.

Warum bestehen dann trotzdem Unterhaltsansprüche?

Weil ein gültiger Titel besteht. Den kann man nicht einfach mit einer "Aussage" des Jugendamts aus der Welt schaffen.

Dann würde die KM ja doppelt bezahlt werden, vom Amt und von meinem Mann? Das Arbeitslosengeld für die Zeit entsprach dem Selbsterhalt, also konnte er nichts bezahlen.  

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für die drei Monate ist unerheblich. Der Titel basiert (bei Angestellten) auf einer Berechnung des Durchschnittsgehalts für die vergangenen zwölf Monate (vor Erstellung des Titels). Anhand dieses Durchschnittsgehalts wurde der von Deinem Mann monatlich zu zahlende Betrag ermittelt. Und zwar, wie geschrieben, unabhängig vom Einzelverdienst in einem besonderen Monat.

Wie midnightwish schon geschrieben hat, muss Dein Mann, wenn zu erwarten ist, dass er in einem Monat weniger Einkommen hat, eben in den "guten" Monaten für den Kindesunterhalt ansparen.

Sollte man hier nicht zunächst als KM das Gespräch suchen?

Du bist witzig.

Wenn ein Schuldner nicht zahlen kann und somit auf den guten Willen des Gläubigers angewiesen ist, dann sollte tunlichst der Schuldner das Gespräch zu suchen und nicht der Gläubiger.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 16:10
(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Nee, ich bin nicht witzig! Das ist im letzten Jahr so problemlos gelaufen. Mein Mann hatte sich im Januar beim Amt erkundigt und ihm wurde versichert, dass der KM für den 3 monatigen Zeitraum das Unterhaltsgeld vom Amt gezahlt wird.

🙂 Naja, mittlerweile hat sich einiges klar gestellt. Für Januar bis März hat sie Unterhaltsgeld vom Amt bekommen.  Mein Mann hat im Januar auch an sie den entsprechenden Betrag ausgezahlt. Sprich die Dame hat aufgrund von Missverständnis meines Mannes und Amt im Januar doppelt kassiert und will nun für April Gehaltspfändung durchsetzen! Frech?! :gunman:

Ich glaube, bei uns besteht kein Titel- werde aber nochmal nachhören...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2016 17:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Locura,

Ich glaube, bei uns besteht kein Titel- werde aber nochmal nachhören...

Ähm, man kann ja nicht einfach so ins Blaue hinein pfänden, d.h. bei der Pfändung müsste eigentlich angegeben sein, auf welcher Grundlage die Pfändung erfolgt - also z.B. aufgrund einer Jugendamtsurkunde, die der Vater irgendwann man unterschrieben, oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, den er irgendwann einmal kassiert hat. Das sind nämlich die beiden üblichen Varianten eines Titels, um die es in solchen Fällen typischerweise geht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 17:13
(@tina10)
Rege dabei Registriert

🙂 Naja, mittlerweile hat sich einiges klar gestellt. Für Januar bis März hat sie Unterhaltsgeld vom Amt bekommen.  Mein Mann hat im Januar auch an sie den entsprechenden Betrag ausgezahlt. Sprich die Dame hat aufgrund von Missverständnis meines Mannes und Amt im Januar doppelt kassiert und will nun für April Gehaltspfändung durchsetzen! Frech?!

Nein, nicht frech. Den Unterhaltsvorschuss vom Amt muss sie in diesem Fall ganz einfach zurückzahlen. Wie sie das im Innenverhältnis mit dem Amt regelt, ist aber nicht Sache Deines Mannes. Die Schulden Deines Mannes an die Kindesmutter werden durch den Unterhaltsvorschuss vom Amt nicht aufgehoben.

Als frech empfinde ich eher die hier gezeigte Empörungshaltung eines zahlungsunwilligen Schuldners.

Ich glaube, bei uns besteht kein Titel- werde aber nochmal nachhören...

Also es gibt genau zwei Möglichkeiten:

a) Es gibt keinen Titel.

In diesem Fall ist Deine ganze Fragerei obsolet, denn die Kindesmutter kann ohne Titel keine Vollstreckung einleiten.

b) Es gibt einen Titel.

In diesem Fall kann die Mutter auch vollstrecken lassen und es wäre Deinem Mann anzuraten, sich zu überlegen, wie er seine Rückstände schleunigst begleichen kann. Und dann sollte e r das Gespräch mit der Kindesmutter suchen, ihr einen Plan vorlegen, wie er seine Schulden bei ihr begleichen möchte und sie b i t t en, die Gehaltspfändung zu stoppen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 17:28




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

mal was Grundsätzliches:

Die Höhe des Arbeitslosengeldes für die drei Monate ist unerheblich. Der Titel basiert (bei Angestellten) auf einer Berechnung des Durchschnittsgehalts für die vergangenen zwölf Monate (vor Erstellung des Titels). Anhand dieses Durchschnittsgehalts wurde der von Deinem Mann monatlich zu zahlende Betrag ermittelt. Und zwar, wie geschrieben, unabhängig vom Einzelverdienst in einem besonderen Monat.

Wie midnightwish schon geschrieben hat, muss Dein Mann, wenn zu erwarten ist, dass er in einem Monat weniger Einkommen hat, eben in den "guten" Monaten für den Kindesunterhalt ansparen.

Das ist soweit juristisch korrekt - und außerdem ist es eine der unzähligen Frechheiten, die das deutsche Unterhaltsrecht dem Unterhaltszahler zumutet.

Einerseits gilt Arbeitslosigkeit als "vorübergehendes Ereignis", für das der Unterhaltspflichtige somit gefälligst Vorsorge zu treffen hat, damit er bei Arbeitslosigkeit trotz des deutlich niedrigeren Einkommens weiterhin den vollen Unterhalt zahlen kann; andererseits gibt ihm das Unterhaltsrecht aber keine Möglichkeit, genau diese Ansparleistung von seinem bereinigten Einkommen abzuziehen - was eigentlich die einzig mögliche Konsequenz wäre, wenn man schon die Folgen der Arbeitslosigkeit allein dem Unterhaltszahler aufdrückt: Denn wenn der Unterhaltszahler Geld zurücklegen muss, um auch bei Arbeitslosigkeit den Unterhalt weiterzahlen zu können, dann steht ihm genau dieses Geld eben nicht für die laufenden Unterhaltszahlungen zur Verfügung.

Es geht also mal wieder darum, dass der Staat den Unterhaltszahler als ein Rindvieh betrachtet, das man gleichzeitig melken und schlachten kann.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 17:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich glaube, bei uns besteht kein Titel- werde aber nochmal nachhören...

Wenn Du denn am nachhören bist, prüfe auch was (bzw. wieviel) denn tituliert ist.

Denn:

Mein Mann hatte sich im Januar beim Amt erkundigt und ihm wurde versichert, dass der KM für den 3 monatigen Zeitraum das Unterhaltsgeld vom Amt gezahlt wird.

Wenn das Amt Unterhaltsvorschuss leistet, dann deckt das nicht den Mindestunterhalt ab (das Existenzminimum eines Kindes ist dadurch allerdings gedeckt).

Also es gibt genau zwei Möglichkeiten:

Ein dritte Möglichkeit wäre tatsächlich:
Der Titel lautet über weniger als den Mindest-KU und wurde durch UHV somit ersetzt.
Dann hat die KM die Ansprüche bei der Beantragung von UHV an das JA abgetreten (bis zur Höhe des UHV ohnehin) und wäre somit tatsächlich nicht legitimiert für diesen Zeitraum zu pfänden ...

Ingesamt: Viel zu viele "wenn"s und daraus folgende Mutmaßungen.
Zu viele für ein "er soll bitte, bitte sagen" aber auch zu viele für "KM darf das nicht".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 18:15
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Ein dritte Möglichkeit wäre tatsächlich:
Der Titel lautet über weniger als den Mindest-KU und wurde durch UHV somit ersetzt.
Dann hat die KM die Ansprüche bei der Beantragung von UHV an das JA abgetreten (bis zur Höhe des UHV ohnehin) und wäre somit tatsächlich nicht legitimiert für diesen Zeitraum zu pfänden ...

Selbst in diesem Fall kann sie jedenfalls für April die Gehaltspfändung durchsetzen, da der Unterhaltsvorschuss ja nur für Januar bis März erfolgte. (Unterhaltsvorschussgesetz § 7 Abs. 3 Satz 2)

und will nun für April Gehaltspfändung durchsetzen!

Von daher sollte das "Bitte-Bitte-Sagen" wohl doch ins Auge gefasst werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2016 19:31
(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielen lieben Dank für die vielen Anmerkungen, Meinungen etc.  Ich bin nun seit 3 Jahren mit meinem Mann zusammen und echt sprachlos wie gemein und einfach nur ätzend KM sein können. Wenn man hier im Forum liest kriegt man noch mehr das kotzen. Bisher kannte ich nur die Version "scheiß" Vater von den alleinerziehenden Müttern auf meiner Arbeit  😉  Aber das ist ein anderes Thema.

Aber nichts desto trotz ist die Dame hier im Recht und soll ihr Geld erhalten. Wir waren beim Anwalt, der regelt alles und veranlasst auch wenn möglich eine  neue Titulierung.  Sorry,  für meine Unwissenheit ich musste mich bisher mit so ´ner Sch... nicht auseinandersetzen.  Der Terror wird weiter gehen und ich bald zum Psychologen:)

Viele liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 10:00
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Sorry,  für meine Unwissenheit ich musste mich bisher mit so ´ner Sch... nicht auseinandersetzen. 

Prinzipiell müsstest Du das auch jetzt nicht, es ist nämlich garnicht Deine Aufgabe. Es ehrt Dich, das Du Deinen Männe hier unterstützt.
Die bessere Unterstützung wäre aber Hilfe zur Selbsthilfe, oder anders Motivation, sich selbst hier anzumelden.

Es ist SEINE Aufgabe.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 15:32
(@Mrs_Mima)

hi,

ich verstehe nicht, wieso die KM nun so "gemein und ätzend" ist, wenn sie doch im Recht ist?
Sie hat einen Titel, der wird nicht bedient also pfändet sie.
Was macht denn dein Mann in seiner Eigenschaft als Handwerker, wenn einer seiner Kunden nicht zahlt?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 17:25
(@locura)
Schon was gesagt Registriert

Hey Mima,

na, ganz einfach:  die Geschichte hat hier ja nicht erst begonnen. Wenn man seine Kinder vor Gericht zehrt, weil sich sowohl Vater als auch und vor allen Dingen die Kinder es sich wünschen den Vater öfter zu sehen. Und die KM nicht bereit war dem Wunsch der Kinder nachzukommen. Und mein Mann hatte ihr wirklich viele Angebote unterbreitet wie man es hätte handhaben können. Kannst du dir vlt. vorstellen wie sie tickt.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2016 17:53
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hey Mima,

na, ganz einfach:  die Geschichte hat hier ja nicht erst begonnen...

Nun ja, dass man einander grundsätzlich nicht grün ist, ist die eine Sache.

Etwas Anderes ist es, einfach stillschweigend nichts zu zahlen.

Ganz allgemein gilt (und zwar für jede Art von Schulden): Wenn man in Zahlungsschwierigkeiten ist, dann kontaktiert man denjenigen, dem man das Geld schuldet, erklärt die Situation und macht zumindest einen Vorschlag, wie man das Ganze möglichst schnell regeln kann. Das gebietet eigentlich der Anstand.

Dass jemand sauer wird, wenn er einfach so im Regen stehen gelassen wird, ist verständlich. Zum Vergleich: Versuch einmal, Deine Handyrechnung einen Monat lang nicht zu bezahlen und sieh, was dann passiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 19:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es mit dem Geld knapp ist und bisher mehr als der Mindestunterhalt gezahlt wurde, dann könnte man auch über eine Herunterstufung um 1 Stufe nachdenken/kämpfen.
Die Kinder (zwei ?)  sind jetzt mehr als Fr-So aller 14 Tage bei Euch, dass ist mehr als Standardumgang und erlaubt es den Unterhalt minimal (1 Stufe zu senken).
Natürlich wird die KM nicht mitmachen, aber wenn ein Anwalt schon dabei ist, dann ist ein Vorschlag.
Das ist nicht möglich bei Mindestunterhalt. Man kann sich auch sträuben, wenn das Einkommen nahe an der höheren Stufe liegt. Letzlich bringt es nicht auch nicht soviel.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 19:47
(@tina10)
Rege dabei Registriert

wenn es mit dem Geld knapp ist und bisher mehr als der Mindestunterhalt gezahlt wurde, dann könnte man auch über eine Herunterstufung um 1 Stufe nachdenken/kämpfen.

Wir waren beim Anwalt, der... und veranlasst auch wenn möglich eine  neue Titulierung. 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2016 19:50




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