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geht's noch

 
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Gude,

ich hätte da mal eine Frage in die Runde, ich habe einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss bekommen (Lohnpfändung).

Unter Pfandfreier Betrag steht 800,- mtl. zzgl.  982,- (Kindesunterhalt).

Ähm, bei 3.0xx,-€ netto geht das? Lt. Pfändungstabelle sollen doch nur 348,73€ möglich sein? Alles mit dem Stempelchen eines Rechtspflegers und Anschreiben eines Hauptgerichtsvollziehers.

Als Unterhaltsberechtigte sind 2 Personen angegeben, hier geht’s aber um Unterhalt für die Ex. dann sollten es doch 3 sein?!?

Mir fehlt grad das Lichtlein…

Gruß Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2012 21:54
(@Inselreif)

Lt. Pfändungstabelle

die nicht für Vollstreckung von Unterhaltsforderungen gilt, ...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2012 09:32
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Danke,

das ist übel, wenn der monatliche Unterhalt für die Ex nicht berücksichtigt (freigestellt) wird, sonder gepfändet für die Vergangenheit laufen ja sofort wieder neue Unterhaltsschulden auf.

Das wird dann zur unendlichen Geschichte…

Gruß Urmel63

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2012 13:50