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Geld verschwinden lassen

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(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

wie kann ich Guthaben vom Bankkonto unsichtbar verduften lassen ?

Möglichst so, dass ich selbst es auch nach Jahren noch wieder finde ... ?

Ich ziehe nicht aus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2007 14:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus HH2000!
Ich würde es in private Altersvorsorge investieren...unterhaltstechnisch untouchable  😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 14:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so es Geld aus einer Schenkung/Erbschaft ist, zählt dieses zum Anfangsvermögen und ist bzgl. Zugewinn eh außen vor. Sollte es sich um gemeinsam erwirtschaftetes Geld handeln, was auch in der Einverdienerehe ein Verdienst von beiden ist, so fände ich es moralisch kritikwürdig, wenn du dieses Geld verschwinden lassen würdest.

Bei den Damen der Schöpfung wird der Kontenplünderung mit Empörung begegenet und ich kann identisches Verhalten bei Geschlechtsgenossen nicht gut heißen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 14:20
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

so es Geld aus einer Schenkung/Erbschaft ist, zählt dieses zum Anfangsvermögen und ist bzgl. Zugewinn eh außen vor. Sollte es sich um gemeinsam erwirtschaftetes Geld handeln, was auch in der Einverdienerehe ein Verdienst von beiden ist, so fände ich es moralisch kritikwürdig, wenn du dieses Geld verschwinden lassen würdest.

Bei den Damen der Schöpfung wird der Kontenplünderung mit Empörung begegenet und ich kann identisches Verhalten bei Geschlechtsgenossen nicht gut heißen.

Die Anzahl der Klicks verrät, dass sich sehr viele mit diesem konkreten Gedanken befassen.
... Geld verschwinden lassen, damit der KV es mit den Kindern gemeinsam nutzen kann ohne dass die KM es verzocken kann ... das wäre prima ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 12:04
(@hamburger jung)

Die Anzahl der Klicks verrät, dass sich sehr viele mit diesem konkreten Gedanken befassen.
... Geld verschwinden lassen, damit der KV es mit den Kindern gemeinsam nutzen kann ohne dass die KM es verzocken kann ... das wäre prima ...

Wie Deep schon sagte, würde Deine Ex die Kohle verschwinden lassen, wärst Du ungemein empört, wie sie das nur tun kann...

Ich bin sicher, dass alle KM´s, die sowas tun, ähnlich ehrenwerte Gedanken dabei haben, wie Du...

Sollte es sich natürlich um Taler handeln, die Du vor der Ehe schon besessen hast, hättest Du meine volle Unterstützung, allerdings hat DT auch dazu schon alles gesagt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 12:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Anzahl der Klicks verrät, dass sich sehr viele mit diesem konkreten Gedanken befassen.

Das ist deine Interpretion...es gibt sicherlich noch einige weitere Gründe...

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 12:26
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Anzahl der Klicks verrät, dass sich sehr viele mit diesem konkreten Gedanken befassen.
... Geld verschwinden lassen, damit der KV es mit den Kindern gemeinsam nutzen kann ohne dass die KM es verzocken kann ... das wäre prima ...

Die Anzahl der Klicks verrät, daß viele genau hingucken, ob sich hier user breitmachen, deren Absichten unlauter, deren Integrität fraglich und deren Verhalten rufschädigend ist. Aus derartigen Anfragen kann leicht das Klischee bedient werden, daß getrennte Väter in erster Linie Unterhaltsdrückeberger sind.

Was du hier machst, ist Betrug an deiner Frau.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 12:37
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

da unter "Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung" eingestellt:

wie kann ich Guthaben vom Bankkonto unsichtbar verduften lassen ?

§ 288 StGB Vereiteln der Zwangsvollstreckung

(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Die Beiseiteschaffung des Kontoguthabens ist strafbar gem. § 288 StGB.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 13:03
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

also wenn bspw. das Anfangsvermögen höher war/ist, als das Endvermögen,
könnte mann/frau schon drüber nachdenken  :redhead:
Denn Gerechtigkeit muß man sich manchmal holen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 13:18
(@hamburger jung)

also wenn bspw. das Anfangsvermögen höher war/ist, als das Endvermögen,
könnte mann/frau schon drüber nachdenken 

:question: :question: :question: :question:

Also wenn ich zu Beginn der Ehezeit 100000 € besessen habe und während der Ehe 70000€ davon für z.B. Urlaub ausgegeben habe, dann fändest Du es gerecht, wenn ich wenigstens die verbliebenen 30000€ verschwinden ließe?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 13:24




(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

also wenn bspw. das Anfangsvermögen höher war/ist, als das Endvermögen,
könnte mann/frau schon drüber nachdenken  :redhead:
Denn Gerechtigkeit muß man sich manchmal holen.

!

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 13:25
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Anzahl der Klicks verrät, daß viele genau hingucken, ob sich hier user breitmachen, deren Absichten unlauter, deren Integrität fraglich und deren Verhalten rufschädigend ist.
Was du hier machst, ist Betrug an deiner Frau.

Das stimmt leider zum Teil.
Nachdem ich seit Jahren selbst betrogen wurde, möchte ich jetzt  zumindest einige Teile meiner Existenz retten und später mit meinen Kindern teilen.
imho handelt es sich hierbei um eine Verteidigung und nicht um einen Angriff.
Es gibt leider auch KM die sicherlich nicht im Sinne der Kinder und Familie agieren ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 13:31
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

:question: :question: :question: :question:

Also wenn ich zu Beginn der Ehezeit 100000 € besessen habe und während der Ehe 70000€ davon für z.B. Urlaub ausgegeben habe, dann fändest Du es gerecht, wenn ich wenigstens die verbliebenen 30000€ verschwinden ließe?

Wenn du 100K in die Ehe eingebracht hast(Anf.-Verm.), und 70 K während der Ehe erwirtschaftet wurde, dann sind das auf deiner Seite
35K -100K, die dann auf NULL (beim Zugewinnausgleich)gesetzt werden.
Das finde ich -bspw.- nicht gerecht.
Mal abgesehen davon, wenn dann noch so komische EU-Zahlungen dazu kommen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 13:36
(@hamburger jung)

35K -100K, die dann auf NULL (beim Zugewinnausgleich)gesetzt werden.

Von Zugewinnausgleich hab ich nicht so die Ahnung, weil bei uns nix auszugleichen war, aber ist es nicht so, dass in dem Fall einfach die 100000 über´n Tisch fallen und die erwirtschafteten 70000 geteilt werden, ergo die 100000 bei dem bleiben, der sie mitgebracht hat? wieso sollte bei einem Gesamtvermögen von 170000 Krachern das Anfangsvermögen auf null gesetzt werden??

*nixversteh*

Mal abgesehen davon, wenn dann noch so komische EU-Zahlungen dazu kommen.

Von sowas hab´ich gehört  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 14:52
(@babbedeckel)
Registriert

Hi hhj,

Von Zugewinnausgleich hab ich nicht so die Ahnung, weil bei uns nix auszugleichen war, aber ist es nicht so, dass in dem Fall einfach die 100000 über´n Tisch fallen und die erwirtschafteten 70000 geteilt werden, ergo die 100000 bei dem bleiben, der sie mitgebracht hat? wieso sollte bei einem Gesamtvermögen von 170000 Krachern das Anfangsvermögen auf null gesetzt werden??

Ich rechne es dir mal vor  😉  :yltype:
Ehepartner1 hat 100k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2. Zugewinn=35K - 100K = minus 65K = NULL
Ehepartner2 hat 0k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2 Zugewinn=35K - 0K = 35K
Ehepartner2 hat Ehepartner1 mit 17,5K auszuzahlen.
Also hat Ehepartner1 47,5K Verlust gemacht.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 15:20
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich rechne es dir mal vor  😉  :yltype:
Ehepartner1 hat 100k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2. Zugewinn=35K - 100K = minus 75K = NULL
Ehepartner2 hat 0k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2 Zugewinn=35K - 0K = 35K
Ehepartner2 hat Ehepartner1 mit 17,5K auszuzahlen.
Also hat Ehepartner1 57,5K Verlust gemacht.

... somit muss ich überhaupt kein schlechtes Gewissen hinsichtlich der Überschrift  "Geld verschwinden lassen"  haben. Die 57,5K Verlust investiere ich gerne in die Kinder.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 15:42
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

... somit muss ich überhaupt kein schlechtes Gewissen hinsichtlich der Überschrift  "Geld verschwinden lassen"  haben. Die 57,5K Verlust investiere ich gerne in die Kinder.

In der obigen -angenommenen- Konstellation hätte ich überhaupt kein schlechtes Gewissen, auch wenn
es nicht Gesetzeskonform ist.
Da fällt mir ein alter Sponti-Spruch ein "legal, illegal, s*"  :rofl2:  *kein umgehen der Wortsperren!*

...und ich finde auch nicht, daß es "uns" (oder diese Seite) in ein schlechtes Licht rückt.
Die Überschrift. als auch die Fragestellung, hätte vielleicht besser gewählt werden sollen  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:21
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich rechne es dir mal vor 
Ehepartner1 hat 100k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2. Zugewinn=35K - 100K = minus 65K = NULL
Ehepartner2 hat 0k Anf.-Vermögen, Endvermögen 70k / 2 Zugewinn=35K - 0K = 35K
Ehepartner2 hat Ehepartner1 mit 17,5K auszuzahlen.
Also hat Ehepartner1 47,5K Verlust gemacht.

Das hinkt doch auf allen drei Pfoten!

Wenn das Endvermögen von 70.000 der Rest von den 100.000 des Ehepartner1 sind, ist das Endvermögen des Ehepartner2 doch 0 !

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:24
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Das hinkt doch auf allen drei Pfoten!
Wenn das Endvermögen von 70.000 der Rest von den 100.000 des Ehepartner1 sind, ist das Endvermögen des Ehepartner2 doch 0 !

...jeder hat ein Endvermögen von 70K.
Mir fällt aber auf, wieso habe ich dieses gleich durch 2 geteilt.  :knockout:  :redhead:
Das ist falsch.
Eigentlich wollte ich nur aufzeigen, daß man ganz schön miese machen kann.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 17:01
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

wenn es hier um den Zugewinnausgleich oder/und das unterhaltsrelevante Einkommen geht, gehört das in's Forum "Unterhalt". Sollte es doch um eine mögliche Kontopfändung gehen, ist es nämlich völlig schnuppe, woher das Geld kommt.

Vielleicht kann uns der TE mal aufklären und die Beiträge ggf. verschieben lassen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 17:11




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