...jeder hat ein Endvermögen von 70K.
Jeder hat am Ende 70.000? Das hieße, Ehepartner1 hat von seinen 100.000 stolze 30.000 verpulvert, während der Ehepartner2 sich von 0 auf 70.000 hochgewirtschaftet hat. Davon gibt er/sie Ehepartner1 dann 35.000 ab. Eine Verlustrechnung ist das nicht...
Die Anzahl der Klicks verrät, daß viele genau hingucken, ob sich hier user breitmachen, deren Absichten unlauter, deren Integrität fraglich und deren Verhalten rufschädigend ist. Aus derartigen Anfragen kann leicht das Klischee bedient werden, daß getrennte Väter in erster Linie Unterhaltsdrückeberger sind.
Was du hier machst, ist Betrug an deiner Frau.
Hallo,
also ich kann an dieser Überschrift und auch an der Frage nichts die Integrität oder sogar rufschädigendes erkennen.
Und: Viele Klischees können hier aus vielen Topics bedient werden.
Kein Grund gleich jemanden abzuwatschen.
Es liegt im Auge des Betrachters, ob er dieses oder jenes Verhalten moralisch verurteilt oder gutheißt, - aber mal ehrlich - sehr viele derer, die hier klicken - auch ich, würden sich für die Beantwortung der Frage sehr interessieren und brauchen keinen der mittelbar auch sie in den Ruch der Unlauterkeit bringt.
Was man aus den Informationen dann macht ist eines jeden eigene Entscheidung.
Richtig ist, und es ist eine wichtige Information, dass es illegal ist.
Richtig ist auch, brächte eine Ex ein Vermögen auf die Seite (ist ja auch oft genug geschehen), wäre die Empörung groß.
Richtig, nein besser : Real ist aber auch, dass Viele (in der Mehrheit Männer) bis zum Selbstbehalt gekürzt ihre womöglich seinerzeit betrügerischen weil schwarz arbeitenden Exen (die Kinder und den diesbezüglichen Unterhalt lasse ich bewußt Außen vor - ist ein anderes Thema) Jahrzehnte alimentieren müssen; oder noch krasser: Alleinerziehende Väter ihre Exen unterhalten müssen, weil diese angeblich und nicht nachgewiesen nicht erwerbsfähig sind, aber im Gegenzug niemals Kindesunterhalt sehen werden.
Möglich wird das durch eine krude Gesetzgebung, die Aussagen wie die folgenden auch noch substanziiert :
"Ich mach dich fertig - du wirst zahlen bis du verreckst"
und
"Ich will nur, was mir zusteht"
Vor diesem Hintergrund finde ich es auch moralisch nicht verwerflich, einmal auszuloten wie man sich gegen vielfach ungerechte Forderungen zur Wehr setzen kann, denn ich bin nicht der Ansicht, dass einem Unterhaltsberechtigten wirklich all das zusteht , was die Gesetzgeber ermöglicht haben.
Gruß
Haddock
PS: zur Beantwortung der Frage selber habe ich nichts beizutragen - denn ich verfüge nicht über Vermögenswerte ( musste aber trotzdem nachehelichen Unterhalt zahlen, obwohl meine Ex arbeitete und auch Zeit gehabt hätte ihre Arbeit auszuweiten)
hallo zusammen,
ich verstehe den gedankengang. ich habe 40k dm mit in die ehe gebracht und nicht reklamiert. es war mir schlicht gesagt......nichts wert.
gruss
bengel
Hi,
besser wie Haddock hätte es man nicht sagen können. :thumbup: 🙂
ich verstehe den gedankengang. ich habe 40k dm mit in die ehe gebracht und nicht reklamiert. es war mir schlicht gesagt......nichts wert.
Nobel von dir ...
Hat´s dir deine EX gedankt :question:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
Das stimmt leider zum Teil.
Nachdem ich seit Jahren selbst betrogen wurde, möchte ich jetzt zumindest einige Teile meiner Existenz retten und später mit meinen Kindern teilen.
imho handelt es sich hierbei um eine Verteidigung und nicht um einen Angriff.
Es gibt leider auch KM die sicherlich nicht im Sinne der Kinder und Familie agieren ...
Das nennt sich weder Verteidigung noch Angriff, das nennt sich Selbstjustiz. Die Ex könnte ähnlich argumentieren und sagen, dass dieses Geld den Kindern bis zur Volljährigkeit fehlt.
Ich persönlich finde es ziemlich mies, mit dem Argument "Kindeswohl" zu kommen, wenn es um Hinterziehung von Geldern geht. Für mich hört sich das nach "Rache" an, zumal das Geld mit den Kindern "geteilt" werden soll.
Gruß
eskima
edit: für mich ist dieser thread ein klarer Fall für den Virtuellen Mülleimer
Moin
Bin ich froh, das ich Kopfkissensparer bin. So schlafe ich nachts wenigstens ruhig. (eindeutig zweideutig :rofl2: )
Schon mal darüber nachgedacht mit den 70.000 einen Privatkredit bei deiner Mutter abzuzahlen? So hab ich damals meine paar Mücken in Sicherheit gebracht und vor Gericht erklärt bzw ist noch ein Teil für Hausratsersatzbeschaffung drauf gegangen. Ok waren nur knappe 1500 € aber da ich alles mit in die Ehe gebracht habe und nix mitgenommen habe fand ich das nur fair. Allein die Küche hatte mich 2000 DM gekostet. (Waschmaschine Trockner Spühlmaschine Möbel etc)
Wenn ich jetzt darüber nachdenke suche ich das Smily, was dem anderen Smily in den A.... tritt.
Gruß
Martin
Hallo ihr,
ich beobachte hier einen schicken Lagerkampf. Schnuckelig...
Sagen wir mal, einer der beiden würde das Geld abheben, damit in den nächsten <aähm, wie soll ich es sagen> und nach 2 Wochen beglückt, aber pleite rauskommen.
Dann kommt es nach §288 zu 10-20 Jahren Haft und man bekommt auf seine Stirn tätowiert "Böser Bub".
Nee mal ganz ehrlich. Vor Gericht ist es so wie im echten Leben: Man muss sich der Härte des Faktischen stellen. Und da will ich doch mal nicht nur einen Paragraphen, sondern auch ein Urteil sehen. Wenn man nicht völlig plump ist, kommt man mit einiger Vorbereitung aus der Nummer mehr oder weniger unbeschadet raus.
Das Problem ist nur: 70k€ sollten nicht dort sein, wo der eigene Name draufsteht. Und wenn ein anderer Name draufsteht, ist die Kohle vielleicht weg. Ging meinem ehemaligen Schwiegervater so. Scheindung, 50k€ waren zu verteilen. Die gab er in der nahen Verwandschaft weiter. Und als er nach 3 Jahren nach der Kohle fragte, bekam er von der einen Seite 25 und von der anderen Seite 0. Dumm gelaufen, trotz 'Streuung' und reichlich schulden dank doppelt bezahlter Hütte
Gruß,
Michael
P.s.: Übrigens. Das Geld verschwindet in keinem Fall. Schlimmstenfalls gehört es nur jemanden anders. Das nennt man das Kontinuitätsprinzip (das ich vor Trennung nur aus der Physik kannte)
Moin
Das Geld verschwindet in keinem Fall. Schlimmstenfalls gehört es nur jemanden anders.
Spontan bei der Summe fällt mir ein:
Ein Flug in eine amerikanische Wüstenstadt, in der es dank Neonröhren nie dunkel wird. Dann ein paar mal ordentlich Geld abgeholt und mit schwerem Portmanai zurück.
"Hab alles verlohren. ;( Ich bin ja so ein Trottel. ;( Und man wird doch immer durch die Medien gewarnt und ich fall trotzdem rein. ;( So was passiert mir nie wieder. "
Fazit: Geld verschwunden und es gehört niemand anderem.
Passiert oft genug so was. 😉
Gruß
Martin
Völlig richtig, Martin,
Obwohl... vielleicht könnt ihr euch noch an eine viel genialiere Idee erinnern.
Ein Mann wollte Geld überweisen und tat dies per pede in einer Plastiktüte. Plötzlich um'Mann'te ihn nur ein unglaublicher Drang, eine Toilette zu besuchen. Er fand ein - ich glaube es war ein - Bauklo. Er hängte die Tüte aussen dran (es ist ja schrecklich dreckig in so Bauklos), ging hinein und beim herausgehen musste er feststellen, dass er beraubt wurde.
Die herbeigerufene Polizei konnte trotz genauer Beschreibung des Geldes und der Plastiktüte beides nicht wiederfinden.
Na da wollen wir doch mal hoffen, dass es nicht um Zugewinnausgleich ging.
Ob nun der Mann verklagt würde, weil er gutgläubig wäre? Oder wird ein Verbrechen an ihn Auslöser einer zweiten Strafe?
Mann weiss es nicht... :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Gruß,
Michael
[..]Vor Gericht ist es so wie im echten Leben: Man muss sich der Härte des Faktischen stellen. Und da will ich doch mal nicht nur einen Paragraphen, sondern auch ein Urteil sehen. Wenn man nicht völlig plump ist, kommt man mit einiger Vorbereitung aus der Nummer mehr oder weniger unbeschadet raus[..].
Es sind immer wieder die gleichen User, die zu einer strafbaren Handlung anleiten und prahlerisch meinen, dass man sich eben nur nicht erwischen lassen darf. Unrechtsbewusstsein ist da wohl 'ne glatte Fehlanzeige, aber anderseits die Ungerechtigkeit beklagen. Schön, wenn solche Leute das Land verlassen und in ein anderes gehen, das sie haben will.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Mal ganz im Ernst. Hätte ich immer ganz genau auf absolute Rechtstreue gesetzt, wäre ich heute.... am Boden.
Ich brauche dem Staat gegenüber nicht loyal zu sein. Ist er mir doch auch nicht. Meine Entscheidungen sind nicht mehr gewissensgesteuert, sondern risikogesteuert.
Und bei Geld gibt es nur ein wirkliches Gesetz: Cash (meint Geld) is cash (meint bar) and cash (meint bar+geld) is king.
Wenn Du auch an eine Blümchenwelt glauben magst.... der Zug ist bei mir abgefahren, als ich im Gerichtssal und beim Jugendamt etc. war.
Ich lass Dir Deine Welt; lass mir nur auch meine, auch wenn sich unsere Erfahrungen nicht decken.
Gruß,
Michael
Ein kleiner Schritt nach vorne:
Aus reinen Umweltschutzgründen habe ich unsere Hausbank beauftragt, die Kontoauszüge des Girokontos nur noch online als pdf zu senden.
Das schont die Umwelt!
Ausserdem hat KM weder Internet noch PC.
Ich ziehe nicht aus.
Moin Sky
Es sind immer wieder die gleichen User, die zu einer strafbaren Handlung anleiten und prahlerisch meinen, dass man sich eben nur nicht erwischen lassen darf. Unrechtsbewusstsein ist da wohl 'ne glatte Fehlanzeige, aber anderseits die Ungerechtigkeit beklagen.
Manchmal kann man sich nur durch ein Unrecht sein Recht verschaffen.
Beispiel: Ich bin mit ca 20.000 DM in die Ehe rein, habe nicht schlecht verdient (Alleinverdiener) und dank Kauf- und Vergnügungssucht der EX mit 35.000 Euro im minus wieder raus. Das einzige was ich mir vorwerfen lassen muß, ist die Tatsache das ich so dämlich war und meiner Ex blind vertraut habe. Und so hab ich die 1500 Euro vom Sparbuch verschwinden lassen. Sie hat trotzdem 3 Monate von mir die Hälfte der Miete und den KU bekommen, wobei sie die Miete Unterschlagen hat und ich die jetzt noch mal zahlen muß.
Wo liegt da das begangende Unrecht meinerseits??
Mir ist klar das Selbstjustitz keine Universallösung ist, aber manchmal doch ein wenig Recht verschaft. Allein beim Vermögensausgleich wurde mir einem "vom Nackten in die Tasche packen" erzählt.
Einer Oma die Handtasche klauen ist für mich glattes Unrecht. 20 Euro vom Küchentisch meiner EX eher eine Verlockung.
Unrechtsbewusstsein muß jeder für sich selbst empfinden. Nicht für jeden ist das juruistische Recht auch das empfundende Recht. Ob es jetzt wie hier um Kohle geht oder um andere Sachen. An irgendeinem Punkt ist jeder in der Situation, wo er zugeben muß, das die Justitz für ihn versagt hat.
Gruß
Martin
ich schau mir den Thread jetzt schon eine Weile an. Möchte auch mal eine Sichtweise einbringen bzgl Recht/ Unrecht.
Angenommen er ist bei der Heirat ein Gutverdiener und hat schon ein Barvermögen von 50 K€. Sie ist Gerinverdienerin
und hat kein Erspartes.
Während 10 Jahre Ehe sind aus den 50K€ durch den Verdienst des Mannes (sie bleibt zuhause) 100 K€ geworden.
Da frage ich mich warum sie Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns (25K€) hat. Hätte sie nicht geheiratet und ganz normal weitergearbeitet hätte sie keine 25K€ erspart.
Gruß
Bart
Moin Bart,
mit Deiner Betrachtungsweise wird das nix: Dass die Ehefrau "zuhause bleibt", hat ja nicht in jedem Fall mit Faulheit zu tun; in vielen Fällen lautet die Vereinbarung zwischen den Eheleuten dann eben, dass sie in Haushalt und Kindererziehung/-betreuung immaterielle Leistungen erbringt, die nicht bezahlt werden, aber gleichwohl ein wertvoller Beitrag zum Funktionieren des Unternehmens "Ehe" sind. Und da ist der Zugewinnausgleich dann auch angemessen (bei dem das Anfangsvermögen ja berücksichtig wird). Was gewesen wäre, wenn sie nicht geheiratet hätte, kann da keine Rolle spielen.
Anders sähe es (nur moralisch, nicht rechtlich!) aus, wenn eine Ehefrau sich nach erfolgter Eheschliessung tatsächlich auf die faule Haut legt nach dem Motto "ich hab doch einen solventen Knaben geheiratet, das muss sich auch rentieren" und am liebsten nur noch shoppen geht, während ihr "Beitrag" zur Ehe im Wesentlichen aus gelegentlich unvermeidlichem ehelichem Beischlaf besteht. In einem solchen Fall wäre ich auch der Ansicht, dass die Beteiligung am Zugewinn nicht "erpoppt" werden kann. Aber solche Unterscheidungen sieht das Familienrecht nun einmal nicht vor.
Mit "hätte" und "wäre" kommt man also kaum weiter; man muss schon die realen Fakten betrachten.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
dass die Beteiligung am Zugewinn nicht "erpoppt" werden kann.
*looooooooooooooool*
Es ist mit dem Zugewinn nunmal so, wie mit allen anderen Unannehmlichkeiten einer Scheidung auch: Vereinfacht gesagt hätte man(n) sich vor der Eheschließung eben Gedanken über evtl. Konsequenzen einer Scheidung informieren müssen, wenn er der Meinung ist, dass der Dann- Ex nix von seiner Kohle zusteht und entsprechende Vorkehrungen (Ehevertrag etc.) treffen müssen.
Natürlich soll jeder sehen, wie er da unbeschadet rauskommt, und es gibt ja auch Mittel und Wege, den Schaden zumindest zu minimieren, aber vorsätzlich einen Betrug oder andere Straftaten zu begehen, darüber rege ich mich bei meiner Ex genauso auf, wie ich es bei jedem/jeder anderen genauso ein paar Schritte zu weit finde.
Ich habe all die Topics und Antworten vor meinem inneren Auge, in denen KM´s die Kinder "entführen" wo hier lauthals aufgeschriien wird, das sei illegal, und wieso der Staat soetwas nicht bestraft. Und kommt mir jetzt nicht mit "das ist doch was ganz anderes"! Es sind beides (Entführung und Betrug) Straftaten im StgB.
HHJung, der bestimmt gleich auf die Fresse kriegt, dem das aber egal ist!!!
Moin HHJung
HHJung, der bestimmt gleich auf die Fresse kriegt, dem das aber egal ist!!!
Von mir bekommst Du deshalb ganz sicher nicht auf die Fresse; ich bin hier vollkommen Deiner Ansicht: Fairness und Respekt sollten auch nach einer Trennung eine tragende Rolle spielen, in jeder Hinsicht. Nicht, weil's im BGB oder StGB steht, sondern einfach, weil man bei der Eheschliessung eine Vereinbarung getroffen hat, in der das Teilen eine massgebliche Rolle spielte. Und die gilt bis zum Ende. Für mich ist es daher keine Frage, dass Ehepartner das fair teilen, was sie während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet haben - egal, ob durch Erwerbs- oder Hausarbeit. Und natürlich auch die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder.
Zum Hirsch werde ich nur (auch in meinem eigenen Fall damals), wenn mit unfairen Mitteln versucht werden soll, dieses fifty-fifty bewusst in Richtung 80-20 oder auch 100-0 zu verschieben. Meine Ex-Madame beispielsweise war der festen Ansicht, dass sie unsere Ehe mit dem alleinigen Sorgerecht für unsere Kinder, einem mehr oder minder bezahlten Haus und der Entgegennnahme fetter monatlicher Unterhaltszahlungen beenden könne; ob ich dabei an den Selbstbehalt gerutscht wäre, wäre ihr vollkommen wurscht gewesen. Dagegen habe ich mich nach Kräften (und recht erfolgreich) gewehrt; unsere Scheidung war für sie alles andere als das gute Geschäft, das Anwalt und "Freunde" ihr in Aussicht gestellt hatten. Aber was kann ich dafür, wenn sie lieber auf Fremde hört als auf mich, den zweiten Haupt-Beteiligten?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille,
jep, dem stimme ich vollumfänglich zu, war bei mir ähnlich.
Ein Zusatz nur: Wenn einer der Ex- Ehepartner nach der Trennung durchdreht oder während der Ehe sich "auf die faule Haut" gelegt hat, dann ist es kein Wunder,dass Situationen eskalieren, wenn gleiches mit gleichem vergolten wird.
Nur weil Exe sich scheiße benimmt, muß das Exerich sicherlich nicht auch tun, denn man kann wohl kaum erwarten, dass sich etwas ändert, wenn alle ihr eigenes Süppchen kochen und meinen, ihr Recht selbst in die Hand nehmen zu müssen- zu einem Teil ja, aber sicher nicht so! Es gibt genügend legale Wege, aus der ein oder anderen Situation mit einem blauen Auge herauszukommen.
Und es gibt immer zwei Seiten einer Medaille, ich bin sicher, dass Ex- Frau hamburg2000 das Ganze ganz anders sieht...Ob das so ist, sei mal dahingestellt.
mit Deiner Betrachtungsweise wird das nix: Dass die Ehefrau "zuhause bleibt", hat ja nicht in jedem Fall mit Faulheit zu tun; in vielen Fällen lautet die Vereinbarung zwischen den Eheleuten dann eben, dass sie in Haushalt und Kindererziehung/-betreuung immaterielle Leistungen erbringt, die nicht bezahlt werden, aber gleichwohl ein wertvoller Beitrag zum Funktionieren des Unternehmens "Ehe" sind. Und da ist der Zugewinnausgleich dann auch angemessen (bei dem das Anfangsvermögen ja berücksichtig wird). Was gewesen wäre, wenn sie nicht geheiratet hätte, kann da keine Rolle spielen.
Zudem wäre ohne das Nicht-/Wenigverdienen der Frau das Gutverdienen des Mannes nicht möglich. Hätte der Mann Kinder und Haushalt in seiner hauptsächlichen Verantwortung und StKl I statt III sähe "sein" Zugewinn völlig anders aus.
Anders sähe es (nur moralisch, nicht rechtlich!) aus, wenn eine Ehefrau sich nach erfolgter Eheschliessung tatsächlich auf die faule Haut legt nach dem Motto "ich hab doch einen solventen Knaben geheiratet, das muss sich auch rentieren" und am liebsten nur noch shoppen geht, während ihr "Beitrag" zur Ehe im Wesentlichen aus gelegentlich unvermeidlichem ehelichem Beischlaf besteht. In einem solchen Fall wäre ich auch der Ansicht, dass die Beteiligung am Zugewinn nicht "erpoppt" werden kann.
Auch dann hat die Frau ein selbstverständliches Recht auf den Zugewinn. Der Mann braucht sein Anfangsvermögen nicht der Frau zur Verfügung zu stellen, wenn doch, sein Bier, da braucht er hinterher nicht jammern er hätte das an die Bedingung des Zurückzahlens geknüpft wenn die Ehe nicht nach seinen Vorstellungen läuft. Mit dem Zugewinn ist es so, daß der des Mannes nicht wesentlich geschmälert wird, wenn er solch eine Ehe als unzumutbar betrachtet und sich "schnell" wieder scheiden läßt. Macht er das Zurverfügungstellen von über den Anspruch der Frau hinausgehenden Geldbeträgen länger mit, in dem Glauben, er könne sich damit eine Verbesserung seiner Ehe erkaufen, ist dies eine Fehlinvestition aufgrund seiner eigenen Fehleinschätzung. Wenn soetwas rückforderbar wäre, was wäre dann wohl am Aktienmarkt los?
Dieses Forum ist u.a. ein Hort der Getäuschten. Natürlich ist es fies, von seiner eigenen Frau ausgetrickst und abgezogen zu werden. Ich will auch keinem zu hohe Vertrauensseligkeit vorwerfen, denn wo kämen wir hin, wenn man grundsätzlich seiner eigenen Frau nicht bedingungslos vertrauen würde. Aber wo zieht man die Grenze zwischen "normalen" ehelich abgesprochenen Ausgaben und dem Über-den-Tisch-gezogen-werden ? Die Sichtweise dessen ändert sich ja auch während der Trennung.
ZB war Karlheinz vielleicht vor dem Scheidungsantrag seiner Else, die jetzt zu Horst gezogen ist, stolz wie Harald sich eine solche Frau "leisten" zu können: "Der Mann geht mit der Keule etc" sagte er immer und hat die Familienvorstellung eines Bischof Mixa, nach dem Scheidungsantrag will er natürlich nichts mehr davon wissen, daß er das Geld gerne für sie ausgegeben hat, sondern wurde "von Anfang an" betrogen. Darf man zB die Anschaffung eines schicken Cabrios oder die Finanzierung irgendwelcher Tupper-Yoga-Nagelpflegegeschichten davon abhängig machen, daß die Ehe ewig hält? Alles unter Vorbehalt der Rückforderung - und die in welchen Fällen?
Man kann soetwas nicht gesetzlich regeln und einklagbar machen. Das scheitert schon im Ansatz an den unterschiedlichen moralischen Vorstellungen, die über die Ehe kursieren, und damit verbunden die Grenzziehung zwischen ehelichem Füreinandersorgen, geduldetem parasitärem und nicht mehr vertretbaren parasitärem Verhalten. Was ist Täuschung, was ist legitim. Die momentane juristische Grenze ist der Heiratsschwindel, weiter herunter kann man diese Grenze mE nicht hängen, ohne für jeden, dem man damit gerecht würde, anderen Unrecht zu tun.
Und deshalb finde ich auch das "Zurückklauen" von Geld, um das es in diesem thread ja recht freimütig geht, schon mehr als nur bedenklich. Es setzt nämlich als Legitimierung voraus, daß tatsächlich Geld von der Frau hinterzogen wurde, und wann das nun der Fall sein soll, kann mE nicht der trennungsbedingten moralischen Einschätzung des angeblich Beklauten überlassen werden, dem es schon durch seine Situation an Objektivität mangelt. Ich kann es daher nicht hinnehmen, daß es hier eine starke Tendenz zur Absolution oder grundsätzlichen Gutheißens dieser Fälle gibt. Gerade wenn der TE schon vor der Trennung überlegt, wie er seine noch ahnungslose Frau übers Ohr hauen könnte. Hier wird der subjektiv angenommene, das "Zurückklauen" legitimierende Beschiß durch die Frau, sogar zur Zukunftsfiktion!
@Skorpion
Scheinbar schlüssig, aber theoretisch.
Mir wurde mein Kind geklaut, ohne dass eine Strafe folgte; stattdessen musste ich mich wehren und muss es noch heute.
Und hätte ich immer so gehandelt, wie Du es schreibst, hätte ich meinen Sohn schon seid fast 3 jahren nicht mehr sehen können.
Auch die gemeinsamen Schulden aus der Ehe, sind plötzlich meine Schulden.
Also. Denke was Du willst. Aber suche in der Realität nicht Recht im Unrecht.
Gruß,
Michael